Hallo zusammen.
Bei uns steht das Thema Kurzarbeit im Raum. Der BR führt bereits Gespräche mit der GL über eine BV. Eine Schulung ist genehmigt und wird durchgeführt.
Soweit so gut.
Unsere GL hat nun einen Vorschlag über das Info-System (für alle Mitarbeiter einsehbar, digitales "Schwarzes Brett") eingebracht, von dem wir bisher nichts wussten.
Die GL schlägt vor, das Mitarbeiter die voraussichtlich in Kurzarbeit müssten, freiwillig und zeitlich begrenzt in unsere Muttergesellschaft wechseln können. Eine genaue Regelung wäre zur Zeit mit unserer Muttergesellschaft in Klärung. Ebenfalls ist eine zeitlich befristete Zulage (Trennungsgeld) im Gespräch.
Erste Infoveranstltung durch unsere GL soll bereits morgen (09.11.2022) sein.
Unsere GL wirbt quasi damit, das ein arbeiten für unsere Muttergesellschaft die Kurzarbeit vermeiden würde. Grundlegend ist dieser Gedanke sicherlich gut, aber.....
Die ersten Arbeitsverträge die ich eingesehen habe, haben einen eindeutigen Arbeitsort definiert. (Muttergesellschaft liegt ca. 250km entfernt)
Ich konnte auch nichts finden was einen Arbeitsortwechsel zulassen würde.
Der Vorschlag beruht auf Freiwilligkeit. Wenn alle Modalitäten geklärt sind und sich Mitarbeiter freiwillig finden, kann doch der BR diese MA ruhig in die Muttergesellschaft ziehen lassen, oder? (Irgendwie habe ich bei dem Gedanken trotzdem Bauchschmerzen!)
Mal abgesehen davon, das wir als BR von so einem Vorschlag nichts wussten und demzufolge auch nicht beteiligt wurden, bin ich mir nicht sicher ob und zu welchen Bedingungen dieser Vorschlag umsetzbar ist.
Da wir bei dem Vorschlag von "Null" beginnen, ist mir jeder Hinweis willkommen.
Vielen Dank.