Verhindert durch Dienstreisen? Nachladen bei Dienstreisen

  • Hi Foris,
    hier noch so eine Frage:

    Ist ein Betriebsratsmitglied zu dessen vertraglicher Arbeitspflicht Reisetätigkeiten gehören, verhindert bei Betriebsratssitzungen, wenn er seinen Reisetätigkeiten (häufig mehr als 200km entfernt und mit Übernachtung, manchmal aber auch in unserer Stadt und ohne Übernachtung) an einem Tag, an dem eine Betriebsratssitzung stattfindet, nachkommt?

    Die Reisetätigkeiten finden nicht immer am regelmäßigen Tag der Betriebsratssitzung statt, aber manchmal eben schon.

    Und was ist, wenn es sich um ein Betriebsratsmitglied handelt, bei dem Reisetätigkeiten nicht im Arbeitsvertrag erwähnt sind? Dieses teilt mir dann z.B. am Montag mit, dass es von Dienstag bis Donnerstag in einem Betriebsteil zu tun hat, der sich in einem anderen Bundesland befindet (ca. 40 km entfernt von dem Ort an dem die Betriebsratssitzungen stattfinden). Die Betriebsratssitzungen finden gewöhnlicherweise Mittwochs statt.
    Diese "Reisen" sind eigentlich nur Fahrten zu dem auswärtigen Betriebsteil, am Abend fährt das Betriebsratsmitglied wieder nach Hause.

    Viele Grüße von Meppen

  • Hallo Meppen,

    siehe hier: "Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (BAG v. 23.8.1984 – 2 AZR 391/83). Tatsächliche Verhinderungsgründe sind in der Regel Abwesenheiten vom Arbeitsort auf Grund einer Dienstreise ..."

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo,

    ifb-Links in allen Ehren, aber bzgl. Dienstreisen bin ich anderer Meinung, diese stellen m.E. in aller Regel eben keine Verhinderung iSd Gesetzes dar.

    Die Dienstreise ist eine arbeitsvertragliche Pflicht, und von dieser ist das BRM für die BR-Tätigkeit befreit. Im Umkehrschluß bedeutet das, dass der AG zumindest wenn vorhersehbare BR-Tätigkeit (wozu eine regelmäßig stattfindende BR-Sitzung gehört) anfällt, eine Dienstreise gar nicht anordnen kann oder darf. Anderenfalls könnte der AG durch das "geschickte" Timen von Dienstreisen von BRM und entsprechendem Nachrücken von Ersatzmitgliedern letztlich die Zusammensetzung des BR beeinflussen.

    In dem speziell hier geschilderten Fall spräche zudem nichts dagegen, dass das BRM von seinem während der Dienstreise vorübergehend anderen Einsatzort aus die 40km zur BR-Sitzung fährt. Bzw. eben an dem Tag (es fährt ja abends eh nach Hause) zur Sitzung, nicht an den vorübergehend anderen Einsatzort. Selbst wenn Dienstreisen also prinzipiell als Verhinderungsgründen gölten, kann das hier nicht der Fall sein.

    M.E. hat das BRM zur Sitzung zu erscheinen, ein Ersatzmitglied kann nicht geladen werden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried, wie wäre es denn, wenn Du einfach mal eine Kommentierung aufschlägst und unter § 25 BetrVG nachliest? Bislang habe zumindest ich die Erfahrung machen können, dass Aussagen auf offiziellen ifb Seiten auch in einer Kommentierung zu finden sind.

    So ist auch die Aussage, dass eine Dienstreise einen tatsächlichen Verhinderungsgrund darstellt, in jedem "großen" Kommentar nachzulesen!

    ErfK > RN 3,4
    Fitting > RN 17
    Richardi > RN 7
    DKK > RN 16

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Koko,

    zum Einen hast Du schlicht eine Internetquelle zitiert und keine ernstzunehmende Kommentierung, und das wird man durchaus anmerken dürfen, zum Anderen habe ich vor meinem Posting in die Kommentierungen geschaut.

    Und in der Tat, mein ErfK erwähnt pauschal Dienstreisen, mein Fitting allerdings nicht (der ist aber nicht der allerneueste); zu den beiden anderen Kommentaren, die Du anführst, kann ich nichts sagen.

    M.E. ist und bleibt die pauschale Aussage, dass Dienstreisen einen Verhinderungsgrund darstellten, falsch. M.E. sind Dienstreisen nur in bestimmten Fällen bzw. ausnahmsweise als Verhinderungsgrund zu betrachten, aus den von mir genannten Gründen.

    Und in dem hier diskutierten speziellen Fall halte ich eine Anreise des BRM vom Erbringungsort der Dienstreise für möglich und obligat.

    Aber da werden wir vmtl. nicht zusammenkommen, deswegen lassen wir das halt mal so stehen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.