Beiträge von Rolfo

    Betriebsratstätigkeit während der Elternzeit
    By: Rechtsanwalt in Flensburg Kunze


    Nach Auffassung des 7. Senats des BAG lässt der Wechsel einer Arbeitnehmerin in eine Elternzeit die Wählbarkeit für den Betriebsrat nicht entfallen. Ein Betriebsratsmitglied sei während einer Elternzeit grundsätzlich –auch nicht zeitweilig- an der Ausübung des Betriebsratsamtes verhindert.

    Durch die Elternzeit kommen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis lediglich zum Ruhen, es tritt jedoch keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 24 Nr. 3 BetrVG ein. Ebenso wenig tritt ein Verlust der Wählbarkeit nach § 24 Nr. 4 BetrVG ein, weil sich dafür aus § 8 BetrVG kein Rechtsgrund entnehmen lässt. Die Zugehörigkeit zum Betrieb (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) besteht während der Elternzeit fort, ohne dass es darauf ankommt, ob während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird.

    Entstehen einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen während der Elternzeit Fahrtkosten für die Fahrt von der Wohnung zum Betrieb und zurück, so handelt es sich um vom Arbeitgeber zu tragende Kosten der Betriebsratstätigkeit jedenfalls dann, wenn während der Elternzeit oder am Tag der Betriebsratssitzung keine Arbeitspflicht bestand. Die Fahrtkosten muss der Arbeitgeber nach der Auffassung des 7. Senats im Hinblick auf § 40 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 78 Satz 2 BetrVG erstatten. Eine unzulässige Besserstellung des in Elternzeit befindlichen Betriebsratsmitglieds oder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Betriebsratsamtes verneint das BAG mit dem Argument, die Kosten seien zusätzlich wegen der Erledigung von Betriebsratsaufgaben angefallen. Anders wäre nur zu entscheiden gewesen, wenn die Kosten auch ohne die Wahrnehmung der Aufgaben als Betriebsrat angefallen wären.


    Bundesarbeitsgericht
    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit
    BAG, Beschluss vom 25. 5. 2005 - 7 ABR 45/04 (Lexetius.com/2005,1593)

    @ Schwabe
    Bei uns wurde nach Probelauf das ganze wieder rückgängig gemacht. Weil zu teuer und Personalkostenaufwand für Prüfung.
    In unserer damaligen zur Erprobung abgeschlossenen Vereinbarung wurde ausdrücklich Leistungsbewertung für Fahrer ausgeschlossen.
    Zugelassen war die Auswertung der für den Fuhrpark relevanten Daten wie Verschleißbeobachtung zur Reparaturplanung usw.
    Aber wie schon gesagt, nach Probelauf nicht umgesetzt. Bei anderen Speditionen habe ich die gleiche Erfahrung gemacht. Zumindest mal da wo ein BR vorhanden ist.

    @ Schwabe
    bei Fleetboard liegen die Dinge ein bisschen anders, oder?

    Das System ist das gleiche, wird nur von einer anderen Firma vertrieben. Tausend Ausbaumöglichkeiten, da wird der Mitarbeiter echt gläsern.
    Die meisten Firmen die ich kenne haben das System wieder abgeschafft, weil 1. zu teuer und 2. mit erhöhten Personalkosten für die Auswertung die Sache nicht mehr lohnend ist.

    ich bin da mit Timo einer Meinung, dazu noch etwas:

    wenn der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sind. Hat der BR für diesen Fall durch Beschluss oder Geschäftsordnung Vorsorge getroffen, hat das danach ermächtigte BR-Mitglied einzuladen. Wurde keine Vorsorge getroffen, kann jedes BR-Mitglied die Initiative ergreifen (Selbstzusammentrittsrecht, zu den Voraussetzungen einer Beschlussfassung vgl. Rn. 7) und zu einer BR-Sitzung einladen, wenn Beratungsgegenstände, z. B. personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen und Kündigungen, der sofortigen Erledigung bedürfen (Fitting, Rn. 24; GK-Raab, a. a. O.; ErfK-Eisemann, a. a. O.; HaKo-BetrVG/Blanke, Rn. 9; enger Richardi-Thüsing, Rn. 17, der eine Beschlussfassung nur für zulässig hält, wenn der vollständige BR dies nach dem Selbstzusammentritt so beschlossen hat; a. A. HSWG, Rn. 16, deren Begründung, dass nur der Vorsitzende eine entsprechende Vertretungs- und Handlungsbefugnis hat, nicht überzeugt) und/oder trotz Antrag nach Abs. 3 keine Sitzung anberaumt wird bzw. der Vorsitzende und sein Stellvertreter verhindert sind. Ohne Ladung kann im Übrigen eine Sitzung nur stattfinden, wenn alle BR-Mitglieder – für verhinderte die zuständigen Ersatzmitglieder (vgl. § 25 Rn. 14 ff., 26) – mit Zeit, Ort und Tagesordnung einverstanden sind (LAG Saarbrücken 11. 11. 64, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG; LAG Düsseldorf 7. 3. 75, DB 75, 743; LAG Hamm 9. 3. 75, DB 75, 1851; Fitting, Rn. 45; GK-Raab, Rn. 36; HSWG, Rn. 17; Richardi-Thüsing, Rn. 17; vgl. auch BAG 28. 10. 92, BB 93, 580; 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972). In diesem Fall ist ein Mitglied des BR mit der Sitzungsleitung zu beauftragen (GK-Raab, Rn. 26).

    @ heelium
    nicht mindestens 50 Stützunterschriften sind erforderlich.
    Gem § 14 BetrVG sind 1/20stel. der Mitarbeiterzahl, in diesem Fall = 2000 MA, also 40 Stützunterschriften.
    Bei 3000 MA z.B. ge nügen auch höchstens 50 Stützunterschriften

    Da die BEM Maßnahme auf freiwilliger Teilnahme besteht muss auch nicht am Erstgespräch teilgenommen werden.
    Wir versenden hierzu eine Einladung wo der Kollege ankreuzen kann ob er freiwillig teilnimmt oder nicht.
    Die Rückantwort geht zu den Akten.

    Äussert er sich nicht und kommt nicht zum Einführungsgespräch gibts dazu eine Aktennotiz als Ablehnung. Ende!

    Wir haben für die Kurzarbeitsphase eine sozialverträgliche Regelung eingebaut.
    Gehen alle in Kurzarbeit gibts nichts zu regeln, geht nur ein Teil der Belegschaft wird der Einsatzplan sozialverträglich erstellt.
    In dem Beispiel wird also eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern oder ein Familienvater mit Kindern vor einem Ledigen bevorzugt eingesetzt.

    Warum das? Arbeitsgerichtsverhandlungen sind öffentlich, warum hast du den Richter nicht gefragt warum er dich rausschickt?
    Die einzig für mich nachvollziehbare Möglichkeit wäre eine Überlegung des Richters dass er den BRV evtl. später als Zeuge aufrufen möchte und der deshalb unvoreingenmommen von der bisherigen Verhandlung aussagt. Ist aber im Gütetermin unwahrscheinlich, sonst hätte es der Richter auch erwähnt.