Eine KBV sollte da aber Örtliche Regelungen zulassen, da ich hier eine originäre Zuständigkeit ehrlicherweise nicht sehe.
Beiträge von xyz22
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Grundsätzlich reichen bei einem 5er Gremium 2 BRM aus, um den Tops auf Abwahl des alten BRV und Neuwahl eines neuen BRV auf die Tagesordnung zu bringen. Falls du als jetziger Stelli dich für das Amt aufstellen lassen willst, auch gleich den TOP Neuwahl des stellv. BRV mit auf die TOP setzen.
Wenn du noch 2 weitere auf deiner Seite hast, sollte das kein Problem sein.
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der Urlaub wird doch gar nicht berücksichtigt? Mögliche Arbeitstage 250 und als 100% wird 220 AT genommen?
Oder habe ich da was missverstanden?
Du meinst wohl die 6 Wochen, die es Entgeltfortzahlung gegeben haben könnte.
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Interessant wäre schon, wie es zu den Unfällen kommt.
Ich bezweifle, dass es sich um Arbeitsunfälle handelt Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Der Heimweg ist keine versicherte Tätigkeit, hier dürfte es sich um Wegeunfälle handeln.
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Leider habt ihr keine Handhabe, der Arbeitgeber entscheidet und außer die Bedenken zu äußern ist halt nichts weiter möglich.
Bei uns wäre der Einsatz der Freundin als Vorarbeiterin in der gleichen Abteilung so nicht ohne weiteres möglich, da sind aber Unternehmensregelungen. Grundsätzlich ist es möglich, aber es wird deutlich genauer hingeschaut.
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Auch das ist eine Definitionssache sein. Wir arbeiten incl. Pausen ca. 8 Stunden (38h in der Woche). 7,6 Stunden reine Arbeitszeit. Die Ersthelfer-Schulungen sind vor Ort üblicherweise von 8 Uhr bis 15:30 incl. Pause. Die Schulung zählt bei uns als ganztägig für die Kollegen mit einem festen Schichtrhythmus und festgelegten Schichtbeginn und Schichtende. Die Kollegen im Gleitzeitmodell arbeiten ggf. vorher oder nachher noch oder hängen an einen anderen Tag mal etwas Zeit ran. Das ist bei Gleitzeit ja kein Problem.
Warum klärt ihr das nicht mit dem Arbeitgeber?
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Das kommt auf eure internen Regelungen an.
ZitatBeiganztägigenDiestreisenwirddieSollarbeitszeitzugrundegelegtsolangekeinegesonderteRegelungderArbeitszeithinsichtlichHome-OfficemitdemMitarbeitervereinbartist
wenn ich das richtig entziffere hast du die Lösung doch schon. Handelt es sich um eine Ganztägige Schulung?
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Nun, auch BRV werden gewählt und, wenn nötig, wieder abgewählt. Die Anforderungen sind da minimal, es muss nur jemanden geben, der es machen will und nach Meinung der Mehrheit besser geeignet ist und man muss es auf die Tagesordnung setzen.
Führt ein klärendes Gespräch, macht ihm klar, dass er nur der Erste unter Gleichen ist und das es auch ohne ihn gehen muss.
Unser BRV ist auch sehr engagiert, er misstraut uns nicht, aber seine Stellvertreterin musste ihm auch einmal kurz erklären, das sie sein Amt übernimmt, wenn er verhindert ist. Sie halten auch im Urlaub Kontakt, aber er macht Urlaub und keine BR-Tätigkeit.
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Grundsätzlich unterliegt die Einführung einer modernen Telefonanlage der Mitbestimmung, da man hier eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchführen kann, wenn bisher nicht mitbestimmt wurde, würde ich diesen Wunsch des AG zum Anlass nehmen, die Mitbestimmung wahrzunehmen. Fordert also den AG zu Verhandlungen auf.
Und in dieser BV kann man dann alles im Detail regeln.
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Auch bei uns wird Homeoffice von freigestellten BRM genutzt. Ich glaube, wenn ich zu meiner Chefin gehen würde und sagen: Ich mache morgen HO zu 100% BR-Arbeit um mich auf .... vorzubereiten, hätte sie damit auch kein Problem. Ich bin nicht voll freigestellt, habe allerdings recht viel BR-Arbeit an der Backe.
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Die Präsenzsitzungen finden dann außer Haus in einem gemieteten Raum statt. Das sollte nicht wirklich ein Problem sein. Der Arbeitgeber muss dafür sämtliche Kosten tragen. Und wenn es nur Homeoffice oder eben Telearbeit gibt, also auch der Chef nur von zu Hause aus arbeitet, würde ich da auch kein Problem sehen, wenn das freigestellte BR-Mitglied von zu Hause arbeitet. Sobald es aber Mitarbeiter gibt, die in den Betrieb kommen, kommt auch das freigestellte BR-Mitglied.
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Selbst die IGM geht bei den 1% Beitragsregelung ja bei einem Durchschnittsgehalt von 1/12 des Jahresgehaltes aus, also inklusive aller Sonderzahlungen, hat uns unser Gewerkschaftssekretär vor kurzem erst erklärt.
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Also zum einem klare offene Worte vom Gremium in der nächsten Sitzung und ganz ehrlich, wollt ihr euch als Gremium von diesem Stellvertreter in deiner Abwesenheit vertreten lassen?
Bei uns würde die Position neu besetzt werden.
Aber ok, wir haben auch schon unseren Vorsitzenden abgewählt, da wir kein Vertrauen mehr in ihn hatten.
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Ganz ehrlich, wenn es beobachtet wird höflich fragen, ob man in die Tasche sehen darf(mehr dürfen selbst die Kaufhausdetektive nicht). Wenn nein, Polizei informieren und ggf. mit dem Jedermannsrecht den MA bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Bei Diebstahl hört der Spaß auf.
Aber bewahre mich vor den "ich habe da was gesehen" Leuten. Im Nachgang wird das mit dem Nachweis schwer.
Deswegen im akuten Fall reagieren.
Bei einer BV Taschenkontrolle geht es ja nicht um einen konkreten Verdacht sondern eher um die Abschreckung.
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Randolf Nein, durch die BV ist die Pflicht des Arbeitgebers nicht erfüllt.
Bei uns stand es sogar auf den Urlaubsscheinen drauf, und das würde auch nicht reichen.
Der AG muss jeden einzelnen MA nachweislich informieren.
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Bei uns ist genau definiert, wo welche Schutzmaßnahme gilt, MA aus dem Büro haben natürlich auch die entsprechenden Schuhe und auch Schutzbrillen. Für Besucher gibt es "Überzieher" und Schutzbrillen (wenn es in den entsprechenden Bereich geht). Der einzige Unterschied bei den Mitarbeitern des Betriebes ist, dass Brillenträger nur dann eine entsprechend angepasste Schutzbrille mit Sehstärke bekommen, wenn sie entweder ständig in diesem Bereich arbeiten oder aber der Vorgesetzte die Notwendigkeit befürwortet.
Das Thema Arbeitssicherheit kannst du ja auch mit auf deine Betriebsversammlung nehmen.
Außerdem gibt es bei den meisten Berufsgenossenschaften auch Schulungen für Betriebsräte zu diesem Thema.
Wir nutzen diese Schulungen durchaus auch. Einerseits zeigen wir den Arbeitgeber damit, dass auch wir auf die Kosten achten und zum anderen ist es auch interessant die Sache auch aus der Sicht anderer Führungskräfte aus anderen Unternehmen zu sehen.
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Was hindert euch, fristgerecht die Anhörung zu bearbeiten? Ob der Arbeitgeber dann wirklich kündigt und wann er kündigt ist ja erst einmal irrelevant, solange er sich an die fristen in der Anhörung hält.
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Bei uns wird immer von einen Team soweit vorbereitet und ausverhandelt. Dann geht der Entwurf ins komplette Gremium ggf. muss nochmals nachverhandelt werden. Wir hatten auch schon als quasi letzte Runde einen Termin mit dem gesamten Gremium und Vertretern des Arbeitgebers und sind gemeinsam Punkt für Punkt durchgegangen. Da ging dann auch ein ganzer Tag für ins Land. War damals eine interessante Runde mit vielen Diskussionen.