Zitat von Wolle:Darf dat dat? Dat darf dat! Dat dat dat darf.
:lol:
Zitat von Wolle:Will sagen, dass der Kollege durchaus über die Abstimmung im BR informieren darf. Ausnahmen sind Informationen zu Themen, die der Schweigepflicht unterliegen, z.B. nach den §§ 79, 82, 83, 99 und 102 BetrVG siehe hierzu auch ErfK RN 5 zu § 23 BetrVG.
Ich würde nicht meckern wenn ich meckern würde ...
Ernsthaft : es wäre mir persönlich egal wenn das Abstimmungsergebnis "Abgelehnt" oder "Genehmigt" kommuniziert wird.
Hier wurde aber das 12:3 Ergebnis offen gelegt (wenn auch ohne Namen).
Finde ich nicht korrekt.