Genau.. aber ob das wirklich auf eine mögliche Benachteiligung kleinerer (freiberuflicher) Ärzte abstellt...?
Mit geht es aber eher darum als BR ex post differenzieren zu können, was es im Sinne des Gesetzes nun ist, wenn der liebe AG eben mal sagt "guckt mal Kollegen, das ist jetzt unser Betriebsarzt".
Und der BR hat davon natürlich auch bei dieser Kommunikation zum ersten mal erfahren.
Kann man jetzt auf die BR-Zustimmung pochen oder muss man erst mal prüfen, ob der Betriebsartz nicht vielleicht ein Freiberufler ist und man ggf. nur gehört werden muss.
In letzerem Fall müsste man dann ja ggf. nach §87 ein Fass aufmachen, wenn man evtl. Bedenken bezüglich der Wahl des Arztes hätte.
Kann da vielleicht nochmal jemand in den Kommentar zum ASiG schauen?