Beiträge von abloxx

    Guten Morgen,

    was ist denn wenn ein BRM das Ziel hat den BR aufzulösen und gerne den Kollektivrücktritt des BR einleiten möchte ?

    Muss der BRV dem ganzen Antrag als TOP in eine Sitzung aufnehmen und der BR einen Beschluss herbeiführen ?

    Finde hierzu nur §13 und §23 im BetrVG, die sagen mir aber nichts im Kontext zur Frage.

    Hoffe hier auf Input. :idea:

    DANKE

    abloxx

    Zitat von Hakoschatzi:

    Ich bin auch BRV und habe da keine Schmerzen die dementsprechenden Versammlungen abzuhalten .Ich denke das du hier nosch ganz schön mit deinem Gremium arbeiten mußt .

    Ich habe ein sehr junges und dynamisches Gremium das von mir diese Versammlungen direkt einfordert bishin zu 4 Versammlungen und 2 Teilversammlungen im Jahr.

    Viel Spaß wünscht euch

    Hakoschatzi

    denke wir bekommen das hin - nicht über Nacht , aber wir schaffen das 8)

    gruss abloxx

    :lol: Endlich da ! :lol:

    Willkommen, die Leute hier sind meist kompetent und haben auch kein Problem mit 2 oder 3 mal nachfragen !

    Alles wird gut .... viel Erfolg bei der BR Arbeit.

    abloxx

    Zitat von Moritz:

    Die Nichteinladung stellt hier einen so groben Pflichtverstoß dar, dass der dazu führen könnte, dass der Vorsitzende nicht nur die Position als BRV sondern sogar sein Amt einbüßt.

    Wer kann das eigentlich alles herbei führen ?

    Gruß abloxx

    Hi Wolle,

    danke für die konstruktiven Vorschläge. Werde ich mir einprägen und versuchen umzusetzen. Ich denke dein "JA!!!" ist nicht repräsentativ - sorry, kann mir nicht vorstellen das alle BR perfekt agieren und im absoluten Einklang mit dem BetrVG sind ....

    ...immer weiter heist die Devise :)

    Gruß abloxx

    Interessante Sache!
    Kann jemand berichten ob es Gründe gibt das ein BR kein Datenschutzbeauftragter sein darf/kann?

    Under Mann hat nämlich keine Lust mehr - ich würde das gerne übernehmen falls der AG damit einverstanden wäre.

    LG abloxx

    Guten Morgen ,

    wir sind ein 15er BR in einem mittelständigem, familiengeführtem Unternehmen mit 1050 Beschäftigten.

    Seit Jahrzehnten finden hier keine Betriebsversammlungen statt. Die Gewerkschaft ist mit ca.30 KollegInnen im Unternehmen vertreten und interessiert sich auch nicht für den Arbeitgeber. Das finde ich als nichtorganisierter jetzt auch nicht so schlimm.

    Nun ist es aber so das wir 2 BRM haben die gerne Betriebsversammlungen veranstalten wollen - das Gremium hat sich in 2 Sitzungen mehrheitlich dagegen ausgesprochen. Argumente wie "in Abteilungsversammlungen erreichen wir die Leute besser" und "Betriebsversammlungen werden nicht ausreichend besucht" überzeugen mich als BRV auch, wir kennen ja unsere Belegschaft - aber wie steht das im Einklang mit dem BetrVG ?

    Prinzipiell bin ich nicht gegen Betriebsversammlungen, würde mir halt wünschen das wir genug Informationen haben um diese in einem Nutzen/Aufwand Faktor nähe 100% abzuhalten. Unser junges Gremium mit krassen Veränderungen in 7 Monaten (BRV ausgeschieden, Kündigungen von BRM) ist weder gefestigt als Team noch haben wir wirklich viel zu berichten, weil alle Projekte langsam voran schreiten .. .. ..

    • Hat jemand Rat zu der Situation ?
    • Macht ihr alle Betriebsversammlungen ?

    LG abloxx

    Zitat von heelium:

    Wenn ein Mail-Verteiler nicht korrekt ist, dann sollte jeder, der dies bemerkt den Mangel dem BRV mitteilen, dass er ihn möglichst rasch behebt.

    Die Erfahrung lehrt allerdings das es immer einen in den eigenen Reihen gibt der unfehlbar ist und dies bei allen anderen auch verlangt .... :oops:

    Zitat von Wolle:

    Würde die Sache mich persönlich betreffen, würde ich beim zweiten Mal beim Arbeitsgericht Deinen Ausschluss aus dem Gremium nach § 23 BetrVG wegen wiederholter grober Pflichtverletzung beantragen. Und ich bin mir sichr, damit Erfolg zu haben.

    Ist mir durchaus bewusst - ich möchte das auch demokratisch und gesetzkonfirm lösen.

    Keine Sorge ;)

    Zitat von Wolle:

    Dass Du ein BRM nicht aus der Sitzung verweisen darft findest Du im ErfK unter RN 2 zu § 29 BertVG. Dort wird zwar auf eine andere Auffassung eines anderen Kommentars hingewiesen, was ich jedoch in dem von Dir geschilderten Fall für nebensächlich halte.

    TREFFER , versenkt !

    Fitting, 26.Auflage S.594 Rn34 und Fitting, 26.Auflage S597 Rn50 und Rn50a geben dazu auch was her.

    Wobei ich da auch rauslese das der BRV bei stets zu einer bestimmten Zeit stattfindenden BR Sitzungen nicht explizit einladen muss. Die Tagesordnung kann man in der vorangegangen Sitzung festlegen. Dabei muss nur darauf geachtet werden das die zu ladenden ErsMitgl. korrekt unterrichtet werden.

    Mir geht es hier nicht um ein Nicht Einladen Szenario generieren, sondern um die Querelen falls das eben mal passiert - weil z.B. der Mail Verteiler nicht korrekt gepflegt ist.

    Thread ist ausreichend informativ, wie immer wurde ich in die richtige Richtung geleitet : Danke !

    DANKE für den "Fast Reply".

    Schulung gehabt - doch! Was ich suche ist der Part im BetrVG in dem die Sanktionen geregelt sind.

    Ab wann bekommt der BRV Haue ?

    Doch nur wenn "jemand" glaubt die Einladung ist absichtlich ausgeblieben (?).

    Die demokratische Meinung teile ich definitiv - das steht nicht zur Debatte. Destruktive Erscheinung bei BR Sitzungen ist das Thema. Kann ein BRV ein Gremiumsmitglied wegen "Nicht Benimm" der Sitzung verweisen?

    Hallo Kolleginnen und Kollegen ,

    welche Sanktionen sind denn zu erwarten falls der BRV ein BRM nicht zur Sitzung einlädt ?

    Ab wann ist denn eine Einladung bzw. eine Nicht Einladung ein Formfehler ?

    Finde keine Regelung hierzu ... :cry:

    Gruß abloxx

    Guten Morgen,

    Input bekommst du hier auf 2 Arten : zum einem Fragen suchen und Themen lesen , zum anderen Fragen stellen und Antworten lesen.

    Dieses Forum ist mit sehr kompetenten BR bestückt.

    Viel Erfolg :D