Hallo alle zusammen,
wir im BR stehen vor einem größeren Problem, Ein Nachrücker, der nicht auf eine BR-Sitzung eingeladen wurde, möchte den BR-Vorsitzenden verklagen, weil er Ihn nicht eingeladen hat.
Die BR-Wahl fand im April statt. Zwei Nachrücker hatten die gleiche Anzahl an Stimmen. Der o. g. Nachrücker (gleichzeitig Wahlvorstand) behauptet, die Reihenfolge des Nachrückens würde alphabetisch geregelt und ausserdem habe der andere Stimmengleiche Nachrücker mündlich zum Ausdruck gebracht, er wäre damit einverstanden, nur zweiter Nachrücker zu sein.
Ist die BR-Wahl nun überhaupt gültig? Kann nachträglich mittels einem Losverfahren der erste Nachrücker bestimmt werden? Hat der Wahlvorstand seine Pflichten verletzt?
Danke für eure Antworten
Grüße
Rex39