Hallo Ulli_P,
dem Ratschlag von Kokomiko, kann ich uneingeschränkt zustimmen. Ihr braucht gute Nerven und gute Anwälte :lol:In diesem Fall, ist es sehr wichtig, dass ihr Rechtssicher handelt.
LG
Mattes
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Hallo Ulli_P,
dem Ratschlag von Kokomiko, kann ich uneingeschränkt zustimmen. Ihr braucht gute Nerven und gute Anwälte :lol:In diesem Fall, ist es sehr wichtig, dass ihr Rechtssicher handelt.
LG
Mattes
Hallo Ulli,
bin mir nicht sicher, ob dir dieser Link weiterhelfen wird, könnte mir aber vorstellen dass das genau auf deine Frage zielt.
https://www.google.de/url?sa=t…lNBM2MrCJYbj55W9m2coiW_cg
Hoffe das hilft dir weiter.
LG
Mattes
Hallo,
bevor ihr über eine BV nachdenkt, solltet ihr euch informieren.
http://www.aulnrw.de/uploads/m…zeit_und_Arbeitsrecht.pdf
LG
Mattes
Hallo Mungopark,
Zitat von mungoparkAlso die GL hat nicht die Betriebsvereinbarung einseitig gekündigt. Es gibt nur die Ankündigung, dass bis zur Verabschiedung eines neuen Haustarifes niemand mehr Höhergruppiert werden kann. Ein neuer Haustarif soll in den nächsten 1-2 Jahren mit dem BR verhandelt werden. Also bleiben ab sofort alle MA in ihren bestehnden Gehaltsstufen und haben auf unbestimmte Zeit keine Möglichkeit in eine höhere Stufe aufzusteigen. Deshalb die Frage, ob das rechtens ist.
ich mache es kurz.
§§ 87,77,76 BetrVG.
Eine Betriebsvereinbarung kann nicht einseitig auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden, dieses geht nur mit Zustimmung des Betriebsrates.
LG
Mattes
Hallo MarcoP,
Zitat von MarcoP.Die Betriebsleitung möchte ihn nun wohl "zwingen" dieses trotzdem zu tun, da ihr Plan scheinbar nicht aufging, dass der Kollege es "freiwillig" macht. Nun hat er sich an uns als Betriebsrat gewendet. Am Donnerstag hat er ein weiteres Gespräch mit der Betriebsleitung an dem ein BR Mitgleid teilnehmen soll. Das finde ich ja schon einmal sehr positiv.
Korrigiere mich wenn ich hier auch nach deiner Meinung falsch liege, aber da der Kollege den Betriebsrat eingeschaltet hat, sehe ich hier auch noch den § 85 BetrVG und weiter, ist es dann auf jedenfalls eine Kollektive Angelegenheit nach § 87 BetrVG. auf der ihr aufbauen könnt. So würde ich das machen;)
LG
Mattes
Hallo Christoph 1303,
als SBV solltest du schon wissen was es mit BEM auf sich hat.
Mein tipp, lese dir mal den §84 SGB IX.
Oder schau auch mal hier: https://www.google.de/url?sa=t…MO7g9XHCAkCCa3bFzVL6CoHeQ
Hoffe ich konnte dir weiter helfen.
LG
Mattes
Hallo Marco,
wie ihr damit umgehen müsst, findest du in §87 BetrVG Abs.2 und 3 Nach dem BetrVG. ist das eine erzwingbare Mitbestimmung und ohne Betriebsrat läuft da gar nichts. Sollte euer Arbeitgeber sich auf keine gütige Einigung einlassen, so habt ihr das Recht/Möglichkeit eine Einigungsstelle anzurufen nach § 76 BetrVG.
Hoffe ich konnte dir weiter helfen.
LG
Mattes
Hallo Moritz,
nur wenn Du und Wolle mich auf eine Gerstenkaltschale einladet
LG
Mattes
Hallo BRatislaV,
zu Punkt 1 würde ich die Prämie in eine Funktionszulage umwandeln. Damit wird diese Funktionszulage zu einem festen Lohnbestandsteil und kann auch bei Tariflichen Lohnerhöhungen nicht einfach angerechnet werden. Man könnte auch generell, über eine Funktionszulage in Eurem Job nachdenken. Somit habt ihr den ganzen Prämien wirrwahr vom Tisch. Wie du schon erwähnt hast seid ihr ja auch davon betroffen.
Vielleicht hilft das weiter.
LG
Mattes
Hallo,
den Antrag stellt der Betroffene bei seinem SBV falls vorhanden. Der SBV stellt den Antrag beim Amt für Integration. Für dich, schau dir mal diesen Link an!
https://www.google.de/url?sa=t…emgz8XMS9NTu-KDV6x468x41A
LG
Mattes
Hallo Ophelia,
Info an den Vorgesetzten das ich als BR unterwegs bin PZE „BR-Arbeit“ ausfüllen und gut isses.:P
LG
Mattes
Hallo Ophelia,
bei uns werden alle Sitzungen des Betriebsrates und seiner Ausschusse per E-Mail an die notwendigen Stellen angemeldet. Datum, Beginn und voraussichtliches ende. Sollte es wiedererwartend doch längere Zeit als geplant in Anspruch nehmen, tragen wir die zusätzliche Zeit auf einen =PZE= Zettel mit dem vermerk „Betriebsratsarbeit“ ein und reichen diesen im Lohnbüro nach. Alles andere ist durch Gesetze geregelt. Wir haben noch nie Probleme gehabt das uns die Zeit nicht angerechnet wurde.
LG
Mattes
Hallo,
wenn wir als Betriebsrat eine Mitarbeiterbefragung durchführe, um von den Mitarbeitern zu erfahren wo wir uns mit der Betriebsratsarbeit verbessern können, :oops: hat der AG nichts damit zu tun.
Nur mal so;)
Gruß
Mattes
Hallo Raupe,
zu deiner Frage hab ich dir einen Link einkopiert.
https://www.google.de/url?sa=t…3KiJTiE0X8uQdaP87GY2PLI0w
das hilft bestimmt weiter;)
LG
Mattes
Hubertus war schneller aber Doppelt hält besser:lol:
Hallo bertiBsrat,
Du musst aber auch eine Grundlage haben um eine Klage wegen Mobbing einreichen zu können. Wie du schon selber sagtest ist es mit den Zeugen nicht weit her. Vielleicht hilft dir dieser Link weiter.
https://www.google.de/url?sa=t…bW_uNrlrIS3-fkYTO0FVEmMcA
LG
Mattes
Hallo,
Zitat von Der Mann mit der Ledertasche2. habe ich langsam auch den Eindruck, dass du nicht Rat, sondern Zustimmung und evtl. eine Bezugsquelle suchst. Bisher kam noch auf jedes Argument zugunsten des Kollegen eine Relativierung, warum das Argument in gerade eurem Fall nicht ziehen sollte. Scheinbar willst du ihn um jeden Preis loswerden, auch um den Preis von Neuwahlen.
den Ausführungen vom Mann mit der Ledertasche, kann ich nur zustimmen. Der Eindruck drängt sich mir richtig auf:cry: Schade das du hier den Eindruck erweckst, das du ihm gar nicht so richtig helfen möchtest sondern im Gegenteil, du hoffst hier für dein handeln die Absolution zu bekommen wie ich schon geschrieben habe. SCHADE!! (für den Mitarbeiter) Noch etwas in eigener Sache! Ich möchte hier mal einen Dank ins Forum schicken für die guten Ansätze, wie man solchen Menschen mit Problemen helfen kann Hat mich selber auch weiter gebracht:lol:
LG
Mattes
Hallo Jördis,
erst einmal Herzlich willkommen hier im Forum!
Zu deiner Frage, der Betriebsrat hat ein mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Bewerber.
§95 BetrVG. Zu Internem Stellenausschreibungen siehe §93 BetrVG und zu Personellen Einzelmaßnahmen siehe §99 BetrVG. Wir bekommen von unserem Arbeitgeber immer sämtliche Bewerbungsunterlagen von den Leuten die sich beworben haben. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, fahrt einfach mal 700km (Dienstreise) und schaut für eine halbe Stunde die anderen Bewerbungsunterlagen ein, mal schauen ob eurem AG nicht blitzartig eine andere Möglichkeit einfällt;)
Hoffe ich konnte dir weiter helfen.
LG
Mattes
Hallo MissMarple,
vielleicht solltest du dir die Kommentare noch einmal in RUHE durchlesen. Eventuell kommt noch die ein oder andere Idee, von eurer starren Haltung abstand zu nehmen um, dem Kollegen auf die richtige art zu helfen. Absolution bekommst du hier für dein handeln nicht.
LG
Mattes
Hallo bertiBsrat,
zu diesem Thema gibt es etliche Lösungsansätze. Den von Wolle würde ich machen wenn, im Hintergrund (unsichtbar für dritte) Gemobbt wird. Den vom Mann mit der Ledertasche, ist in deinem Fall die richtige art und weise wie man mit solch einer Situation in der Du dich befindest schnell zum Ziel kommen kann. Wenn du beide Vorschläge verbindest, hast du schon fast gewonnen.
LG
Mattes