Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt:
ein Mitarbeiter, bisher mit der optischen Kontrolle von Zwischen- und Endprodukten, deren Freigabe und Wareneingangsprüfungen betraut, soll nun die komplette Wareneingangsprüfung übernehmen. Seine bisherige Hauptaufgabe, die optischen Kontrollen gibt er ab. Er ist also so eine Art zentraler Wareneingangsprüfer. Einen solchen gab es bisher nicht, diese Prüfungen waren im ganzen Haus auf mehrere Mitarbeiter verteilt.
Für diese Tätigkeit bekommt er einen eigenen Arbeitsplatz an anderer Stelle als bisher im Unternehmen. Seiner jetzigen Abteilung soll er zugeordnet bleiben, was in meinen Augen aber unlogisch erscheint.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier ganz klar um eine Versetzung.
- Es wurde eine neue Stelle geschaffen
- der Arbeitsort ändert sich
- Inhalt der Arbeit ist ein anderer, wenngleich ähnlich
- bisherige Hauptaufgabe (optischen Kontrolle von Zwischen- und Endprodukten) wird ihm entzogen
Der BR hätte an sich kein Problem mit dieser Versetzung und würde dieser sogar zustimmen.
Der Arbeitgeber hat aber:
- unterlassen den BR darüber zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen
- die Ansicht es handle sich NICHT um eine Versetzung
- eine interne Ausschreibung dieser Stelle unterlassen, obwohl er nach §93 BetrVG mal schriftlich durch den BR dazu aufgefordert wurde alle zu besetzenden Stellen intern auszuschreiben
- die Auffassung dass es sich nicht um eine neu geschaffene Stelle handelt, da der MA in Teilen ja auch schon bisher erledigt hat
Darüber hinaus gibt es im Unternehmen ähnlich qualifizierte Mitarbeiter, die sich auf Grund fehlender Ausschreibung nicht bewerben konnten.
Was meint ihr zu den Sachverhalten neu geschaffene Stelle und Versetzung? Wie würdet ihr reagieren?
Vielen Dank und viele Grüße