Bitte zeigen lassen, wo das im Tarifvertrag stehen soll, wir sind auch in der IGM und ich kenne eine solche Regelung nicht. Für einige unserer Kollegen gab es im letzten Jahr auch einige Monate mit 100 % Kurzarbeit
Beiträge von xyz22
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Ihr seid ja als BR in der vollen Mitbestimmung. Nutzt diese auch.
Ich erstelle auch Schichtpläne und kenne die Problematik zumindest zum Teil.
Die Feiertagswochen kommen ja jetzt gehäuft und der Arbeitgeber wird immer auf eine für ihn günstige Verteilung der Arbeitstage drängen (habe mal einen erlebt, der meinte, der Ausgleich für Sonntagsarbeit könne ja auf einen Feiertag liegen
)
Ihr benötigt eine Systematik, wie die freien Tage üblicherweise in der jeweiligen Schicht verteilt wären, unabhängig von einen Feiertag. Diese Systematik wird dann ausgerollt. So entsteht dann der Schichtplan.
Und wenn in der Feiertagswoche mehr Arbeit anfällt, so ist das ja Mehrarbeit, die entsprechend zu vergüten ist oder durch zusätzliche Freizeit abgegolten wird. Oder der Arbeitgeber benötigt für diese Zeit mehr Personal.
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Auf welcher Grundlage ist er denn jetzt bei euch beschäftigt?
Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Handschlag besiegelt werden und bedarf nicht der Schriftform.
Und wenn im Arbeitsvertrag zur Beendigung bei Eintritt ins Rentenalter nichts geklärt ist, dann muss eine der beiden Parteien den Vertrag schriftlich kündigen, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Ansonsten läuft er weiter.
Und der Betriebsrat müsste zur Kündigung (wenn vom Arbeitgeber angestrebt), gehört werden.
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Vielleicht findest du ja auch ein paar Unterstützer in der Zentrale, die mit dir zusammen auf eine Liste gehen. Das würde dann eventuell auch zu mehr Stimmen führen.
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Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber bei einer 5 Tage Woche und z. B. 30 Tagen Urlaub hätte die TZ-Kraft mit ihrer 4 Tage-Woche 24 Tage Urlaub im Jahr und nimmt pro Arbeitstag einen Tag Urlaub. Dies kann man für den jeweiligen Urlaubsanspruch per Dreisatz einfach berechnen. Dabei ist es dann ganz egal, wann der freie Tag liegt.
Ich errechne doch den Anspruch an Urlaubstagen für das Jahr. Wir haben Teilzeitkräfte mit allen Variationen, von 4 Tage Woche (hier wird immer im Voraus festgelegt, welcher Tag frei sein soll und Änderungen entsprechend beantragt) bis zu 5 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche. Den meisten Stress und die meisten Fehler bei der Abrechnung gab es bei der fiktiven Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die 5 Tage Woche, und dann aber nur an 4 Tagen kommen. Durch Feiertage und einzelne Tage Abwesenheit gab es da immer Fehler. Diese Variante machen wir nicht mehr.
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Yammer wird bei uns hauptsächlich in den Entwicklungsbetrieben genutzt. Dort war auch das Geschrei groß, es endlich einzuführen. Zumal die Werke in anderen Ländern schon damit arbeiteten. Ich habe zwar auch eine Zugang, nutze ihn nicht und habe auch nichts verpasst. Aber damit man nicht auf mehreren Plattformen unterwegs sein muss, gab es ja auch die KBV zu Yammer. Bei uns ist es mehr so ein konzerninternes Facebook.
Andere Plattformen haben wir auch, ganz aktuell Teams, wobei ich dort die effektiven Möglichkeiten der Nutzung schon interessanter finde. Aber auch hier gibt es keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Selbst die Statusmeldung kann man selbst einstellen.
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Das kann dann durchaus so sein. Aber die Matrixstruktur hat ja der Arbeitgeber gewählt.
Und ja, es kann durchaus passieren das die Betriebsräte unterschiedlich entscheiden, mit durchaus berechtigten Gründen.
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Dazu muss man mehr wissen.
In einer Matrixstruktur muss für beide Unternehmen der jeweilige BR gehört werden.
Für die Mitarbeiter ist es keine Umgruppierung sondern nur ein Wechsel des Vorgesetzten. (wenn nicht noch andere Fakten anstehen)
https://efarbeitsrecht.net/mitbestimmung-matrixstruktur/
Vielleicht ist dass ja hilfreich
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So nebenbei, Protokolle kann man auch noch am nächsten Tag fertig schreiben. Und somit die langen Tage vermeiden. Zumal ein regelmäßiger 12 Stunden-Tag ja nicht wirklich optimal ist. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz für die Ehrenamtstätigkeit nicht in aller Schärfe gilt, so sollte man als BR auch mit gutem Beispiel vorangehen. Wie will ich bitte sehr, engagierte und übermotivierte Mitarbeiter dazu bringen, sich ans Arbeitszeitgesetz zu halten, wenn ich mir selbst alle 4 Wochen eine Ausnahme genehmige?
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Bei uns wird Yammer innerhalb des Konzerns genutzt. Die Mitarbeiter im Office-Bereich speziell in den Entwicklungsteams nutzen es wohl auch intensiv. Ich bin in einen produzierenden Bereich und bei uns wird es eher nicht genutzt.
Das jammern nach Yammer war entsprechend verteilt. Geregelt haben wir alles in einer Konzern-BV. Wichtig war, das die Nutzung freiwillig ist, die Nutzung Arbeitszeit ist. Den Mitarbeitern, die es nicht nutzen möchten, dadurch keine Nachteile entstehen. Und es nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden darf.
Wie hatten es noch vor Office 365 eingeführt.
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Zumal der GBR auch den Auftrag aus dem Gesetz heraus hat, in Betriebsratslosen Unternehmen ein BR-Wahl zu initiieren.
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Also, wir haben das Problem leider auch des Öfteren. Üblicherweise können ehemalige Mitarbeiter bei uns frühestens nach 6 Monaten als LAN wieder eingesetzt werden. Begründet wird das auf §8 (3) AÜG. Hier soll vermieden werden, dass Mitarbeiter ausgenutzt werden, in dem man sie erst kündigt und dann unter schlechteren Konditionen als LAN zurückholt. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden wohl verstärkt innerhalb von Konzernen eigene Zeitarbeitsfirmen gegründet. Schlecker hat sich da besonders hervorgetan.
Zwar versuchen wir natürlich auch, die Mitarbeiter in feste Verträge zu bekommen, allerdings ist die Situation in bei uns als Zulieferer bei Verbrennern halt aktuell schwierig.
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Und die erste Antwort des Anwalts wird sein: "Es kommt darauf an"
Auch der Anwalt wird den genauen Sachverhalt prüfen. Dazu gehört unter anderem auch, ob dein Arbeitgeber dich rechtzeitig und nachweislich darüber informiert hat, wann dein noch nicht genommener Urlaub aus 2020 verfällt.
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Moin,
.....Rein arbeitsrechtlich beginnt die Arbeit dann wenn ich bereit bin, meine Tätigkeit aufzunehmen. D.h., ich sitze vor meinem PC, der ist hochgefahren, und kann mit der Arbeit beginnen......
Sehe ich etwas anders: Die Zeit, in der mein PC hoch- oder runterfährt ist Arbeitszeit, ich mache das ja nicht zu meinem Privatvergnügen, sondern um zu arbeiten (wenn ich nur daran denke, wie lange mein Rechner manchmal benötigt, bis er sich entscheidet, mit mir zu arbeiten).
Das ist genauso mit den Vorbereitungszeiten von LKW-Fahrern oder auch Kurierdienstfahrern. Da gibt es auch Arbeitgeber, die der Meinung sind, Laden und Rüsten des Fahrzeuges wäre keine Arbeitszeit.
Arbeitszeit beginnt an der Stechuhr, die meinem Arbeitsplatz am nächsten liegt.
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Bei uns wurde bei Einführung der verschiedenen Programme für Online-Meetings (mittlerweile ist die 3. Software am Start) immer in der dazugehörigen BV geregelt, dass das Aktivieren der Kamera freiwillig ist. Unsere ITler, haben die Kamera teilweise sogar abgeklebt.
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Auf meiner letzten Schulung habe ich konkret nachgefragt, bis wann man denn nachladen könnte: Aussage war, dass das Ersatzmitglied noch ausreichend Zeit haben muss, um sich mit der Tagesordnung zu beschäftigen und sich auf die Sitzung vorzubereiten. Bei uns gibt es auch viele Schichtler, darum geht bei uns spätestens am Tag vor der Sitzung die letzte Nachladung raus. Falls dann kurzfristig noch jemand fehlt, dann ist es halt so.
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Ich bin zwar keine 6H Kraft, aber manchmal arbeitet man ja auch nur 6 Stunden am Tag innerhalb der Gleitzeit. Dabei wird bei uns die Anwesenheit über 6 Stunden als Pausenzeit berechnet, (reguläre Pausen müssen bei uns nicht gestochen werden)
Für unsere Mitarbeiter im Schichtsystem werden die Zeiten zu den Anfangs- und Endzeiten gekappt. Muss ich mal ein paar Minuten länger bleiben, wird ein Korrekturbeleg ausgefüllt und vom Vorgesetzten gegengezeichnet.
Was die 10 Stundenregelung angeht, gibt es für die Mitarbeiter mit beruflichem Mailaccount mehrere Erinnerungsmails, die auf die Startzeit verweisen, auf die notwendige zusätzliche Pause und höflich aber bestimmt darauf hinweisen, das man sich doch endlich von der Arbeit losreißen sollte
Die Mails werden automatisch generiert und haben verschiedene Level. Je nach Level wird der Verteiler erweitert.
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Tja, ab und an kommen die Öffentlich-Rechtlichen doch ihren Bildungsauftrag nach
Danke für die Links.
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@ Rabauke
Tja, wir arbeiten zeitweise auch mal in 20 Schichten in der Woche und ja, in Thüringen gibt es leider keine "hohen Feiertage".
Wir hatten zumindest in einer BV geregelt, dass nicht jeder Feiertag gezogen werden kann. Das hat zwar Sonntags nicht geholfen aber wenigstens der Montag war dann frei.
Prinzipiell muss die zeitliche Regelung für Sonntage und Feiertage gleich sein.
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Hallo Club-Mate,
ich bin auch aus Thüringen,
Wenn ihr Sonntags um 22 Uhr anfangt dann geht bei euch die Sonn- und Feiertagsruhe wie bei uns von Sa 22 Uhr bis So 22 Uhr?
wenn dem so ist fängt bei euch logischerweise auch der Feiertag um 22 Uhr am Vortag an und endet um 22 Uhr am Feiertag.
Genau das haben wir auch so in unsere BV'en reingeschrieben, weiterhin um den MA die "hohen" Zuschläge zu gewähren haben wir aber auch in der BV festgelegt, dass die Zuschläge für Sonn- undfeiertagsarbeit abweichend von dieser Festlegung der Sonn- und Feiertagsruhe nach dem Arbeitszeitgesetz die Zuschläge von So. oder Feiertag 6 Uhr bis 6 Uhr am jeweiligen Folgetag zu zahlen sind
gruß
Rabauke
Rabauke hat mit seiner Ausführung Recht. Bei uns beginnt die Arbeit nach dem Oster- oder Pfingstwochende auch am Montag um 22:00.
Und ja, in Thüringen sind Oster- und Pfingstsonntag "nur" kirchliche Feiertage und somit zählen sie als normaler Sonntag.
Ich habe es mir dann so gemerkt: wir arbeiten nie in den Feiertag hinein. Aus den Feiertag heraus ist normale Arbeitszeit.