Zunächst mal danke für die Antworten, die natürlich, wie könnte es anders sein, neue Fragen aufwerfen. Es ist, wie schon gesagt wurde ein echt komplexes Thema.
Bisher verfallen die anfallenen Überstunden jeweils zum Monatsende.
Grundsätzlich rechtswidrig
Das ist auch der Hauptgrund, weshalb wir uns an das Thema rangemacht haben.
In einem neuen Entwurf bleibt es bei dem Verhältnis 15:8 (15Überstunden für 1 Gleitzeittag).
Grundsätzlich rechtswidrig, da faktische Entgeltkürzung. 1 Stunde ist 1 Stunde- auch beim Abfeiern.
sehe ich ja auch so. Die Kollegen hätten aber davon und der Möglichkeit Überstunden über die Monate zu sammlen mehr, als wenn wir sagen Überstunden bis 10% der Arbeitszeit sind im Gehalt abgegolten. Hab mal die Überstunden der letzten 1 1/2 Jahre durchgeschaut.
Eine andere Idee wäre, das Zeitkonto nach oben hin zu limitieren, also dass bis zu "x" Stunden angesammelt und über die Monate mitgenommen werden dürfen. Alles darüber möchte der AG natürlich gern verfallen lassen, was ja auch wieder nicht okay ist, da ja für den AN dabei nicht klar ist wieviel an Stunden auf ihn zukommen kann. Man könnte aber dann gut den 1:1 Ausgleich argumentieren.
Mit Jahreswechsel verfallen allerdings die dann noch stehenden Überstunden.
Zumindest fragwürdig - abhängig von der konkreten Ausgestaltung.
Welche generellen Möglichkeiten der Ausgestaltung bieten sich denn an?
Für Überstunden gelten doch auch Verjährungs- Verfallsfristen (laut BAG mind. 3 Monate)
Die Verjährungsfristen sind bei Arbeitszeitkonten nicht automatisch anwendbar - es kommt auf die konkrete Ausgestaltung des Kontos an.
Wann würden die Fristen gelten und worauf ist bei der Ausgestaltung der Konten zu achten?
Letztlich lassen wir die BV vor der Unterzeichnung eh juristisch überprüfen, das wünscht auch die AG-Seite.
Vielen Dank Euch schonmal
der gruenteeist