Schauen wir doch einfach mal ins Gesetz: (Fettung von mir)
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a)nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.
Erste Frage: hat der Arzt, der das Attest ausgestellt hat, die entsprechende Befähigung?
Wenn ja? welche Möglichkeiten gibt es, ihn entsprechend einzusetzen.
Wenn nein? Wie sieht das eigentlich bei den anderen nicht Nachtschicht-tauglichen aus? Die Atteste sind alle vom Arbeitsmedizinern?
Prinzipiell bin ich hier immer für eine Gleichbehandlung: wenn alle zum Arbeitsmediziner müssen, dann alle. Aber nirgendwo steht im Gesetz, dass nur der Betriebsarzt so ein Attest ausstellen darf. Ist der ausstellende Arzt auch ein Arbeitsmediziner, so gilt die freie Arztwahl und das Attest ist anzuerkennen.
Und dann kommt halt Arbeit auf die Planer zu, alle Schichten entsprechend der Notwendigkeit zu besetzen.
Das mag mehr Aufwand sein, ist aber üblicherweise machbar.