Beiträge von bernd2609

    Hallo,

    Verpflichten kann er euch nicht, aber im zuge vertrauensvoller Zusammenarbeit solltet ihr schon abwägen je nach größe eures Gremiums. Wenn ihr nur ein 3er Gremium seid dann macht natürlich Inhouse keinen Sinn. Aber alles was darüber hinaus geht sollte man darüber nachdenken. Ihr wollt doch alle schulen oder?

    Und ein klein wenig die Kosten im Auge behalten, solltet ihr schon.

    Vielleicht könnt ihr dann an anderer Stelle auch etwas Entgegenkommen seitens des AG erwarten.

    Versucht euch vernünftig zu einigen. Mein Vorschlag..

    MfG

    Hallo,

    ihr seid ja schon mal 3 Leute die wahrscheinlich auch in den Wahlvorstand wollen. Nun müßt ihr in der Belegschaft fragen wer auch interesse hätte im Wahlvorstand tätig zu werden. Sollten es mehr als 3 Bewerber sein , dann müßt ihr abstimmen. Die 3 mit den meisten Stimmen sind im Wahlvorstand, der 4. Ersatzmitglied. Leitende Angestellte gigt es sehr wenig im Betrieb. Unter leitenden Angestellten zählt meist nur die Geschäftsführung. Abteilungsleiter und ähnliche Positionen sind keine leitenden Angestellten. Aber dazu erfahrt ihr mehr auf einer Schulung die Ihr unbedingt besuchen solltet um auch bei der Wahl keine Fehler zu begehen und diese anfechtbar zu machen.

    Also Geschäftsführer dürfen durchaus bei eurer Wahlvorstanswahl anwesend sein. Es ist jedoch eure Versammlung und diese dient einzig und allein der Wahl des Wahlvorstandes. Holt euch eine Person mit ins Boot die ein kleines Protokoll führt und euch beim zählen der Stimmen hilft.

    Bei eurer Mitarbeiterzahl ist es ja Übersichtlich. Das könnt ihr mit Handzeichen machen. Relativ formlos.

    Die Geschäftsführung darf nicht mit abstimmen.

    Ihr beginnt die Versammlung, führt sie und beendet sie auch.

    Dannach Schulung!!!!!!!!

    Viel Spass. Wir haben das letztes Jahr gemacht und alles hat gut geklappt. (350 MA)

    Hallo,

    habe eine Frage in Sachen Erfahrungsaustausch.

    Ich als BRV in einem jungen Gremium, möchte mich gern mit einem Betriebsrat in meiner Nähe (gleicher Berufszweig) austauschen.

    Besteht die Möglichkeit das zu machen? Muß dafür ein Beschluss gefasst werden oder genügt die Bekanntgabe in der Sitzung? Kann der AG mir das verweigern?

    Meine Vorgehensweise wäre folgende: Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen das BRV und Stellv. zwecksErfahrungsaustausch diesen Betriebsrat besuchen. In der Sitzung Beschluss fassen und dem AG den Termin mitteilen.

    Wäre das so ok?

    MfG

    Hallo,

    also im BUrlG §7 steht ganz klar " Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten 3 Monatendes folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. ....."

    im Zweifelsfall das ganze in einer BV klären. Oder auch so wie es im Gesetz steht verfassen. Der AG kann nicht einfach Urlaub verfallen lassen wenn der AN auf Grund von Karnkheit nicht in der Lage war seinen Urlaub zu nehmen.

    MfG

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: Mitarbeiter soll zwischenzeitlich in einer anderen Abteilung arbeiten. Der MA möchte auf jeden Fall wieder zurück in seine Abteilung. Also er möchte nicht das es zu einer Versetzung kommt. Bis zu einem Monat spricht soweit auch nichts dagegegen. Damit ist er auch einverstanden. Dannach Versetzung ist soweit alles klar.

    Jetzt ist der MA eine Woche krank . Zählt die Woche krank mit? Meines erachtens zählt die Frist ab dem Tag der Zuweisung §99 Rn 155 Fitting. Die Woche krank würde ich mitzählen. Vielleicht hat einer von euch schon einen ähnlichen Fall gehabt.

    Es geht nur darum das wir den Zeitpunkt nicht verpassen wenn es eine Versetzung wird und uns der AG vergisst zu informieren, Zwecks Mitbestimmung.

    Danke

    MfG

    Hallo Ulli,

    Wenn ihr einen Beschluss fassen wollt und dieser nicht auf der Tagesordnung steht so muss zu Beginn der Sitzung ein Antrag gestellt werden diesen Punkt als TOP aufzunehmen.

    Nur wenn alle BR die an der Sitzung teilnehmen damit einverstanden sind kommt der Punkt als TOP auf die Tagesordnung und kann demzufolge beschlossen werden. Sollte es eine Enthaltung oder Gegenstimme geben kann der Punkt nicht behandelt werden.

    Unter Aktuelles würde ich keinen Punkt nehmen der einen Beschluss beinhaltet. Es sollte schon in der Regel so sein das sich alle darauf vorbereiten können.

    Die Abstimmung läuft wie immer.

    MfG

    Hallo,

    Wir haben das in unserer Geschäftsordnung festgelegt. Wenn ein Mitglied eine geheime Abstimmung wünscht dann wird dies gemacht. Es gibt aber auch Dinge die bedürfen einer geheimen Abstimmung z.B. Freistellung.

    MfG

    Guten Morgen,

    Also eure Mitarbeiterzahl bewegt sich zwischen 1001 und 1500. Zwischen 901 AN bis 1500 AN sind mindestens 3 BR freizustellen.

    Ihr seid wie du schreibst ein junges Gremium. Es sind eine Menge Arbeiten zu bewältigen. Bei dieser AN Zahl braucht ihr mit Sicherheit diese Freistellungen. Da genügen auf keinen Fall nur 2 zu 50%. BA gründen. WA gründen. BV´s abschliessen. Oder habt ihr das alles schon? Sitzungen vorbereiten. JAV Wahl. SBV Wahl usw. Protokolle müssen geschrieben werden. Einstellungen, Kündigung ,Versetzung, bei dieser Betriebsgröße kommt viel auf euch zu.

    Ich kann mir vorstellen das ist ohne komplette Freistellungen nicht machbar.

    Wir sind auch ein junges Gremium (11er) seit diesem Jahr. Auch wir haben am Anfang langsam begonnen und haben erst eine 3 Tage Freistellung gehabt. Sind aber ganz schnell zu dem Schluss gekommen das es nicht machbar ist um ordentliche BR Arbeit zu leisten. Mittlerweile bin ich als BRV 100% freigestellt. Du musst bedenken das Ihr auch an Sitzungen teilnehmen müsst und das sind bei eurer Betriebsgröße bestimmt eine ganze Menge.

    Alles andere hat Wolle und die anderen schon gesagt.

    MfG

    Danke für eure Antworten,

    Wolle,

    bei uns gibt es Maschinen wo nur ein Mitarbeiter arbeitet und an anderen muss der Anlagenfahrer oder Linienführer den Auftrag fertigmelden und somit ist nachvollziehbar wer welchen Auftrag gefahren hat.

    Hallo,

    unser AG möchte eine optimierungsvereinbarung haben. Er nennt es so. Der Hintergrund ist ,da in letzter Zeit immer wiederholt Fehler aufgetreten sind und Mitarbeiter sensibilisiert werden sollen und man mit reden wenig erreicht hat er sich so eine Art Gesprächsprotokoll ausgedacht was er Optimierungsvereinbarung nennt. Es wird also ein Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt , es werden Punkte erarbeitet die zur Fehlervermeidung beim nächsten mal führen sollen. Es ist in meinen Augen eine Vorstufe zur Abmahnung . Denn sollte der gleiche Fehler wieder auftreten dann wird es eine Abmahnung geben und die sogenannte Optimierungsvereinbarung wird herangezogen und belegt somit den Fehler sowie die Unverbesserlichkeit des Kollegen.

    Meine Frage, Ist dieser Optimierungsvereinbarungsbogen ein Mitbestimmungsrecht ? oder haben wir darauf keinen Einfluss?

    Achja das Schriftstück soll vom Mitarbeiter nach dem Gespräch auch unterzeichnet werden.

    Hallo,

    na da hast du ja einen Fall. Ich glaube dazu wirst du schwer etwas finden. Das ist sehr aussergewöhnlich. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es kommt darauf an ob er (sie) von Amtswegen also richtig offiziell jetzt als Frau gefürt wird. ( Ausweiss Namesänderung ) Wenn das der Fall ist dann wird Sie als Frau geführt und müsste Platz für den Quotenmann machen.

    Meine Meinung.

    Mfg Bernd