Wie wäre es, wenn man ein Verfahren gem. § 167 Abs. 1 Prävention, durchführt?
Oder, auch wenn die Voraussetzung von 6 Wochen noch nicht gegeben sind, ein BEM-Verfahren einleitet?
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Ihr ifb-Team
Wie wäre es, wenn man ein Verfahren gem. § 167 Abs. 1 Prävention, durchführt?
Oder, auch wenn die Voraussetzung von 6 Wochen noch nicht gegeben sind, ein BEM-Verfahren einleitet?
Hallo nicht_mehr_ganz_neu,
schau mal hier Beispiel aus der Praxis: Desksharing und mobiles Arbeiten in der Corona-Pandemie regeln (2022) (imu-boeckler.de)
vielleicht findest du da ja Anregungen für euch.
Hallo Scheeks,
jetzt bin ich mal der Erbsenzähler/Korinthenkacker.
Im Gesetz steht teilnehmen, da ist nicht die Rede von muss eingeladen werden.
Es genügt, wen die SBV davon Kenntnis hat, wann die entsprechenden Sitzungen stattfinden.
Und dann kann man am Tag der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt "Änderung der Tagesordnung" einen zusätzlichen TOP zur Abstimmung bringen.
nassrasierer der GBR-Vorsitzende könnte ja auch, wenn du/ihr das nicht mit auf die Tagesordnung nehmen wollt, mit einer recht kurzen Frist, eine AO-GBR-Sitzung einberufen, und den neuen (wichtigen TOP) durch das Gremium geben.
Die Frage die du dir stellen solltest ist die, nehme ich das mit in die nächste ordentliche Sitzung oder mache ich wegen eines TOP ein weiter Sitzung.
OK dann habe ich das falsch verstanden.
Da aber Überstunden bei Krankheit verfallen,
Wie geht das und vor allem, wo ist da die rechtliche Grundlage?
Ich frage für einen Freund
Warum regelt man das nicht in einer BV zu einem Flexzeitkonto?
Minusstunden bis max. x Stunden und Plusstunden bis max. x und in dem Bereich kann sich der AN frei bewegen.
Sollte der AN das Unternehmen verlassen, wegen Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung muss er sehen, dass die Minussstunden bis zum Ende der Beschäftigung ausgeglichen werden, ist das nicht möglich, wird die letzte Gehaltszahlung um den entsprechenden Betrag gekürzt. Plusstunden sind ebenfalls auszugleichen/bezahlen.
Dann kann man doch auch über Monate im Voraus planen.
Wir haben eine Teilnehmerliste.
Diese besteht aus 3 Teilen:
1. Teil Name aller BRM
2. Teil Namen aller EBRM
3. Teil Gäste
Meldet sich ein BRM als Verhindert ab, wird in der Spalte Grund eine entsprechende Begründung eingefügt und der Name des jeweiligen BRM farbig markiert.
In Teil 2 wird dann das entsprechende EBRM ebenfalls in der gleiche Farbe markiert.
So ist auch im nachhinein ersichtlich, welches EBRM nachgerückt ist.
Der AG könnte den AN jedoch einen Fahrtkostenzuschuss (für AN 15 % pauschal versteuer, für Minijober und AZUBIS Steuer- und Sozialabgabenfrei) in Höhe von 50,-- € (49,--€ Ticket) geben.
Da hätten beide etwas davon.
Hallo Leute,
warum so kompliziert?
BR und AG sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten!
Dass kann man aber nur, wenn man die Befindlichkeiten des Gegenüber kennt und beachtet.
Unsere Personalchefin würde niemals nicht auf die glorreiche Idee kommen, in unserer Inhouse-Schulung jemanden zu platzieren, den wir als Maulwurf ansehen würden.
Maulwürfe gibt es zu genüge im eigenen Gremium, wenn man Pech hat.
Im Gegenteil, wir haben manchmal die Diskussion, ob wir nicht für einige Führungskräfte die Möglichkeit aufzeigen wollen, mal an einer solchen Schulung (Basis) teilzunehmen, damit man nicht immer wieder bei Adam und Eva anfangen muss mit dem Erklären warum der BR bestimmte Sachen macht, wie er sie macht.
Es würde ein Auflösevertrag im beidseitigen Einvernehmen geben.
Kenne ich auch so.
Bei uns werden sogar bei betriebsbedingten Kündigungen Sprinterprämien vereinbart.
Da ist dann ein früheres Ausscheiden vor erreichen des Kündigungsfristendes ausdrücklich gewollt.
Da genügt dann ein Anruf des AN: Hörmal, ich kann nächste Woche beim neuen Ag anfangen, macht mal alles fertig.
Läuft bei uns ohne Probleme und zusätzliche Geld für den früheren Ausstieg gibt es auch noch.
Hallo mimmie,
ich sehe hier keine Mitbestimmung.
Trotzdem würde ich mir die Situation im Zelt genau ansehen explizit im Sommer und im Winter und den AG mit Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung auf Einhaltung der entsprechenden Themen Hitze und Kälte aufmerksam machen.
Man könnte als BR natürlich für die MA im Zelt auch eine Gefährdungsbeurteilung anfordern.
Verständlich dass die MA da nicht wechseln möchten.
Warum?
sollt das Zelt evtl. nicht beheizt werden? Das kann man ja ändern.
Gibt es in dem Zelt keine sanitären Einrichtungen? Wenn dem so ist, wo sind dann die MA, die bisher im Zelt gearbeitet haben hingegangen um die sanitären Einrichtungen aufzusuchen?
Man muß sich die Frage stellen, wo liegen die Vorteile der Halle gegenüber dem Zelt, die nicht kompensiert werden können.
Das sollte ein BR nur tun, wenn keine SBV gewählt werden kann oder muss.
Bei euch steht klar das Muss im Raum.
Warum lassen sich die drei BRM, die den Ausschuss besetzten nicht zur Wahl einer SBV aufstellen und dann geht es entsprechend weiter und zwar gesetzeskonform.
Dem was rtjum schreibt, habe ich nur folgendes hinzuzufügen:
Wenn ihr doch ein funktionierendes System habt, mit dem ihr die Dienste abbilden könnt, müsst ihr eurem Chef ja nur erklären, dass das erstellen eines richtigen Dienstplanes unter Hinzuziehung eines entsprechenden Sachverständigen bereits Geld kostet, bevor überhaupt ein Dienst auf Basis dieses neuen Dienstplanes geleistet wird.
ich habe dazu ein paar Fragen.
Wie lange sind eure tägliche Öffnungszeiten?
Habt ihr an 7 Tagen die Woche geöffnet?
Gibt es die Problematik, dass bestimmte Arbeiten nur zu zweit ausgeführt werden dürfen?
Habt ihr schon über Rufbereitschaft nachgedacht?
Das war das, was mir auf die Schnelle einfällt, was man in einem Dienstplan für den Bereich Technik beachten solte.
Auch wir haben ein separates Laufwerk für die Betriebsratsarbeit mit entsprechender Rechtevergabe.
Hier haben alle BRM Lesezugang aber nur 3 BRM dürfen auch bearbeiten bzw. löschen.
Die Rechtevergabe in diesem Laufwerk kann lediglich ein IT-Admin vornehmen, was manchmal etwas aufwendig ist.
Daher haben wir zusätzlich ein eigenes SharePoint, in dem das Laufwerk zusätzlich abgebildet ist. Hier können wir die Zugangsberechtigung selber mit ein paar Klicks festlegen, so dass auch die EBRM entsprechend ihrer Teilnahme an den Sitzungen Zugang bekommen.
Für die Sitzungen gibt es dann nur noch einen Outlooktermin mit dem Hinweis, dass die Unterlagen zu der entsprechenden Sitzung am bekannten Ort zu finden sind.
Der Vorteil eines eigenen SharePoint liegt darin, dass die BRM sich die Unterlagen von überall und zu jeder Zeit anschauen können.
Läuft gut bei uns und gibt keine Nachfragen, ich habe die Unterlagen nicht bekommen usw.
Ach, wir haben da soooo viele Abteilungen, die für das Einstellen verantwortlich sind, Personal, Kommunikation, BR und so weiter. Wer nun was einstellt, glaube ich kann keiner bei uns so genau sagen. Das ist und bleibt ein Chaotenhaufen.
Arbeiten wir etwa im gleich Unternehmen/Konzern?
Scherz beiseite, dann sollte der BR das für seinen Dinge übernehmen, für die eine zeitnahe Veröffentlichung für die MA gegen sein sollte.
Nach BVen kann man sich aber mitunter einen Wolf suchen. Und wir können als MA leider nicht wissen, ob die dort auch wirklich alle komplett sind
Wer stellt die den bei euch ins Intranet?
Wir als BR machen das selber und haben somit in der Hand, wann die abgeschlossenen BV`n für die MA zugänglich gemacht werden.
In der Regel ist das so, dass das mit erfolgter Unterschrift geschieht, es sei denn, AG und BR haben auf Grund noch offenen Themen, die Auswirkungen auf die jeweilige BV haben, etwas anderes (späterer, fixer Termin) vereinbart.
Die Verantwortung der Veröffentlichung von BV`n obliegt jedoch immer dem AG.
Aber es schadet ja auch nicht, wenn der BR den AG bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter die Arme greift (hörmal AG, wir merken, die schaffst das nicht, die BV`n zeitnah, nach Unterzeichnung den MA zugänglich zu machen, wir übernehmen das künftig gerne für dich. Wäre ja lästig für dich, wenn da x MA laufend auf dich zukommen und eine Kopie der neuesten BV haben möchten).
Wir als BR habe ein eigenes SharePoint, auf der wir alles kommunizieren, was wir dürfen und für nötig halten.
Hierzu zählen alle internen Stellenausschreibungen sowie alle BV`n egal ob Betrieb-, Gesamt- oder KBR.
Dieses SharePoint liegt im Firmenintranet und ist somit allen MA zugänglich.