Beiträge von Der Nordfriese

    Hallo Kokomiko,

    ich habe mich nochmal in aller Ruhe durch deinen Link gelesen.

    Nun bin ich doch, denke ich jeden falls, etwas erleuchtet worden.

    Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Abfindung.

    Es sei den....

    Also hängt es vom Verhandlungsgeschick eines jeden einzelnen ab.

    Ich für meinen Teil werde für die betroffenen SB Arbeitnehmer, versuchen möglicht viel herauszuholen.:D

    Für die anderen Kollegen kann ich leider nicht tun da ja kein BR vorhanden ist.:cry:

    Hallo Kokomiko,

    Danke für den Link.

    Zum Thema Schwellenwert habe ich in der Broschüre des BMAS "Kündigungsschutz was Sie wissen sollten" folgendes gefunden.

    Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Für wen es gilt, wie es wirkt

    Allgemeiner Kündigungsschutz Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis

    Anwendung findet, hängt ab von der Größe des Betriebes

    (oder der Verwaltung) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses.

    • Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach

    begonnen, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung,

    wenn in dem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer

    (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

    beschäftigt sind.

    Ich habe heute noch nicht herausgefunden, wieviele AN in diesem Betrieb beschäftigt sind.

    Ich verstehe diesen Text so, dass in dem Betrieb, sollten dort nicht mehr als 10 AN beschäftigt sein, das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet und somit die Abfindung frei verhandelbar ist bzw. auf dem guten Willen des AG beruht.

    Wenn ich hier auf dem Holzweg sein sollte, führe mich doch bitte auf den rechten Weg.

    Hallo zusammen,

    Ich habe heute erfahren, dass in einem unserer Betriebe Mitarbeiter aufgrund von Produktionseinstellung gekündigt werden sollen.

    In dem Betrieb gibt es keinen Betriebsrat.

    Eine Verlagerung des Arbeitsplatzes ist wegen zu großer Entfernung nicht zumutbar.

    Standort in Bayern, nächster Produktionsstandort in SH und MV.

    Den zu Kündigungen MA soll eine Abfindung von 1/4 des Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr angeboten werden.

    Nach meiner Ansicht ist das deutlich zu wenig.

    Ich habe nochmal beim bmas im infoblatt zum Kündigungsschutz nachgelesen und bin auf den Schwellenwert gestoßen.

    Leider weiß ich im Moment nicht, wieviel AN in dem Betrieb arbeiten.

    Ich mach mich da morgen noch mal schlau.

    Hallo zusammen,

    unser AG hat vor Jahren einen Vertrag mit einer Beratungs-Hotline geschlossen.

    Jeder AN kann diese Hotline zu jeder Zeit anrufen.

    Den AN wird Unterstützung in allen Lebenslagen durch entsprechende Beratungsangebote geboten.

    Die Kosten für diesen Service übernimmt unser AG im vollen Umfang.

    Der AG erhält keine Informationen wer zu welchem Thema bei der Hotline angerufen hat, es erfolgt lediglich eine Info wieviele Personen zu welchem Themenbereich angerufen haben.

    Siehe unter www.familienservice.de

    Vielleicht ist das ja ein Anreiz für andere AG etwas zu tun und ein Weg für die betroffenen AN sich frühzeitig professinonelle Hilfe zu suche.

    Hallo zusammen,

    da ich es nicht beeinflussen kann, wer sich an den einzelnen Themen hier im Forum beteiligt, habe ich für meinen Teil habe mich entschieden, künftig nur noch lesend an diesem Forum teilzunehmen!

    Grund hierfür sind die für mich, nicht akzeptablen Anfeindungen eines Einzelnen Forumsteilnehmers, bei versuchter Hilfestellung durch andere Forumsteilnehmer.

    Ich habe keinen Bock auf dieses trollhafte Verhalten.

    Hallo Dieter K.

    auch wir haben einen Aufsichtsrat mit Drittelbeteiligung.

    In Betrieben ohne BR ist nach meinem Wissen, der AG in der Pflicht, einen Wahlvorstand zu bestellen.

    Wir haben jedoch auch mit Absprache und Zustimmung des AG schon mal anders verfahren und haben Betriebe ohne BR mit Betrieben mit BR, zusammengefasst zu einem Wahlvorstand damit die Kollegen in Betrieben ohne BR auch die Möglichkeit zur Wahl bekommen.

    Aber passt blos auf, dass Ihr keine Anfechtungsgründe produziert und die Wahl wiederholt werden muss, allein aus Kostengründen wäre das nicht angenehm und auch die Mitarbeiter finden das nicht toll, wenn aus irgend einem Grund die Wahl wiederholt werden muß.

    Wir haben hier eine gemeinsame Schulung aller Wahlvorstandsmitglieder durchgeführt, überigens auf Initiative des Arbeitgebers!

    Hallo zusammen,

    ich verfolge dieses Thema hier mit einigem Erstaunen.

    Mich wundert, mit welcher Energie man sein Unwissen bzgl. der SBV hier versucht an den Mann/die Frau bringen zu wollen.

    Ich für meine Person bin BRV und SBV in Personalunion.

    Im BEM sollte nach meiner Ansicht immer die SBV mit einbezogen werden, da jede/r Mitarbeiter/in, die ein BEM durchlaufen, alleine wegen der Dauer der AU von Behinderung bedroht sein können. Die SBV mit Ihrem Spezialwissen, welche weiteren Organisationen, hinzugezogen werden können ist im BEM immer eine Bereicherung.

    Eine BV ist meiner Meinung auch unverzichtbar damit alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.

    Und was die Schulung der SBV betrifft ist auch die unverzichtbar.

    Wir sind sogar soweit gegangen, dass alle BEM-Beteiligten von Seiten des AG sowie der Interessenvertretung gemeinsam entsprechende Schulungen besuchen.

    Es erfolgen sogar Weiterbildungen.

    Denn alle haben das gleiche Ziel, den kranken Arbeitnehmer wieder in die Arbeit zu bekommen und das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und dazu benötigt man nun mal auch die SBV mit Ihrem Spezialwissen.

    Ein Zitat von Richard v. Weizsäcker lautet: "Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenck, das jedem von uns, jederzeit genommen werden kann."

    Da ich dieses Forum in der meisten Zeit nur passiv beobachte, ist mir aufgefallen, dass der Teilnehmer aus der Windbranche hier für erhebliche Unruhe sorgt!

    Ich glaube, mich zu erinnern, dass in einem anderen Thread schon mal von einem trollhaften Verhalten die Rede war.

    Ich würde solchen bitterbösen Stellungnahmen hier im Forum nur noch ungerne folgen wollen, weil diese die Themen unnötig aufblasen und nicht zu einem Ergebnis führen.

    Wir haben bereits einen Ausschuss, der sich mit diesem Thema befassen wird, auch haben wir an den Datenschutzbeauftragten und einen Rechtsbeistand gedacht.

    Ich hatte nur die Hoffnung, dass hier im Forum jemand Erfahrung bzw. eine BV zu dieser speziellen Software hat.

    Trotzdem danke ich dir für deine Antwort

    Hallo zusammen,

    bei uns im Unternehmen soll die Telefonsoftware "Procall" eingeführt werden.

    Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Software oder bereits eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen?

    Ich habe mir schon mal das Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Mobile Endgeräte - Handy, Smartphon,etc. der Hans-Böckler-Stiftung rausgesucht.

    Vielleicht kann uns ja jemand mit seinem Wissen unterstützen, sonst müssen wir uns an dem Gestaltungsraster entlang hangeln.

    Hallo Kokomiko,

    danke für die schnelle Antwort.

    Ich hatte mir das schon so gedacht und auch einen ähnlichen Beitrag zu dem Thema gelesen, es stand jedoch nicht explizit etwas über unser spezielles Thema in dem Beitrag.

    Aber nach meiner Meinung gehört die Reinigung eines Gebäudes und die Müllentsorgung, wenn dieses künftig zu Lasten der MA gehen soll, durchaus zur Ordnung und zum Verhalten im Betrieb.

    Hallo zusammen,

    unser Gebäude wird von einem exteren Unternehmen gereinigt.

    Nun wurde uns zugetragen, dass unser AG die Stundenzahl für die Reinigung der Büros und Sanitäreinrichtungen erheblich kürzen will und dass die MA künftig den Müll aus den Büroräumen eigenständig in separaten Sammelbehälter verbringen sollen.

    Meine Frage ist nun, könne wir hier den § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - Fragen der Ordnung des Betriebs anwenden?

    Hallo zusammen,

    bei uns hat jeder Mitarbeiter eine eigene Mailadresse, es gibt auch Mailadressen für BR und GBR.

    Bei uns im BR wird die Einladung zu den Sitzungen per Outlock-Termin versendet, es werden keine Dokumente an Mails angehängt, es gab schon mal Probleme bei Weiterleitungen, in der Mail steht lediglich ein Verweis auf unseren geschützten Ordner.

    Desweiteren haben wir für den BR im Netzwerk einen geschützten und mit entsprechenden Berechtigungen versehenen Ordner, in den alle Dokumente, die für die Sitzungen benötigt werden abgelegt sind.

    Die Ordnerstruktur ist so aufgebaut, dass sich jeder darin zurecht findet.

    Hallo MP,

    zu 1. ich gehe mal davon aus, dass Ihr für die Vertrauensarbeitszeit eine entsprechende BV abgeschlossen habt. In dieser BV sollte das entsprechend geregelt sein. Wenn dem so ist, würde ich den Vorgesetzten mal fragen ob er gegen dieses BV verstoßen will und ihm die entsprechenden Auswirkungen aufzeigen.

    zu 2. Warum erfassen die MA die Stunden für das Unternehmen? Wird dieses in einer Liste/gesonderte DV-gestützten Anwendung getan? Warum werden die Arbeitszeiten nicht vom Unternehmen erfasst, denn hierzu ist das Unternehmen verpflichtet. Bei Erfassung der Arbeitszeiten durch den MA schwebt immer das Damoklesschwert Arbeitszeitbetrug über dem MA.

    Auch wir haben bei uns im Unternehmen Vertrauensarbeitszeit.

    Arbeitszeiten werden, wenn überhaupt, für die Eigenkontrolle des MA dokumentiert.

    Wenn der MA sagt, er hat entsprechende Stunden angesammelt um diese als kompletten Tag abzubummeln, dann muss der Vorgesetzte dieses akzeptieren.

    Wir hatten auch schon ähnliche Diskusionen mit Vorgesetzten die nicht wollten, dass zusammenhängend ganze Tage abgebummelt werden.

    Dann kam von mir lediglich der Hinweis, dass die MA die Stunden dann machen, wenn es dem Unternehmen gefällt und man im Gegenzug akzeptieren müsse, dass der MA die Stunden dann abbaut, wenn er auch einen entsprechenden Nutzen hiervon hat.

    Also sprecht mit den Vorgesetzten.

    Wo dass nicht hilft, sollte man sich überlegen ob man noch Überstunden aufbaut.

    Hallo,

    Auch in unserem Unternehmen gibt es einen AR (ebenfalls Drittelb.)

    Hier gibt es einen entsprechend besetzten Personalausschuss.

    Dieser Personalausschuss ist mit der Suche und allen anderen Aufgaben rund um die Einstellung eines neuen Vorstandes betraut, und auch nur die Mitglieder des Personalausschusses wissen, wie die Vergütung des Vorstandes erfolgt.

    Bist du Mitglied des Personalausschusses?

    Wenn ja, solltest du entsprechende Einblick in die Unterlagen erhalten.

    Hallo mo-fr

    schau dir mal die Internettseite deines Integrationsamtes an, da wirst du mit Sicherheit den gesamten Strauß an Seminaren finde.

    Alles was man so braucht und noch mehr wird da geboten und dazu noch zu ganz passblen Seminarkosten.

    Seminar aussuchen, bei Arbeitgeber anmelden mit Frist bis wann du eine Rückmeldung erhalten möchtest und dann beim Integrationsamt anmelden.

    Eine Ausdrückliche genehmigung deines Arbeitgebers benötigst du nicht, wenn die Seminare in dein Aufgabenfeld als SBV fallen.

    www.integrationsämter.de hier sind alle Integrationsämter deutschlandweit aufgeführt

    Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche und den Vortbildungen.

    Hallo zusammen,

    auch wir haben bei uns im Konzern SAP im Einsatz.

    Wir haben jedoch bisher den umgekehrten Weg beschritten, heißt Tochterunternehmen mit bisher eigenem SAP, wurde in unser SAP als eigenständiger Buchungskreis aufgenommen und es wurde ein Intercompany-Prozess definiert.

    Zum Thema Mitbestimmung muss ich hier sagen dass wir keine zusätzliche BV hierfür abgeschlossen haben. Unserer bestehende BV war ausreichend.

    Ich sehe jedoch noch das Problem des Datenschutzes, da hier ja Zugriff von Außen (Ausland) auf euer SAP genommen werden soll.

    Da auch wir wiederum Tochter eines weltweit agierenden Konzernes sind, und unsere Konzernmutter auch im Ausland sitzt, sehe ich dieses Problem irgendwann auch auf uns zukommen.

    Ich rate euch dringend, sprecht mit dem Datenschutzbeauftragten eures Unternehmens.