Guten Tag,
ich brauche mal Meinungen bzw. Erfahrungen zum Abschluss eines Interessenausgleichs mit gleichzeitiger Erstellung einer Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG.
Wir möchten so eine Namensliste nicht, da wir damit die Rechtsposition der Mitarbeiter massiv
verschlechtern würden.
Was meint Ihr..?!