Ein Problem, das es sicher bei mehreren Firmen gibt, möchte ich hier einmal, nach Möglichkeit, geklärt bekommen.
Bei uns gibt es einen Fahrradunterstand, auf dem Gelände, aber vor dem Pförtnerbereich, bei dem einige "Altlasten" unterstehen. Vielleicht sogar schon einige Jahre. Evtl. stammen die von ehemaligen MA, die ihre Fahrräder nicht wieder mitgenommen haben. Oder auch aktuelle MA; wer weiß.
Nun wird es langsam eng; MA beschweren sich. Vor einigen Monaten wurde das schon einmal publiziert, tat sich aber nichts. Keiner fühlt sich zuständig. Was kann man da tun? Es gehört wohl zur Ordnung im Betrieb. § 87.1 BetrVG. Aber wie ist die Rechtslage? Kann man die einfach entsorgen?
Über wertvolle Antworten wäre nicht nur ich sehr erfreut.