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mir stellt sich gar nicht die Frage nach einem Urteil etc. sondern, wieviele Stunden müssen die Kollegen künftig Arbeiten um an Ihr Festgehalt zu gelangen?
Bei einem Mindestlohn von 8,50 € und 173 Stunden wird das Monatsentgelt 1470,50 € betragen.
Wenn dass dann auch noch der Bruttobetrag sein soll, kannst du bei verh. mit Kind noch ca. 1/3 Abgaben abziehen. was bleibt ist verdammt wenig für täglich mehr als 8 Stunden Arbeit.
ja wenn man im Niedriglohnsektor beschäftigt ist, ist das leider die nackte Realität im Osten von Deutschland. :oops:
Unsere Kollegen bekommen je nach Wunsch einen 30 oder 40 Stunden Vertrag.
Und ob es nun 173 oder 174 Stunden für die Berechnung sind,wird für den Einzelnen nicht sehr viel ausmachen. Bei ca. 500 Beschäftigten sollte das für den AG aber schon spürbar sein.:twisted:
Ihr habt Recht da die wöchentliche Arbeitzeit mal 4,348 genommen wird sind es 173.92 Stunden.
Und grade im Niedriglohnsektor zählt jede Stunde also solltet Ihr darauf bestehen und Notfalls einen Sachverständigen mit ins Boot holen vielleicht glaubt Euer Chef dem mehr als Euch!
danke für Eure Kommentare. Wir haben mit den AG eine BV Arbeitszeitkonten verhandelt. Diese wird auf unserer nächsten Betriebsversammlung zur Abstimmung veröffentlicht. Wird diese BV von der Belegschaft angenommen, dann gibt es für alle MAs (es kann auch individuell abgelehnt werden) neue Arbeitsverträge.
Da Du was von "Niedriglohnsektor" erwähnst: Gilt bei Euch eventuell ein (für allgemeinverbindlich erklärter) Tarifvertrag? Unter Umständen gibt der nämlich auch noch einen Umrechnungsfaktor her oder nennt sogar die Arbeitsstunden / Monat
Nehmen wir z.B. die Zeitarbeit: Dort ist ein Monat mit 35h/Woche mit 151,67h definiert. Für 40h/Woche ergeben sich somit 173,337h im Monat. Und der Umrechnungsfaktor ist mit 151,67/35 = 4,3334 recht niedrig...