Beiträge von Felltrompete

    Danke für eure Antworten und Tipps.


    Wenn der AG solche grundlegende Dinge vor hat, würde ich ihm als Betriebsrat anbieten, dass er eine "Task force" ins Leben ruft, die das ganze Projekt durchführt.

    Das werden wir bei einem nächsten Gespräch vorschlagen. Somit sitzt der BR in der ersten Reihe und bekommt ohne Umwege unverfälschte Infos.

    Wir haben innerhalb von 4 Wochen eine Inhouseschulung organisiert bekommen ;), und das könnt ihr auch.

    Das werden wir am Donnerstag besprechen und ggf. beschließen. Unser AG hat seine Termine so eng gelegt, das uns keine Zeit zum handeln bleibt. Hier sollten wir das ganze Thema etwas entschleunigen. Wenn die Inhouse-Schulung erst in 3 Wochen ist, ist das halt so.

    Und was den Stellenabbau angeht: geht es dem Unternehmen wirklich schlecht, dann begleite ich doch einen Stellenabbau lieber, damit am Ende das möglichst sozialverträglich passiert, als wieder nur den Zuschauerrang zu haben... Und wenn ich das Gefühl habe, dass der AG wirklich nur umstrukturieren will, weil er seine Gewinne auf Kosten der AN maximieren will, dann merke ich das früh genug und kann meine Zusammenarbeit immer noch aufkündigen. Sie von vorne herein, wegen irgendwelcher Eventualitäten, zu verweigern, halte ich für kontraproduktiv.


    Grundlegend sei gesagt, das die nötige Umstrukturierung auch für unseren AG völlig überraschend kam. (über Nacht keinen Geschäftsführer mehr, bisher flasche/verschönte Zahlen und Infos bekommen, usw.) Ich unterstelle unserem AG keine bösen Absichten in Richtung MA-Abbau. Ich gehe eher davon aus, das sich die Änderungen positiv auf unsere Firma auswirken werden. Wir als BR sehen hier auch eine Notwendigkeit der Umstrukturierung.

    Glück Auf alle zusammen.


    Uns steht gerade eine umfangreiche Umstrukturierung bevor. Wir wurden bereits informiert und um Rückmeldung gebeten.

    Keiner vom BR hat das nötige Wissen dazu und Schulungen sind terminlich ungünstig und nicht zeitnah zu absolvieren.

    Ich werde diese Woche zur Sitzung vorschlagen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.


    Folgendes soll überarbeitet und ggf. abgeändert werden:

    • Arbeitsabläufe inkl. zugehöriger Verantwortlichkeiten
    • Schnittstellen und Abgrenzungen definieren
    • Kommunikationsstruktur
    • Zuordnung der Personen über ein ERP-Berechtigungskonzept

    Ziel: Entlastung an vielen Stellen sowie Doppeltätigkeiten zu vermeiden.


    Kennt jmd einen passenden Sachverständigen im Großraum Chemnitz, Zwickau oder Dresden? (Notfalls auch bundesweit)


    Vorschläge bitte per PM. Ratschläge und Tipps gerne hier im Thred.


    Danke.

    Aber was oder wer sollte den AG dazu zwingen das BRM an diese Stelle zu versetzen? Der AG hat diese unternehmerische Freiheit. Am Ende geht diese sogar soweit, das Stellen einfach so gestrichen werden können bevor diese besetzt werden.

    Servus!


    Das habe ich auch schon durchgekaut. Ende vom Lied:

    Ohne eine BV die regelt "intern vor extern bei gleicher Qualli" kann der AG einstellen wen er will.

    Stichwort: Unternehmerische Freiheit.


    Selbst wenn das .ArbG feststellt das das eine Benachteiligung ist, wird es den AG nicht zwingen die Stelle zu besetzen. Bei uns wurde die Stelle dann gestrichen. Ja ja, so gut sind wir bei unserer GL gesehen

    Hallo Deepsea,

    einer Datenweitergabe würde ich vor dem ersten BEM-Gespräch nicht zustimmen, im Erstgespräch sollte erstmal über das BEM aufgeklärt werden.

    Auch den Termin während der AU würde ich nicht annehmen, ich würde vielmehr im Antwortschreiben zum Ausdruck bringen, dass ich gerne nach der AU zu einem ersten BEM-Gespräch bereit bin.

    Dann würde ich mich der Aussage vom Nordfiesen anschließen und als BR zeitnah an den AG herantreten und eine BV BEM erarbeiten.

    Moin!


    Eine Verständnisfrage vorab: betriebsärztliche Dienst = Betriebsarzt?


    Wenn ja, sollte er beim BEM generell mit im Boot sein und deine Daten zur Kranktheit kennen.

    Habt ihr eine BV zum Thema BEM?


    Das BEM an eine externe Firma vergeben halte ich - wie Lexi auch - für seltsam.

    Moin alle zusammen.


    Wir haben das BEM so geregelt, das der Ablauf ähnlich einem kontinuierlichen Verbesserungsprozeß abläuft.

    1. Rücksprache mit dem Betriebsarzt, AN und AG wechle Maßnahme sinnvoll erscheint und machbar ist.
    2. Einführung dieser Maßnahme.
    3. Nach einer bestimmten Zeit Rücksprache mit dem betroffenen AN und AG ob Besserung eingetreten ist.
    4. Wenn ja, Maßnahme aufrechterhalten ggf. optimieren.
    5. Wenn nicht, zurück zu Punkt 1.

    Wichtig war uns, das die Maßnahme langfristig kontrolliert wird und das angestrebte Zeil erreicht wird. Eine BV ist hier ein Muss!

    Guten Morgen.


    Wenn in dieser Abteilung Personalmangel herrscht und der freigestellte BR freiwillig einspringt, sehe ich da kein Problem. Für mich ist das eine Art der "Vertrauensvollen Zusammenarbeit". Mit der freiwilligen Bereitschaft in der Abteilung auszuhelfen, lässt das BR-Mitglied weder die Kollegen noch den AG hängen. Zu beachten ist auch das, was albarracin schrieb.

    Grüße.


    Wir hatten dieses Problem ebenfalls. Ich habe dann einfach unseren Gewerkschaftler angerufen und ihm die Lage erklärt.

    Er hat dann ein Schreiben aufgesetzt in dem er eine Aushangfläche für die Gewerkschaft gefordert hat. Natürlich auf Kosten des AG. Drei Tage später hatten wir reichlich Platz für die Aushänge der Gewerkschaft.


    Uns wurde aber der Tip gegeben, das wir diese Aushangfläche nur ausserhalb der Arbeitszeit bestücken sollen, da Gewerkschaftsarbeit keine Arbeitszeit ist.

    Servus.

    Zitat von S.Neuffer

    Wir sind nur an einen Tarif angelenht (Verdi) aber nicht bindend.

    Das haben einige unserer MA auch im AV stehen. Diese MA haben dann individualrechtlich auf Erfüllung des TV geklagt. Das ArbG hat dann zugunsten der MA entschieden. Die MA können sich bei uns freuen, da es die einzigen sind bei denen der TV gilt.

    Danke an eure Tips. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. :roll:

    Zitat von Moritz

    wenn die Anschaffung durch eine externe Firma passiert, muss der AG euch nix über die Kosten/Finanzierung erzählen.

    Die Kosten/Finanzierung ist im Moment zweitrangig. Uns geht es um evtl. Versetzungen bzw. Entlassungen.

    Guten Abend.

    Folgende kurze Frage: Hat der BR ein Auskunfts- bzw. Informationsrecht wenn es sich um Dinge handelt, die externe Firmen angeht?

    Der Sachverhalt:

    Es sollen neue Maschinen gekauft werden. Nicht über unsere Firma, sondern über eine externe Firma, die uns diese Maschinen zur Verfügung stellt. Ich denke im Sinne von Leasing/Miete o.ä..

    Unsere Kontakte zur Verwaltung haben unabhäng von einander bestätigt, das 2 neue Maschinen gekauft werden sollen, dafür aber 3 alte aussortiert werden. Demzufolge drängt sich der Gedanke auf, das dann auch Mitarbeiter "frei" werden.

    Der BR vermutet, das dadurch mit Versetzungen oder Entlassungen gerechtnet werden muss.

    Danke im Voraus.

    Nachtrag: Unser AG lehnt Informationen mit der Begründung ab, das er kein Auskunftsrecht über externe Firman hat. (Das halten wir zwar für Blödsinn, da unsere Belegschaft ja trotzdem betroffen ist. Leider finde ich imMo nichts im Fitting. :roll: )

    Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    eigentlich solltest Du das hier

    nicht nur "dunkel" in Erinnerung, sondern es auf einer Deiner Grundlagenschulungen intensiv durchgekaut haben. Es handelt sich um § 95 Abs. 3 BetrVG, wobei die Frist allerdings nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat beträgt

    Da hast du natürlich recht. Da ich die §§ aber nicht aus dem ff kann, muss ich immer erst nachschlagen. Zum Zeitpunkt des Posts konnte ich das nicht.

    Als du es angesprochen hast, fiel mir es auch wieder ein.

    Der Rest des BR sieht es genau so. Ich werde aber einen Kompromiss vorschlagen, indem ich bereit bin 2 Wochen in der anderen Abteilung auszuhelfen. Die anderen 2 Wochen würde dann mein Kollege machen, damit unser lieber AG seine 4 Wochen bekommt. Wenn er dann weiterhin rummosert, ist es eindeutig eine versuchte Benachteiligung.

    Sehen wir mal was wird, ich halte euch auf dem Laufenden.

    Danke für eure Einschätzungen und Tips.

    Schönes We!

    Zitat von Rabauke:

    ...

    eigendlich bist du aus der Beratung raus weil es dich betrifft ;).

    ...

    Ich frage natürlich nur nach, um mein allgemeines Wissen in Hinsicht auf meine Betriebsratstätigkeit zu erweitern. Keinesfalls um in eigener Sache zu recherchieren!

    :lol:

    Ich erinnere mich dunkel daran, das ich iwo gelesen habe, das der AG einen MA bis zu 4 Wochen eine andere Tätigkeit zuweisen kann ohne dies beantragen zu müssen. Fragt mich bitte nicht wo das steht, evtl. hab ich auch nur schlecht geträumt.

    Müsste ich denn die 4 Wochen akzeptieren, wenn ich danach wieder in meine aktuelle Abteilung zurück kann?

    Danke für die flotte Antwort und die Hilfestellung.

    Zitat von Moritz:

    Inwiefern 87 (1) Ziffer 6 hier eine Rolle spielt vermag ich nicht zu sagen, weil ich ja nicht weiß um was für Maschinen es geht. Wenn es aber (z.B.) um neue Druck- oder CNC-Maschinen geht, die dann komplett den AN an der Maschine gläsern machen, hast du natürlich Recht.

    Es handelt sich um CNC-Maschinen. Ein BDE/MDE-System ist auch im Gespräch. Daher würde dieser Punkt zutreffen.

    Zitat von Moritz:

    Kannst du eurer GF die Anschaffung der Maschinen auf den Kopf zusagen, ohne deine Quellen hinzuhängen?

    Ja.

    Zitat von Moritz:

    Habt ihr einen Arbeitsrechtler an der Hand (also einen RA)? Dann lasst euch von dem mal einen Brief verfassen, wo ihr eurem AG in den schwärzesten Farben schildert, welche Möglichkeiten ihr als BR habt, ihm da kräftig Sand ins Getriebe zu streuen. Und dass das alles doch gar nicht Not täte, ihr wäret ja bereit mit ihm zusammen in die Zukunft zu gehen. Das setzt aber ein bisschen guten Willen von beiden Seiten voraus. Und wenn er nicht will... warum solltet ihr wollen? (Letzteres schreibt man natürlich nicht in den Brief, so etwas bringt man "auf der Tonspur", möglichst ohne Zeugen rüber ;) )

    Wenn wir jetzt mit einem RA in Kontakt treten, bekommen wir keinen kurzfristigen Termin. Wie können wir dann vorgehen wenn plötzlich der LKW auf dem Hof steht und die Maschinen abgeladen werden?

    Mir ist gerade noch ein Punkt ins Auge gefallen, der sich mit deiner o.g. Aussage mit der Degradierung schneidet: §37 Abs.5 BetrVG

    Servus zusammen.

    Folgender Sachverhalt:

    ca. 90 Mitarbeiter, kein TV, 5er Gremium

    Unser AG möchte mich (BRV) in eine andere Abteilung versetzen. Ich würde dort keine Tätigkeit übernehmen wie sie in meinem AV festgehalten ist.

    Als Grund wird Rückstand bei den Lieferungen und erhöhtes Arbeitsaufkommen in der "neuen" Abteilung genannt.

    Ich habe Erfahrung in dieser Abteilung da ich dort bereits mehrere Jahre gearbeitet habe. Damals aber als Vorgesetzter, jetzt soll ich als "normaler" MA eingesetzt werden.

    Die Versetzung soll Ende Nov. durchgeführt werden. (Anhörungsfrist wird durch AG eingehalten)

    Fragwürdig ist aber folgender Umstand:

    In meiner jetzigen Abteilung ist ebenfalls erhöhtes Arbeitsaufkommen. Die MA werden seit mehreren Wochen gefragt, ob es möglich wäre eine freiwillige 6. Schicht zu übernehmen. Ein aktueller Aushang beinhaltet eine Liste, auf der bis einschließlich Ende November diese freiwilligen Schichten erbeten werden.

    Zusätzlich kommt hinzu, das aus meiner jetzigen Abteilung in verganger Zeit bereits 2 MA abgezogen wurden. (Arbeitsverdichtung für die restlichen MA) Wenn ich jetzt ebenfalls versetzt werden würde, würde dies weiterhin dazu betragen.

    Der Rückstand der Lieferungen ist vermutlich auf falsche Planung zurück zu führen. Das müssen wir aber noch klären.

    Ein weiterer Punkt ist der, das neue Maschinen angeschafft werden sollen. Unser AG weißt dies auf Nachfrage des BR zurück. Wobei unsere Drähte in die Verwaltung bestätigt haben, das dies bereits konkret geplant ist und dies dort angesprochen wurde. Es fehlt quasi nur noch eine unterschrift von einem weiteren Geschäftsführer/Teilhaber.

    Der BR hat hier bedenkten, das 4 Maschinen verkauft werden sollen und dafür nur 2 oder 3 Neue (theoretisch schnellere) kommen. Folgedessen sind MA "übrig", die dann "verschwinden" sollen.

    Da wir bereits einige Gerichtsverfahren gegen unseren AG geführt haben und allgemein der garstige BR sind, vermuten wir hier das ich auf das "Abstellgleis" geschoben werden soll. Unser AG praktiziert eine solche Vorgehensweise bereits schon länger.

    Nun zu unseren Fragen:

    Was können wir tun um dieser Versetzung effektiv zu Widersprechen?

    Da ich eine andere Tätigkeit im AV stehen habe, bleibt dem AG letzendlich nur eine Änderungskündigung?

    Kann ich dagegen etwas unternehmen?

    Was können wir unternehmen, wenn uns der AG nicht über Neuanschaffungen bzgl. der Maschinen informiert? (AG behauptet immer das es keine konkreten Pläne dazu gibt)

    Gibt es noch Fragen die uns dazu beschäftigen sollten?

    Danke im Voraus.

    *in den Raum werf*

    §80 Abs.1 Nr.2 und Nr.8 BetrVG (Beschäftigungssicherung)

    §80 Abs.2 BetrVG (Informationsrechte)

    §87 Abs.1 Nr.6 (Neue Maschinen)

    §99 Abs.2 Nr.3 und Nr.5 (zur Versetzung)