Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG / Abschluss Interessenausgleich

  • Guten Tag,

    ich brauche mal Meinungen bzw. Erfahrungen zum Abschluss eines Interessenausgleichs mit gleichzeitiger Erstellung einer Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG.

    Wir möchten so eine Namensliste nicht, da wir damit die Rechtsposition der Mitarbeiter massiv

    verschlechtern würden.

    Was meint Ihr..?!

  • Hallo Jaap5,

    zum Glücke hatte ich persönlich noch keine Erfahrungen mit solch einer Namensliste. Ich kann Eure Bedenken jedoch durchaus verstehen.

    Eventuell helfen Dir ja die beiden folgenden Links bei Deiner Meinungsfindung:

    http://www.betriebsrat.de/port…r/N/shortlink/namensliste

    http://www.iww.de/aa/archiv/ku…nausgleich-vorgehen-f4917

    Und Ihr werdet doch solch eine Angelegenheit nicht allein mit dem AG verhandeln, oder? Was sagt denn Euer Rechtsbeistand dazu?

    Gruß

    Wolle

  • Moin,

    natürlich verhandeln wir nicht ohne Rechtsbeistand (bin mit jaap5 beteiligter).

    Es geht aber darum, mal ein Gefühl zu bekommen, ob jemand Erfahrungen MIT / Ohne Namensliste hat. Gehört habe ich, dass man diese Liste als BR nie machen sollte (Die Chance auf eine Kündigungsschutzklage verringert sich ja enorm mit einer Namensliste.).
    Der AG befürchtet natürlich eine Klagewelle und möchte sich absichern (aus AG Sicht nachvollziehbar). Sackgasse also.

    Es ist halt mal wichtig zu erfahren, ob - und wenn unter welchen Umständen/Bedingungen - bereits mit einer Namensliste Erfahrungen vorliegen.

    Vielen Dank für die Links, die ich auch schon gefunden hatte (Google sei Dank). Allerdings ersetzen diese nicht gemachte Erfahrungen.

    Daher dieses Forum. Ich (wir) freue mich auf weitere Antworten und Meinungen.

    ndtschuess

  • Mit einer Namensliste verschlechtert sich wirklich die Rechtslage bei einer Kündigungsschutzklage.

    Ohne Namensliste werden die sozialen Gesichtspunkte nochmal beleuchtet und natürlich überprüft, ob sie auch richtig berücksichtigt wurden. Mit einer Namensliste wird einfach angenommen, dass die sozialen Gesichtspunkte und deren Berücksichtigung vom BR geprüft und für korrekt befunden wurden. Deshalb wird dieses in einem Kündigungsschutzverfahren nicht mehr überprüft.

    So habe ich es jedenfalls behalten und jeder Fachmann/-frau sagte, sich möglichst nie,nie,nieee auf eine Namensliste aus diesen Gründen einlassen.

    Viele Grüße

    Reddel

  • Eigene Erfahrungen mit Namenslisten habe ich auch nur in der Form, dass wir sie immer gescheut haben, wie der Teufel das Weihwasser.

    Allerdings hat der AG auch verstanden, dass er eine Namensliste allenfalls über die E-Stelle bekommen würde (die ist ja auch nicht für lau). Insofern war unser Tipp an unseren AG (und sollte es eurer an euren sein): a) die Sozialauswahl so fällen, dass niemand klagt (zugegebenermaßen schwierig) und b) den Sozialplan so ausstaffieren, dass bereits der Grundbetrag hoch genug ist.

    Ich kenne einen Fall, wo der AG für das Unterzeichnen eines Aufhebungsvereinbarung innerhalb von drei Wochen noch eine sogenannte "Turboprämie" von sage und schreibe 75% ausgelobt hat.

    Und die Zahlen waren ohne Prämie schon nicht schlecht.

    Dann überlegt man sich, ob man für evtl. 10 - 15 TEuro die man per Klage vielleicht noch mehr rausholt (wir bewegten uns hier schon im deutlich 6stelligen Bereich) tatsächlich den Aufwand treiben will.

    Die Frage ist halt: warum baut ihr ab? Müsst ihr (weil es der Firma echt schlecht geht) oder will der AG über den Sozialplan nur die Gewinne maximieren?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.