Hi,
folgendes hat der BR deshalb zum Thema Gehaltsanpassung rausgegeben:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in diesem Jahr gab es eine Gehaltsanpassung durch unseren Arbeitgeber. Leider hat unser Arbeitgeber den Betriebsrat nicht informiert und mit ins Boot geholt, sonst hätten wir noch eine andere, transparentere Verteilung erreicht.
Wir haben aber im Nachhinein erreicht, dass bei der diesjährigen Gehaltsanpassung jeder von Ihnen eine Gehaltserhöhung bekommt, die zumindest einen Inflationsausgleich in Höhe von 1,28 % beinhaltet. Die Nachberechnung für diejenigen, die bei der diesjährigen Gehaltsrunde darunter lagen, erfolgt mit der Septemberabrechnung.
Wir freuen uns, dieses Ergebnis für Sie erreicht zu haben!
Wir bitten die betroffenen Mitarbeiter, die September-Abrechnung zu prüfen und sich bei Unklarheiten bei uns zu melden.
Wir haben außerdem mit unserer Geschäftsführung Einvernehmen erzielen können, dass der Betriebsrat über die nächste Gehaltsanpassung rechtzeitig informiert und beim Verteilungsschlüssel mit einbezogen wird.
Nach über einer Woche kam dann eine Erwiderung der GF:
wir nehmen Bezug auf die Mitteilung des BR. Die GL möchte zur Klarstellung dieses Sachverhaltes folgendes ergänzen:
Die im Juli durchgeführte Gehaltsanpassung, übrigens die 19. in Folge ohne Unterbrechung, soweit sich dies zurückverfolgen lässt, belief sich auf durchschnittlich 2,97% über die gesamt Belegschaft. Dadurch entstehen uns zusätliche Personalkosten in Höhe von ... Dies erhöht selbstverständlich auch die Basis der Folgejahre.
Wie in den zurückliegenden Jahren, haben wir auch in diesem Jahr eine Midestgehaltsanpassung von 1% für alle MitarbeiterInnen festgelegt. In diese Entscheidung haben wir den BR nicht eingebunden. Auch hier haben wir uns an der in den vergangenen Jahren praktizierten Vorgehensweise orientiert. Dies geschah unbeabsichtit, war aber trotzdem falsch, da der BR durchaus das Recht hat, in die entsprechenden Vorgehensweisen eingebunden zu werden. Wir sind dem BR dankbar, dass er uns darauf hingewiesen hat. Die vom BRV erwähnte NAchbesserung in Höhe von 0,28% für KollegInnen, welche in diesem Jahr eine Gehaltsanpassung von 1% erhalten haben, betrifft insgesamt 4 Personen und wir mit dem Gehalt im September an diese ausgezahlt. Danach erhalten die betreffenden MitarbeiterInnen monatlich ein jeweils um ca. 10 € höheres Gehalt (brutto). Wir sind dem Vorschlag des BR nachgekommen, für dieses Jahr eine Gehaltsanpassung in Höhe des Inflationsausgleichs durchzuführen, weil ri den BR respektieren und dies als Beitrag zur Erhaltung des Betriebsfriedens betrachten. Für die Zukunft bedeutet dies jedoch ausdrücklich nicht, dass wir bei zukünftig möglichen Gehaltsanpassungen grundsätzlich einen Inflationsausgleich berücksichtigen werden.
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Bin ich schon so mißtrauisch, dass ich aus diesem Schreiben zu viel herauslese? Ich lese nämlich hier ein Lippenbekenntnis zur Verhandlung, die mit dem letzten SAtz gleich wieder abgelehnt wird. Außerdem lese hier hier, dass der Einsatz des BR auf 0,28% relativiert werden soll (was schon faktisch nicht stimmt, weil alle nachträglichen Zahlungen 1,28% nachlegen, nicht nur 0,28%). Wenn alles so toll ist, warum dann überhaupt eine Klarstellung?
Gruß
Mundi