Beiträge von Rolf L

    Zitat von erco:

    Diesen Sport habe ich auch mal 20 Jahre lang betrieben, allerdings nicht im DVG sondern im SV.

    Endlich mal jemand, der diese Sportart für Mensch und Hund kennt. Übrigens: Es hat michts mit Agility zu tun - Die Laufzeit vom Herrchen zählt zum Ergebnis!

    VG Rolf

    PS: So schaffen wir vielleicht noch die 1000-Beiträge-Grenze :)

    Zitat von Kokomiko:

    Der AG ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, Stellenbeschreibungen erstellen zu müssen.

    Deswegen ist eine Zertifizierung mindestens nach EN ISO 9001 sooo wichtig. Zwar sind dort "Stellenbeschreibungen" nicht explizit als Forderung genannt, jedoch müssen für einzelne Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen Kompetenzen genannt sein (Wer darf was). Daraus kann der BR eine Eingruppierung herleiten.

    Zitat von BMG:

    Du könntest das Thema in der nächsten Betriebsversammlung ansprechen. Das wäre dann auch gleich Werbung für Dich bei der nächsten BR-Wahl...

    Ich wollte schon gerade "Gefällt mir" drücken :)

    Zitat von erco:

    und das als angehender Rentner die doch nie Zeit haben.Laughing

    Inzwischen musste ich feststellen, dass man Rentner mit Doppel-N schreibt.

    Kaum habe ich mal einen Tag nichts auf dem Zettel, bappt schon wieder eine neue Aufgabe an meinem To-Do-Brett. Sehr kreativ, meine Frau :)

    ...und wenn ihr mich fragt, was ich sonst noch mache:

    2014, 2015 und 2016 Landesmeister im Vierkampf III (Turnierhundsport)

    2014 3. Platz, 2015 6. Platz und 2016 4. Platz auf der Bundessiegerprüfung des DVG (Deutsche Meisterschaft des DVG).

    PS: Ich werde meinem Hund immer ähnlicher: Beide haben wir eine graue Schnauze!

    Zitat von whoepfner:

    gerade weil ich mich an Dich erinnere, wundert mich Deine Frage. Schließlich ist doch § 4 Abs. 1 TzBfG recht eindeutig:

    http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html

    Moin Wolfgang,

    schön, dass du dich meiner annimmst :)

    Na ja, ich bin schon lange (Jan. 2013) aus dem Geschäft raus. Da könnte sich schon eine Menge Neues ergeben haben. Ich habe natürlich vorher gegoogelt und ebenso natürlich nur kostenpflichtige Links zu Kommentaren gefunden.

    Wenn die sich jetzt tatsächlich für mich entscheiden sollten, müsste ich zunächst den AV unterschreiben und dann, zu gegebener Zeit, die restlichen Urlaubstage einfordern. Ich glaube, spätestens dann kommt ein schlechter Geschmack ins Arbeitsverhältnis :)

    Vielleicht erinnert sich noch jemand an mich: Früher war ich hier sehr aktiv, aber dann wurde die gesamte Firma nach Polen verlagert und alle verloren ihren Arbeitsplatz. Inzwischen bin ich in Rente.

    Damit ich nicht so gelangweilt zu Hause rumsitze dachte ich mir, dass ich mir auch gut einen 450-Eurojob suchen könnte. Gleich die erste Bewerbung führte zum Vorstellungsgespräch. Eine sehr große Firma mit exelenten Sozialleistungen.

    Als der Aufsichtsratsvorsitzende (!) (echt: Für einen 450-Eurojob) mir die Vertragsbedingungen nannte, fiel ich aus allen Wolken:

    20 Tage Urlaub im Jahr. Tarifvertrag kommt für gering Beschäftigte nicht infrage! So die Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden.

    Laut TzBfG $4 Abs.1 dürfen "teilzeitbeschäftigte AN wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter AN, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen"

    Gut, die Position ist in der Firma einmalig (Poststelle). Aber würde das alleine reichen, den MA lediglich 20 Urlaubstage zu gewähren (Tarif sind 30 Tage, mehr bei Alter etc.)?

    Zitat von Der Mann mit der Ledertasche:

    Ich finde aber, dass es nicht primäre BR-Aufgabe ist, den Grüßonkel zu geben, sondern lieber öfter mal ganz zwanglos nachzufragen, ob und wo der Schuh drückt. Nicht nur zu besonderen Anlässen.;)

    Ja, so kennt man dich. Es geht nicht um die Frage, was man statt der Gratulation eher machen sollte! Es schließt ja die Wertschätzung des/r Kollegen/in durch einen Geburtstagsgruß nicht aus!

    Ablenken von der eigentlichen Fragestellung... wie die Griechen...

    Zitat von Nijobel:

    Oh, hallo :) ( ich hatte nicht mit einer Antwort gerechnet.. )

    Tja, manchmal bin ich für Überraschungen gut.

    Zitat von Nijobel:

    Trotzdem hoffe ich, dass sonst alles im Grünen ist!?!

    Für mich schon. Ich "gleite" in die Rente mit 63. Endlich mal ein Gesetz, welches zur rechten Zeit kommt :)

    Für einige andere meiner ehemaligen Kollegen, welche für Rente zu jung und für den Arbeitsmarkt zu alt sind, sieht es anders aus. Da bekommt die Aussage "Fachkräftemangel" eine ganz neue Bedeutung. Uni-Ingenieure zwischen 54 und 60 Jahre!!!!

    Zitat von Nijobel:

    PS: was ist eigentlich aus der Betriebsschließung geworden???

    Die Betriebsschließung ist inzwischen so gut wie abgeschlossen.

    Allen Mitarbeitern wurde bis spätestens zum 31.3.2012 gekündigt. Einige (so auch ich) haben Kündigungsschutzklage eingereicht. Bis zum 31.01.2012 waren alle Verfahren abgeschlossen. In keinem Fall wurden die Arbeitsverträge verlängert. Lediglich durch Vergleich konnte bei einigen Kolleginnen und Kollegen etwas auf die Abfindung draufgepackt werden.

    Erstaunt haben wir aber nach dem 1.4.2012 feststellen müssen, dass eine Mitarbeiterin weiterbeschäftigt wurde - Zunächst noch in den ursprünglichen Räumen, später dann in Heimarbeit. Sie ist noch heute so angestellt.

    Da ich mich vor Gericht verglichen habe, konnte ich auch nicht mehr auf Weiterbeschäftigung klagen.

    Übrigens: Die Gebäude für die ehemals über 400 Beschäftigen stehen noch heute mitten im Wohngebiet. Das Gelände ist mit Parkplätzen entsprechend groß. Trotz aller Bemühungen konnte es bisher nicht verkauft werden :)

    Zitat von Guido1967:

    bei uns stehen wieder ( zum 2.mal ) die jährlichen Mitarbeitergespräche an.

    Moin Guido,

    wie wurden denn die Mitarbeitergespräche überhaupt eingeführt? Gab es zu der Zeit einen BR?

    Aber egal, der BR ist am Zug. Fordert eure MBR ein und verlangt über die Mitarbeitergespräche eine BV.

    In der BV müsst ihr grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten der Gespräche berücksichtigen.

    1. Beurteilung (Blick in die Vergangenheit, also ein Zeugnis)

    2. Vorausblick, auch gerne Zielvereinbarung genannt.

    Punkt 2 ist besonders kritisch. Zunächst handelt es sich um eine VEREINBARUNG und nicht um eine Vorgabe. Vorgabe ist der Wunsch des Beurteilers. Vereinbarung ist eine Willenserklärung von zwei Seiten.

    Aber... Kann der AN selbst die Zielerreichung steuern? Beispiel: Wareneingänge sollen doppelt schnell beurteilt werden. Die Qualität wird schlechter, die Stichprobe von der QS wird hochgesetzt. Dadurch ist seine Zielerreichung fremdgesteuert!

    Wir hatten damals Zielvereinbarungen nur zwischen GL und AL zugelassen und nicht zwischen AL und Befehlsempfänger.

    Außerdem hatten wir vereinbart, dass die Gespräche in einer neutralen Umgebung unter vier Augen stattfinden müssen, gerne auch auswärts. Dabei ist der MA grundsätzlich zu Kaffee und Gebäck eingeladen. Es sollte damit eine lockere und ungezwungene Stimmung erzeugt werden.

    Gruß

    Rolf

    Zitat von Winfried:

    ich wüßte nicht, auf welcher Grundlage es verboten sein sollte, Abstimmungsergebnisse im BR auch namentlich festzuhalten.

    Erst wenn auf BRM aufgrund ihres Abstimmungsverhaltens Druck ausgeübt würde bzw. Nachteile angedroht bzw. zugefügt würden, läge ein verbotenes Handeln vor.

    Moin Winfried,

    grundsätzlich gebe ich dir recht, dass es wahrlich kein Gesetz gibt, wogegen er mit der Aufschreibung verstößt, aber...

    Was will der BRV damit? Es kann doch nur

    a) der Einschüchterung
    - oder -
    b) dem Anschwärzen

    dienen.

    Und beides ist sehr wohl verboten!

    Soll sich doch der BRV erklären, was er mit den Abstimmgegnern vor hat. Ich dürfte nicht in diesem Gremium sitzen, das wäre meiner Gesundheit abträglich.

    Zitat von musterfrei:

    Darf ein BRV sich die Namen der BR ( auch wenn nur zur Einschüchterung ) die gegen eine BV stimmen aufschreiben ?

    Das darf er ganz sicher nicht.

    Ich würde an deiner Stelle ab sofort jede Abstimmung als geheim durchführen lassen. Wenn der BRV fragt, wieso du den Antrag stellst, kannst du ja antworten, dass du ihn schützen möchtest :twisted:

    Moin Leute,

    wie ich ja schon hin und wieder geschrieben habe, schließt mein Arbeitgeber den Standort zum 31.3.2013. Viele Mitarbeiter sind schon weg. Von den ehemals 190 MA wurden im Jahr 2009 schon 110 MA "abgebaut" und nun seit etwa August 2012 der ganze Rest. Meine Kündigung wurde zum 31.03.2013 ausgesprochen.

    Weil ich gegen die Kündigung vorsorglich geklagt hatte und mein RA tatsächlich auch einen Hebel gefunden hat, wird ein Vergleich geschlossen. Gleichzeitig wurde die Freistellung ausgehandelt. So kommt es, dass ich gestern erfahren habe, dass heute mein letzter Arbeitstag ist.

    Ob ich in meinem Alter noch mal Arbeit finde, ist mehr als zweifelhaft, dies zeigt auch das Ergebnis meiner bisherigen Bemühungen.

    Ich werde in dieser Gruppe nur noch sporadisch lesen und mich nicht mehr so häufig zu Wort melden. Wer aus dem Arbeitsprozess raus ist, hat andere Hobbies, als sich über die "Gutsherrenart" vieler Arbeitgeber zu ärgern. Eigentlich ist es genau das, was sich in meinem Kopf nach dem langen Arbeitsleben festgesetzt hat. Der Grundsatz "Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich pfeif" ist überholt - Bleibt nur noch zu hoffen, das Arbeitgeber dies auch endlich mal akzeptieren!

    Ich grüße euch und hoffe für alle Arbeitnehmer auf eine gerechte Zukunft.

    Rolf

    PS: Ich habe die Email-Adresse auf meinen privaten Account geändert und bin deswegen auf jeden Fall weiterhin erreichbar.

    Oh man,

    jetzt habt ihr schon 4 Feiertage mehr als wir hier in Norddeutschland, jetzt wollt ihr auch noch einen halben Tag für eine private Feier frei haben.

    Es ist mehr als nobel von eurem AG, euch bisher einen halben Tag bezahlt freizustellen.

    Wenn ihr sonst keine Probleme habt... :)