Zitat von Guido1967:
bei uns stehen wieder ( zum 2.mal ) die jährlichen Mitarbeitergespräche an.
Moin Guido,
wie wurden denn die Mitarbeitergespräche überhaupt eingeführt? Gab es zu der Zeit einen BR?
Aber egal, der BR ist am Zug. Fordert eure MBR ein und verlangt über die Mitarbeitergespräche eine BV.
In der BV müsst ihr grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten der Gespräche berücksichtigen.
1. Beurteilung (Blick in die Vergangenheit, also ein Zeugnis)
2. Vorausblick, auch gerne Zielvereinbarung genannt.
Punkt 2 ist besonders kritisch. Zunächst handelt es sich um eine VEREINBARUNG und nicht um eine Vorgabe. Vorgabe ist der Wunsch des Beurteilers. Vereinbarung ist eine Willenserklärung von zwei Seiten.
Aber... Kann der AN selbst die Zielerreichung steuern? Beispiel: Wareneingänge sollen doppelt schnell beurteilt werden. Die Qualität wird schlechter, die Stichprobe von der QS wird hochgesetzt. Dadurch ist seine Zielerreichung fremdgesteuert!
Wir hatten damals Zielvereinbarungen nur zwischen GL und AL zugelassen und nicht zwischen AL und Befehlsempfänger.
Außerdem hatten wir vereinbart, dass die Gespräche in einer neutralen Umgebung unter vier Augen stattfinden müssen, gerne auch auswärts. Dabei ist der MA grundsätzlich zu Kaffee und Gebäck eingeladen. Es sollte damit eine lockere und ungezwungene Stimmung erzeugt werden.
Gruß
Rolf