Hallo zusammen,
mein AG (eine Volksbank) kommt auf komische Ideen.
Nächste Woche soll eine Telko mit unserem Vorstand stattfinden in der er uns "Betriebsurlaub" schmackhaft machen will.
Der wie folgt aussehen soll...
Im Februar und März 2021 jeweils Freitags für 8 Wochen Schließung der Filialen.
Hauptgrund ist vermutlich, dass die Kollegen für die erste Jahreshälfte kaum Urlaub eingereicht haben (wen wunderts)
und er das Fehlen der Belegschaft in der zweiten Jahreshälfte reduzieren will...
Wirtschaftliche Gründe hat er noch nicht offengelegt, er spielte wohl auch mit dem Gedanken Kurzarbeit,
fürchtet aber hier, keine Erstattung von der Agentur für Arbeit zu bekommen, da der wirtschaftliche Einbruch
letztes Jahr nicht so stark war wie befürchtet...
Abgesehen davon, dass wir da voll in der Mitbestimmung sind und nach ersten Reaktionen von den BR Kollegen
so kurzfristig nicht zustimmen werden, wäre ich für rechtliche Hinweise dankbar um Argumentationshilfen zu haben.
Geht das überhaupt, ein nicht zusammenhängender Betriebsurlaub?
Sollten nicht erstmal die Führungskräfte mit den Kollegen Planungen für die erste Jahreshälfte konkretisieren?
Ist der Infektionsschutz nicht schwächer, wenn die Kunden nur an 4 statt an 5 Tagen kommen?
Danke an alle und bleibt gesund,
Markus