Hi Foris,
hier noch so eine Frage:
Ist ein Betriebsratsmitglied zu dessen vertraglicher Arbeitspflicht Reisetätigkeiten gehören, verhindert bei Betriebsratssitzungen, wenn er seinen Reisetätigkeiten (häufig mehr als 200km entfernt und mit Übernachtung, manchmal aber auch in unserer Stadt und ohne Übernachtung) an einem Tag, an dem eine Betriebsratssitzung stattfindet, nachkommt?
Die Reisetätigkeiten finden nicht immer am regelmäßigen Tag der Betriebsratssitzung statt, aber manchmal eben schon.
Und was ist, wenn es sich um ein Betriebsratsmitglied handelt, bei dem Reisetätigkeiten nicht im Arbeitsvertrag erwähnt sind? Dieses teilt mir dann z.B. am Montag mit, dass es von Dienstag bis Donnerstag in einem Betriebsteil zu tun hat, der sich in einem anderen Bundesland befindet (ca. 40 km entfernt von dem Ort an dem die Betriebsratssitzungen stattfinden). Die Betriebsratssitzungen finden gewöhnlicherweise Mittwochs statt.
Diese "Reisen" sind eigentlich nur Fahrten zu dem auswärtigen Betriebsteil, am Abend fährt das Betriebsratsmitglied wieder nach Hause.
Viele Grüße von Meppen