Vielen Dank euch allen für die netten Wünsche.
Randolf Ich heff verstahn wat du schreewen heest, obwohl dien Platt ent beeten anners ist als dat unsige.
Holt sik alle wacker und mookt wieter so.
Hüt ist min letzten Dag.
Tüs wünscht de Nordfrees
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Vielen Dank euch allen für die netten Wünsche.
Randolf Ich heff verstahn wat du schreewen heest, obwohl dien Platt ent beeten anners ist als dat unsige.
Holt sik alle wacker und mookt wieter so.
Hüt ist min letzten Dag.
Tüs wünscht de Nordfrees
Moin Forengemeinde,
ich möchte mich an dieser Stelle von euch verabschieden,
denn ich gehe am 01.09.2023 in den Ruhestand.
Ich habe in diesem Forum immer gerne den Austausch mit euch gepflegt
und vieles dazu gelernt.
Mir hat das Ganze in den Jahren, in denen ich als Interessenvertreter tätig war, viel Freude bereitet,
auch wenn der Ton hier manchmal etwas rau ist aber als BR sollte man schon leidensfähig sein
denn man bekommt ja immer entweder vom AG oder den KollegInnen die Prügel.
Ich wünsche euch weiterhin viel Spaß und Erfolg in diesem Forum.
Team-ifb könntet ihr bitte so nett sein, und meinen Account nach dem 01.09.2023 deaktivieren.
Gruß aus dem echten Norden
der Nordfriese
Die Fahrt ins Mobile Arbeiten war also nicht nur während der ArbZ, sie wurde auch noch vom AG explizit angewiesen!?
Mir fällt wahrlich kein Grund ein, warum der AG da nicht vergütungspflichtig sein sollte
Dann bin ich auch dabei, dass das zu vergüten ist.
Hallo Fried,
dass die Arbeitszeit voll zu vergüten ist, war für mich klar.
Hier geht es im den Heimweg, ob da die Zeit für die Wegstrecke gut zu schreiben ist, so habe ich jedenfalls die Eingangsfrage verstanden.
Da bin ich nach wie vor der Meinung, das die Zeit für die Heimfahrt eh angefallen wäre, nämlich bei normalen Arbeitsende.
Wenn nun die Arbeit im HO wieder aufgenommen wird, muss man halt mit dem AG klären, dass dann die Zeit für die Wegstrecke ins HO ebenfalls zu vergüten wäre und dann ggf. die BV anpassen.
dann war die Fahrt nach Hause entweder "dumm"
Das sehe nicht hier nun gar nicht, denn man hätte so oder so nach Hause fahren müssen, da das IT-System ja ausgefallen war.
Es bleibt nur zu Regeln, wie wird mit der Zeit, für den Heimweg umgegangen.
Bei IT-Systemen ist immer mal mit Ausfällen zu rechnen, daher solltet ihr eure BV gemeinsam mit dem AG einvernehmlich anpassen.
Ich würde als erste die 20 Tage aus 2022 plus die anteiligen Tage aus 2023 beim AG beantragen und dann für die restlichen Tage aus 2023 eine Urlaubsplanung mit den Kollegen und dem AG machen.
Das wäre für mich die sauberste Lösung.
Der BR ist gar nicht informiert
Da hat man an der Stelle wohl gewaltig gepennt.
Wenn ihr eine Klink seid, stelle ich mir die Frage gibt es eine WA bei euch, wurde der denn auch nicht eingebunden?
Wenn der AG nicht von sich aus auf die Interessenvertretungen zukommt mit seinen Informationen, gibt es auch die Möglichkeit, mal direkt nachzufragen.
Der BR muss sich nach meiner Meinung die Frage gefallen lassen, wie ernsthaft sie ihr Amt sehen.
also SGB IX, §178 (3) verpflichtet den AG die SBV so früh zu beteiligen, dass die Meinung/Vorschläge dieser noch berücksichtigt werden können.
ich denke du meinst §178 Abs. 2.
der § 178 Abs 2 SGB IX bindet dich da schon gut ein.
Da du ja auch an den BR-Sitzungen teilnehmen kannst, frage ich mich, wie der BR da beteiligt ist.
Denn gem. §90 BetrVG ist der BR rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Und dann kommt noch die Arbeitsstättenverordnung ins Spiel, die man für die entsprechenden sanitären Einrichtungen heranziehen kann/sollte.
Ich denke, dein AG wird mit einer Aussage kommen, die Architekten haben das auf dem Schirm, so war es bei uns und was soll, ich sagen, nix da, entsprechende WC`s ja, aber wo sind die und wie sind die dann auch zu erreichen?
Mach dich Schlau, nimm dir die Arbeitsstättenverordnung und dann ran an den BR und den AG und auf entsprechend Umsetzung hinwirken. Solange man noch in der Planung ist, findet sich eine Lösung,
Ich weiß ja nicht, ob ich hier falsch liege, aber nach meiner Meinung sind nur folgende Bereiche für eine erzwingbare BV relevant:
Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze
Auswahlrichtlinien
Maßnahmen der Berufsbildung, die der Beschäftigungssicherung dienen
Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Sozialplan
jetzt war Fried schneller, und wieder etwas dazu gelernt.
Sie wirkt weiter, bis ihr etwas neues Verhandelt habt.
Will der AG nicht verhandeln, dann die einigungsstelle anrufen.
Randolf war schneller.
Es kommt darauf an, was dazu in der BV vereinbart wurde.
Es muss unterschieden werden zwischen freiwilligen und erzwingbaren BV`n
Um was für eine BV handelt es sich bei euch?
Schau dir dazu bitte auch einmal den § 77 BetrVG an.
die Falle eines Ausfalls eines der 3 permanenten GBR-Deligierten ersatzweise für die Zeit des Ausfalls nachrücken.
Das sieht für mich danach aus, dass das Nachrücken nur stattfindet, wenn der jeweilige Delegierte verhindert ist.
Daher solltet ihr da den Delegierten neu wählen.
Ich denke, dass da von den Forengurus noch etwas kommen wird.
Hallo Lilex,
mit Regelaltersrente ist der Rentenbeginn gemeint, der nicht mit Rente als Schwerbehinderter oder besonders langjähriger Versicherter zu tun hat.
Seit 01.01.2023 kannst du laut Rentenversicherung vollumfänglich dazu verdienen, auch wenn du als besonders langjährig Versicherter abschlagsfrei früher in Rente gehst, gilt auch für die Rente als Schwerbehinderter.
Und hier noch ein Link zur DRV.
Hallo Hafenkasper,
zum Thema BR-Büro, gibt es bei euch Sitzungsräume, wenn ja, buchen und belegen.
zum Thema Technik und Büroausstattung für den BR, Beschluß fassen und den AG zur Beschaffung auffordern.
Dann seid ihr erstmal überhaupt Arbeitsfähig.
Wie sieht es bei euch im Betrieb mit mobiler Arbeit aus?
Besteht die Möglichkeit dass du das für die ungestörte BR-Arbeit nutzt, wenn du z.B. dem AG mitteilst dass du dich für Morgen komplett für BR-Arbeit abmeldest gem. § 37 BetrVG?
Dann die übrigen Themen priorisieren, was lässt sich schnell umsetzen und hat in die Belegschaft eine große Wirkung.
vor allem die Eltern nicht verrückt machen
Wie so dass?
Ist der MA nicht selbstbestimmt? Denke an den Datenschutz, wenn die Eltern nicht gesetzlicher Vormund sind, sind die da nicht zu beteiligen.
muss man sich eh überlegen, ob man diese anderen Betriebe zu Unrecht "bestraft", indem man es so handhabt.
Da sehe ich nicht das große Problem, denn letztendlich trifft man ja doch den Richtigen, nämlich den obersten Boss, der dann ggf. entsprechende Weisungen an die einzelnen Betriebe gibt.
Außerdem ist es das ja genau, was die Ag auch gerne machen, nämlich alle AG in Sippenhaft zu nehmen, um den Druck auf den BR zu erhöhen.
Wenn man mit etwas wirft, muss man auch damit rechnen, das irgendwann etwas zurück geflogen kommt und mich evtl. auch trifft, so dass es weh tut. Wie sagt man so schön "Lernen durch Schmerzen"
Hallo Ebby,
wie viele Sitzungen hattet ihr in dem Zeitraum?
besteht die Möglichkeit, diese anhand der Tagesordnungen evtl. zu rekonstruieren?
Wählt einen neuen Protokollführer und legt in der GO fest, dass das Protokoll einer Sitzung x Tage vor der nächsten BR-Sitzung fertig sein muss.
So ist es.
Macht doch in einer BV eine Staffelung zu den Überstunden.
Bis x Überstunden je MA ohne Genehmigung des BR
AB der nächsten Überstunde nur mit Genehmigung auch pauschal z.B. 10 Überstunden in den kommenden 2 Wochen.
AB y Überstunden keine weiteren Überstunden möglich, es sei denn, es ist ein verbindlichere Abbauplan mit dem MA vereinbart und der BR ist hierüber informiert
Hallo,
warum fragt ihr den AG nicht, ob er nicht lieber die Überstunden bezahlen möchte oder ob ihr die BR-Sitzungen künftig um 08:00 Uhr beginnen sollt, damit die BRM das ihnen zustehende Gehalt/Lohn bekommen.
Er kann es sich aussuchen, was für ihn günstiger wird.