Hallo Thomas,
erstmal solltet ihr einen Beschluss fassen, und einen Rechtsbeistand zu der Verhandlung hinzuziehen, evtl. nur dass er einmal über den Entwurf der BV drüber schaut und dann im Idealfall grünes Licht gibt.
Den Entwurf der BV kann der BR schreiben, muss er aber nicht.
Es stellt sich die Frage, was geht schneller, wenn der AG oder der BR die BV schreibt?
Ich würde auf alle Fälle in der BV verankern, das die neue Arbeitszeit von 42,5 Wochenstunden nicht mit einer Lohnanpassung einher geht.
Dann zum Thema Überstunden.
Da ja das Gehalt weiterhin auf Basis 47,5 Wochenstunden, gezahlt werden soll, würde ich in die BV schreiben, dass alle Stunden die Größer 47,5 Wochenstunden sind als Überstunden gelten. Begründung: Gehaltszahlung weiterhin auf Basis 47,5 Wochenstunden.
Nun eine Frage, wie wollt ihr künftig mit neuen MA in Bezug auf diese Änderung umgehen?
Die erhalten dann ja einen AV mit 42,5 Stunden und würden dann ja auch erst ab er 47,5 Stunde entsprechende Überstunden haben.
Vielleicht sollte man dass mit einem Stichtag regeln, ab welchem Datum im AV die Überstundenregelung schon ab der 42,5 Stunde greift.
Ich hoffe, das hilft.