Beiträge von Felltrompete

    Moin Winfried und danke für deine Antwort bzw. Nachfrage.

    Eine solche BV gibt es in unserer Firma noch nicht. Bisher haben unsere GF alle Kosten übernommen - es gab einfach gesagt noch keinen handlungsbedarf in diese Richtung. Unser jetziger GF, der mal wieder auf Kosten der MA sparen will, versucht die Reisekosten auf die MA zu übertragen.

    Eine BV zum Thema werden wir jetzt in Angriff nehmen. Da dies aber einige Zeit in Anspruch nimmt, brauchen wir eine Regelung bis zum Abschluss dieser BV.

    Bisherige, nicht schriftl. festgehaltene Regelungen interessieren unseren GF scheinbar nicht. Genauere Regelungen zum Thema Kostenübernahme bei Dienstreise / Schulungsbesuch habe ich weder im Inet noch in den Gesetzen gefunden.

    Hallo Kollegen,

    folgendes Problem:

    2 MA haben eine durch unseren AG angeordnete Schulung besucht. Die Schulung dauerte eine Woche und fand nicht bei uns im Haus statt.

    Nun mussten unsere MA die Kosten für ihre Verpflegung (Abendessen im Hotel) an unseren AG zurückzahlen.

    Unserer Meinung nach muss der AG alle (Reise-)Kosten tragen, da er selbst diese Schulung angeordnet hat.

    Hinzu kommt noch, das MA die auf mehrtägiger Dienstreise sind, solche Kosten noch nie zurückzahlen mussten. Hier wird scheinbar mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen.

    Stimmt Ihr uns da zu? Könnt ihr uns Gesetze (§98 BetrVG?) oder Rechtsprechungen nennen die uns beim Argumentieren helfen könnten?

    Danke im Voraus...

    Update 1.0:

    Wir konnten uns das für uns geplante System in einer anderen Firma anschauen und die dortigen MA und den BR mit Fragen löchern. Wir haben ein BR-Mitglied für eine Schulung vom ifB angemeldet. Kommende Woche gibt es eine Betriebsversammlung wo u.a. das geplante System den MA vorgestellt werden soll.

    Weitere Schritte: BV erarbeiten/durchsetzen mit Hilfe von Sachverständigen, Fragen der MA beantworten, Grundwissen des BR zum Thema Datenschutz ausbauen (langfristig)

    Hallo Community,

    ich würde gerne euren Rat zu folgendem Thema hören:

    Unser AG ordnet in letzter Zeit öfters sogenannte "Alleinarbeit" an. Wir als BR stehen dieser Anweisung kritisch gegenüber.

    Aus folgenden Gründen:

    1. Keine Sicht- und Rufweite zum nächsten AN
    2. zum nächsten AN sind es ca. 80m, getrennt duch ein Tor
    3. eine Gefährdungsbeurteilung gibt es zwar, aber ich konnte nichts zur jeweiligen Gefährdungsstufe finden
    4. aus unserer Sicht besteht mindestens eine erhöhte Gefährdungsstufe (Metallverarbeitung, automatischer Einzug von Rohmaterial (Bandstahl), hydraulische Pressen von ca. 100 Tonnen, Gefahr durch Quetschungen, schwere schwebende Lasten, Schnittgefahr)
    5. es gab in letzter Zeit in dieser Abteilung 4 "mittelschwere" Arbeitsunfälle (tiefe Schnittwunden) die genäht werden mussten
    6. teilweise sind die Arbeitsmittel "ungeeignet" oder veraltet

    Um Klarheit zu schaffen, würde ich jetzt folgenden Weg einschlagen:

    1. Treffen mit Arbeitsschutzfachkraft, Sicherheitsbeauftragten und BR ansetzten in dem die Gefährdungsstufe ermittelt wird
    2. zusammen mit o.g. Personen festlegen, ob "Alleinarbeit" in diesen Bereichen möglich ist
    3. wenn ja, ist alles in Ordnung
    4. wenn nein, Klären was notwendig ist um "Alleinarbeit" durchführen zu können bzw. "Alleinarbeit" für diese Abteilung per Beschluss beim AG verbieten

    Was meint ihr zu diesem Thema?

    Hallo.

    Unser AG hat uns in einer Sitzung mündlich mitgeteilt, das er aus verschiedenen Gründen in einigen Abteilungen in unserer Firma Überstunden- bzw. Zusatzschichten fahren möchte.

    Nun wollten wir nochmals eine schriftliche Beantragung haben.

    Unser AG meint das es ausreicht, das er uns im Rahmen der Sitzung diese Information gegeben hat.

    Laut BetrVG §80 Abs. 2 Satz 1 und 2 stehen uns Unterlagen und eine umfassende Unterrichtung zu. Solange wir Fragen zu einem Thema haben, ist eine Umfassende Unterrichtung des BR noch nicht durchgeführt worden. (Meine Meinung!)

    Hat uns der AG ausreichend und korekt informiert wenn er den Antrag mündlich auf einer Sitzung ggü. dem BR erwähnt hat?

    Hallo Heelium und Hawky,

    Zitat von heelium:

    Wenn es sich lediglich um die Anbindung in der heimatlichen Region handelt: wäre es möglich sich von Kollegen (in Absprache mit dem AG) mittels eines Dienstwagens zur nächsten größeren Stadt bringen zu lassen, bzw. von dort abholen zu lassen?

    Die schlechte Verbindung zieht sich über die ganze Strecke hinweg.

    An- und Abreisezeiten würde bei deiner Variante dennoch gleich schlecht bleiben.

    Zitat von Hawky

    Wenn man jetzt mal von einem Preis von 1,5€ pro Liter ausgeht so hat man 16,6 Liter die man verfahren kann. Wem das nicht langt, der sollte seine Fahrweise überdenken oder ein anderes Auto kaufen.

    Ich habe mir mein Auto nicht gekauft um damit auf Dienstreisen zu fahren.

    Mir geht es bei meiner o.g. Schilderung auch weniger um den Sprit. In erster Linie geht es um die Versicherung meines Pkw's.

    Nach Rücksprache mit unserer Betriebsleiterin sind Privat-Pkw's bei uns nicht über die Firma versichert, wenn damit z.B. auf Schulung gefahren wird.

    Steht mir die Kilometerpauschale auch zu, wenn ich einen Mietwagen nutzen werde?

    Servus Kokomiko.

    Zitat von Kokomiko

    Wenn ein Privatwagen mit Billigung des AG für Dienstfahrten eingesetzt wird, trägt der AG grundsätzlich auch das Haftungsrisiko für Schäden! Diese Aussage gilt insbesondere dann, wenn vom AG tatsächlich nur 30 Cent pro Kilometer gezahlt werden. Auch wäre mit diesen 30 Cent noch nicht einmal das Rückstufungsrisiko Versicherung im Schadensfall abgedeckt.

    Mit anderen Worten gilt der Weg zum Seminar, mit Privat-Pkw, als Arbeitsweg und ist somit komplett versichert?

    Zitat von Kokomiko

    Würde mit dem Mietwagen ein Schadensfall eintreten, ist Ärger vorprogrammiert! Wer zahlt denn dann die ggf. anfallende Eigenbeteiligung???

    Wenn uns der AG einen Mietwagen stellt, muss der AG seine Daten bei der Vermietung hinterlegen und ist somit bei einem Schadensfall in der Haftung. :?:

    Zitat von Kokomiko

    Sind die Bahnverbindungen tatsächlich so grottenschlecht, sollte man eher über eine oder auch eine zweite Übernachtung nachdenken. Alternativ könnte man auch mal die Kombination Flug/Bahn prüfen.

    Grottenschlecht ist noch geprahlt. Wir sind völlig ab vom Schuss auf dem Lande. Hinzu kommt noch, das ich auch nicht einen Tag eher anreisen kann, da ich am Sonntag noch privat unterwegs bin. Das gleiche gilt auch für die Heimreise, Samstag muss ich auch schon wieder privat umhergurken. Selbst wenn ich am Sonntag vorher und am Samstag danach nichts privates vor hätte, sind die Bahnverbindungen an diesen beiden Tagen noch schlechter als Wochentags.

    Alles klar, jetzt hab ichs begriffen.

    Ich habe die Kilometerpauschale nur in Verbindung mit einem Privat-PKW gebracht. Das es die auch gibt wenn man einen Mietwagen nimmt, war mir so noch nicht bewusst.

    In meinem Fall ist der Mietwagen etwas billiger, bzw. hat den gleichen Preis.

    Danke für deine Hilfe - hat heute bei mir etwas länger gedauert :lol:

    Zitat von Moritz:

    Sorry, aber ich fange mit deiner Fragestellung gerade nicht wirklich etwas an...

    Woher hier ein MUSS kommen soll, ist mir völlig schleierhaft. Und ein KÖNNEN ist doch immer zu bejahen. Wer will euch hindern?

    Hallo Moritz,

    es will uns niemand daran hindern mit dem Privat-PKW zur Schulung zu fahren. Mein Gedanke war folgender:

    Wenn ich mit meinem Privat-PKW fahre, der nicht gerade untermotorisiert und sparsam ist, komme ich wahrscheinlich mit den 0,30 Cent Kilometerpauschale nicht aus. Zudem trage ich das Risiko bei einem Unfall und ich hätte im schlimmsten Fall kein Auto mehr. Mir währe wohler zu Mute wenn ich einen Mietwagen hätte.

    Wenn ich mir privat einen Mietwagen organisiere, muss dann der AG trotzdem die Kilometerpauschale zahlen? Ich verstehe im Moment nicht wie das verrechnet wird. :?:

    Muss ich das vorher mit dem AG abklären das ich einen Mietwagen benutzen werde?

    Ich seh' wahrscheinlich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht..... :shock:

    Gruß an alle!

    Einige unserer BRler haben bald diverse ifB-Schulungen in Städten die weiter entfernt sind. (eine Strecke je 550 km und 630km) Unser Firmenwagen ist in diesen Zeiträumen in Gebrauch und eine BV zum Thema Firmen- /Dienstawagen gibt es nicht.

    Wir haben unserem AG vorgeschlagen, das wir über eine Autovermietung einen angemessenen Wagen mieten. Dies würde von den Kosten her auch günstiger sein als die Kilometerpauschale bei einem Privat-PKW.

    Unser AG hat den Vorschlag der Bahnreise gebracht. Wenn ich mir aber die Bahnverbindungen anschaue, müsste man ca. 5-6mal umsteigen und zu Zeiten ab- bzw. zurückreisen die jenseits der Arbeitszeit liegen. Zudem sind die Verbindungen zum Bahnhof so bescheiden, das man einen Tag später abreisen müsste.

    Nun meine Fragen:

    Muss man mit einem Privatauto zu Schulungen fahren oder kann man sich einen Mietwagen organisieren?

    Ist es zumutbar eine Zugreise wie oben beschrieben anzutreten?

    Moin!

    Problem:

    Es gibt bei uns 2 Breiche (Verwaltung, Produktion). Unsere Produktion hat eine Überstundenregelung in Form einer BV in der festgelegt ist, das alles was über 60 Stunden geht bezahlt wird mit Zuschlägen. Unsere Verwaltung hingegen hat diese Regelung nicht. In den AVn der MAInnen (ca. 10) ist festgelegt, das alle Üstunden ab der 24sten mit dem Gehalt abgegolten sind.

    Fragen:

    Die Üstundenregelung der Verwaltung ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. (Mein Wissensstand beruht sich auf div. Internetrecherchen) Ist das korekt?

    Überstundenregelungen in den AV sind Individualrecht. Wie sieht das aus, wenn eine komplette Abteilung in unserem Betrieb betroffen ist. Könnte dann der BR von sich aus tätig werden und z.B. über eine BV regeln, das beide Bereiche gleich behandelt werden?

    Wir sind uns im Gremium gerade nicht einig - je mehr man im Internet liest, desto schlimmer wird es :roll:

    Danke für eure Kommentare und sorry das ich mich jetzt erst melde.

    Bin im Schichtdienst aktiv und erst heute wieder am Arbeitsplatz.

    Zitat von Der Mann mit der Ledertasche

    ...Sind die gegenüber der Überwachung auch nicht negativ eingestellt und erwarten sie nur Vorteile bzgl. Arbeitsoptimierung und Lohngestaltung?

    Im Moment gibt es noch keine überwiegende Meinung der MA zu diesem Thema. Das liegt aber wahrscheinlich daran, das es noch nicht "offiziell" bekannt gegeben worden ist. Seitens des BR gibt es schon seit längerem die Bestrebung, das die MA eine Qualitäts- und Leistungsprämie erhalten sollen. Diese könnte dann durch die Auswertung des Systems sehr gut ermittelt werden.

    Kann der BR, um es etwas vereinfacht auszudrücken, sagen das es die Zustimmung zu dieser techn. Überwachung nur in Verbindung mit einem solchen Prämiensystem gibt? (Kopplungsgeschäft?)

    Zitat von Winfried

    ...Neben der absolut erforderlichen Schulung würde ich mir noch überlegen, ggf. externen Sachverstand hinzuzuziehen.

    Das werden wir beides in Anspruch nehmen. Im Augenblick ist der Stand der Dinge so, dass diesen Monat die letzten Angebote für die möglichen Systeme eingeholt werden sollen. Diese lassen wir uns dann zeigen um uns selber einen Überblick zu verschaffen. Im Folgenden sollen dann diese Systeme in externen Firmen "begutachtet" werden um diese im Einsatz sehen zu können. Unser AG hat uns schon darüber informiert das wir da mitgehen können. (feiner Zug von unserem AG finde ich)

    Ab wann ist es denn sinnvoll einen Sachverständigen zu unserer Unterstützung ins Boot zu holen? Bei unserem Wissensstand vermutlich so zeitig wie möglich.

    Zitat von Winfried

    Frage1: Zu welchem Zweck will der AG das denn machen?

    Uns wurde nur gesagt zur Optimierung des Arbeitsprozesses. (Rüstzeiten verkürzen, Materialfluss verbessern...)

    Zitat von Winfried

    Frage2: Was heißt hier Lohnfindung - wie sind die Löhne denn bei Euch in den AVen vereinbart und was wird bisher als Grundlage zur Lohnbemessung hergenommen?

    In den AV ist ein Stundenlohn vereinbart. Irgendwelche Sonderzahlung die auf die Leistung des AN bezogen werden gibt es nicht.

    Hallo Kollegen,

    unsere GL plant die Einführung einer elektronischen Maschinendatenerfassung. Es sollen folgende Daten gespeichert werden: Stückzahlen, Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine (Taktzeit), Stillstandszeiten (Defekt, Umbau o.ä.). Die Daten sollen für jeden MA einzeln aufgenommen werden und der Optimierung im Arbeitsprozess dienen.

    Unsere Firma besteht aus ca. 60 AN und ist in der Metallverarbeitung tätig. Grundlegend sind wir als BR einem solchem System nicht negativ gegenüber eingestellt. Es würden sich für uns neue Wege der Lohngestaltung ergeben.

    Da dies aber für uns der Erstkontakt wäre und wir auch NOCH keine Schulung zu diesem Thema haben, wollten wir ersteinmal Grundinfos sammeln.

    Die da wären:

    Auf welche Stolpersteine sollte man beim Datenschutz undbedingt aufpassen?

    Welche Daten darf der AG zur Monatsauswertung an das Schwarze Brett hängen?

    Worauf sollten wir als BR bei der Einführung eines solchen Systemes achten?

    Welche Infos wären für uns noch wichtig, um ein besseres Bild der Problematik zu erhalten?

    Danke im Voraus für eure Info's!