Wie geht man vor?

  • Liebe Forumsmitglieder,

    unter unserer alten BR haben wir recht wenig für Arbeitsschutz getan. Nun habe ich als neue BRV gleich zwei ähnlich gelagerte Fälle auf dem Tisch, bei denen ich nicht weiß, wie wir uns als BR weiter verhalten sollen:

    In Filiale A sind seit längerem die Wände feucht. Es wurde geprüft, ob Schimmelbefall vorliegt. Was nicht der Fall ist. Es sind Salpeterausblühungen, die (angeblich) nicht gesundheitsschädlich sind. Eine Sanierung ist vorgesehen, zieht sich aber schon seit ca. einem Jahr hin. Ich vermute, dass es hier um die Kostenübernahme geht. Nun soll ein Mitarbeiter in ein von Salpeter befallenes Büro ziehen. Dieser Mitarbeiter hat aber schon Atemwegserkrankungen und seine Ärzte raten ihm davon ab. Ich habe den Betriebsarzt dazu befragt, der im Moment klärt, wie stark der Befall ist. Eine Begehung durch die Arbeitssicherheit ist demnächst terminiert.
    Nun meine Frage: Was können wir als BR machen, um hier die Sanierung schneller voran zu bringen? Kann der Mitarbeiter den Umzug in das Büro verweigern? Wie können wir ihn darin unterstützen?

    In Filiale B kam es vor Wochen zu einem Wasserschaden. Das Wasser wurde beseitigt und Trocknungsgeräte aufgestellt. Die verursachen eine permanente Lärmbelästigung und auch Geruchsbelästigung (durch die Geräte selbst und durch Klebereste vom aufgenommenen Teppich). Mittlerweile klagen die Mitarbeiter aber über körperliche Beschwerden, die sich in Kopfschmerzen, entzündeten Schleimhäuten, gefühlt pelzigem Belag z.B. im Hals oder auch Augenbrennen äußern. Auch sprechen Kunden die MItarbeiter darauf an, dass es nach Schimmel riechen würde. Für diese Woche ist ein Schimmeltest durch den Hausmeister vorgesehen. Die Arbeistsicherheit ist involviert. Ich schaue mir das Ganze morgen vor Ort an.
    Auch hier meine Frage: Was können/sollten wir als BR noch tun, dami tes zu einer ordentlichen Beseitigung des Schadens kommt und auch die Mitarbeiter gesundheitlich nicht weiter gefährdet sind?

    Ich habe leider keine Erfahrung damit, wie man in solchen Fällen vorgeht und hoffe auf Eure Hilfe.

    Beste Grüße

    MP

  • Danke Dir Wolfgang für die Antwort.

    Das ist ja dann schon, wenn gar nichts mehr geht. Aber m.E. ist der AG dabei, die Dinge zu regeln. Es dauert nur ewig (aus welchen Gründen auch immer), und das gehr auf die Haut der Mitarbeiter.

  • Nichtsdestotrotz: Was Wolfgang empfohlen hat, könnte und sollte man tun. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von MP:

    Das ist ja dann schon, wenn gar nichts mehr geht. Aber m.E. ist der AG dabei, die Dinge zu regeln.

    Da siehst du die BG falsch. Es ist doch schön, wenn der Arbeitgeber sich bemüht, aber warum ihm nicht einen Fachmann an die Seite geben, der solche und/oder ähnliche Fälle schon zig mal durchexerziert hat. Der die Maßnahmen kennt und unterstützen kann.

    Bußgelder u.ä. verhängt die BG auch erst dann, wenn sie merkt, dass ihre Hilfestellung nicht angenommen wird. Erst einmal ist sie (wirklich und wahrhaftig) bemüht zu helfen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.