Hi Foris,
wie seht ihr das:
Ist ein Arbeitnehmer (hier: freigestelltes Betriebsratsmitglied), der freie Tage hat aufgrund von Zeitausgleich (Abbau von vielen Überstunden, die durch Betriebsratsarbeit entstanden sind) durch diesen Zeitausgleich verhindert an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen?
Ich meine vom Prinzip her nein, zumindest, wenn er die Tage in häuslicher Umgebung verbringt.
Ändert sich dieses Prinzip aber nicht, wenn der Arbeitnehmer, die Tage des Zeitausgleiches nutzt, um den Arbeits- und Wohnort zu verlassen und auf mehrtägigen Besuch in ein anderes Land fährt (ändert sich das bei einer eintägigen Kurzreise)?
Dann wäre es meines Erachtens unzumutbar, wenn er für eine BR-Sitzung viel Zeit und Geld in die Hand nehmen müsste, um an der BR-Sitzung teilzunehmen. Ist die Verhinderung dann entfernungsabhängig? Bis 50 km ist es noch zumutbar zur BR-Sitzung anzureisen, aber ab 500 km keineswegs? Und träfe hier den Arbeitgeber die Kostentragungspflicht?
Viele Grüße
Bin gespannt auf eure Antworten