Hallo,
hier werden übenatürlich schon Einzelfälle diskutiert, aber in aller Regel unter dem speziellen Aspekt der Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen.
Und leider sehe ich mich durch Teile der Postings darin bestätigt, daß dieser arbeitsrechtliche Einzelfall nicht adäquat diskutiert werden kann, weil zu viele wichtige Informationen fehlen.
Wir wissen zB nicht,
- ob der UP überhaupt in einer Jugendhilfeeinrichtung arbeitet und somit SGB VIII überhaupt direkt oder indirekt zur Anwendung kommt,
- welcher Träger und ggfs. welches Arbeitsrecht (kirchlich oder allgemein) zur Anwendung kommt
- welche Strafe mit welchem Tatbestand überhaupt verhängt wurde, was sich auf die Löschfristen nach BZRG auswirken würde,
- wie denn genau das Verbot in der Anweisung begründet wurde
- ob es in der Einrichtung einen BR/PR/MAV gibt
- falls es eine*n BR/PR/MAV gibt, ob diese beteiligt waren und wie die Beteiligung aussah
Das nur mal so als erste Problemliste. Aus den Antworten zu diesen Fragen könnten sich neue klärungsbedürftige Sachverhalte ergeben. Und für so was gibt es nun mal Fachmenschen. Das kann inhaltlich wirklich nicht abschließend in so einem Forum ausdiskutiert werden und dann gibt es ja auch noch gesetzliche Grenzen im RDG.
Ab und zu muss man/frau halt mal dem eigenen Helfersyndrom Grenzen setzen.
schwede12: Immer mal bei persönlichen Vorwürfen den Ball etwas flach halten. Zum einen habe ich sehr wohl gemeinsam mit Mann mit der Ledertasche vom Forumsbetreiber bestimmte Rechte bekommen und zum anderen, wenn ich tatsächlich so absolutistisch allein entscheiden würde, hättest Du gar keine Gelegenheit mehr gehabt, Dich hier dazu auszulassen.