Es wude ja schon richtigerweise geschrieben, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der AG ein BEM anbieten muss.
Bei uns läuft es zur Zeit noch so, dass das BEM-Team ein Signal von der Perso bekommt, wenn jemand die sechs Wochen voll hat und das BEM-Verfahren anläuft.
In gewisser Weise "selektieren" wir auch, aber nicht dahingehend, ob jemand eine Einladung erhält, sondern wann.
Uns hat nämlich die Erfahrung gezeigt, dass es nicht immer der rechte Augenblick ist, sobald die Vorausetzungen gemäß 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind.
Konkret ging es einmal um eine sehr schwere Erkrankung, deren voraussichtliche Dauer bedeutend länger war als die sechs Wochen laut Gesetz, und die betroffene Kollegin hat den Brief zur denkbar ungünstigsten Zeit erhalten.
Die seinerzeit verantwortliche Person (unglücklicherweise auch noch die Personalleitung) hat vehement darauf bestanden, sofort offiziell einzuladen.
Formal hat sie sicher richtig gehandelt, aber diese streng bürokratische Herangehensweise hat in dem Einzelfall (besonders) wie auch in anderen Fällen eine eher ablehnende Haltung zum BEM erzeugt.
Wir müssen da immer und immer wieder Aufklärungsarbeit leisten und betonen, dass BEM nichts Böses ist.
Weiter oben habe ich "noch" geschrieben. Wir reformieren gerade unser BEM-System und haben vor, dem AG das Heft aus der Hand zu nehmen.
Grob umrissen ist der Plan, dass es zwei BEM-Beauftragte geben wird, die nicht AG-Vertreter sind.
Diese sollen nach Erfüllen der Voraussetzungen einen Erstkontakt herstellen (telefonisch, persönlich, nur als letzten Weg schriftlich per Post) und erfühlen, wann der richtige Zeitpunkt fürs BEM sein kann; das wird dokumentiert, das BEM ist angelaufen.
Erst wenn das ermittelt ist, läuft alles weitere hochoffiziell schriftlich ab, und erst ab dann ist der AG bzw. ein Vertreter mit im Boot.