Nachrücker - Fehlendes Losverfahren

  • Hallo alle zusammen,


    wir im BR stehen vor einem größeren Problem, Ein Nachrücker, der nicht auf eine BR-Sitzung eingeladen wurde, möchte den BR-Vorsitzenden verklagen, weil er Ihn nicht eingeladen hat.

    Die BR-Wahl fand im April statt. Zwei Nachrücker hatten die gleiche Anzahl an Stimmen. Der o. g. Nachrücker (gleichzeitig Wahlvorstand) behauptet, die Reihenfolge des Nachrückens würde alphabetisch geregelt und ausserdem habe der andere Stimmengleiche Nachrücker mündlich zum Ausdruck gebracht, er wäre damit einverstanden, nur zweiter Nachrücker zu sein.

    Ist die BR-Wahl nun überhaupt gültig? Kann nachträglich mittels einem Losverfahren der erste Nachrücker bestimmt werden? Hat der Wahlvorstand seine Pflichten verletzt?


    Danke für eure Antworten

    Grüße

    Rex39

  • Hallo,

    der WV muss ein Protokoll verfasst haben, das mit den kompletten Wahlunterlagen nun beim BR ist. Dort muß hinterlegt worden sein, wie bei der Stimmauszählung das Verfahren bei Stimmengleichheit abgelaufen ist und was das Ergebnis war. So könnt Ihr überprüfen, ob tatsächlich nicht gelost wurde.

    Bei Stimmengleichheit kann und darf nur das Losverfahren entscheiden - jedes andere Verfahren wäre rechtswidrig gewesen. Ist das Losverfahren nicht erfolgt, macht das aber nicht gleich die komplette Wahl ungültig - allerdings müßte, um eine ordnungsgemäße Ladung zu gewährleicten, das Losverfahren dann nachgeholt werden. Das müsste m.E. der/die BRV machen, und zwar genau so öffentlich und protokolliert wie es bei der Stimmauszählung des WV war.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,


    in den Unterlagen steht definitiv nichts, das die Reihenfolge ausgelost wurde.

    Würde es genügen die Auslosung per Aushang anzukündigen um der Belegschaft die Möglichkeit zu geben daran teilzunehmen? Könnte dies auch im Rahmen einer BR-Sitzung geschehen?

    Zwei Mitglieder des WV sind als BR gewählt und der Wahlvorstand selber ist der ominöse Nachrücker, der sich aufgrund des Alphabets im Vorteil sieht...

    Grüße

    Rex39

  • Ob der im Alphabet vorstehende ehem. WV, der davon profitiert, es auch so gewollt hätte, wenn er hinter stehen würde? Wo gibt es denn so eine Regel bei Punkt/Stimmengleichheit die alphabetische Reihenfolge des Namens entscheiden zu lassen?? Das geht garnicht!

    Ob es nun zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich hätte als BR(V), da es den WV ja nicht mehr gibt, die stimmengleichen Kandidaten eingeladen, und dann die Auslosung vorgenommen. Durch Ziehen einer Nummer der Beteiligten oder ähnlich (Streichholz?). Das könnte m.E. sogar in der BR-Sitzung stattfinden. - Nee, das könnte Gemauschel gehen, wenn sich alle einig wären. Dann doch lieber, wenn`s denn sein muss, öffentlich im Betrieb nach Mitteilung. Ob da MA hingehen, ist egal.

  • Wir haben das bei uns (War auch WV-Vorsitzender) mit Münzwurf erledigt, sofern an dem Tag anwesend unter den Augen der betroffenen BR-Ersatzmitgliedern.

    Als WV wird einem eh immer vorgeworfen man würde mauscheln und Manipulieren, gerade wenn man sich selber aufgestellt hat und dann noch in den BR gewählt wird (Hab ich zumindest die letzten beiden Wahlen so die Erfahrung gemacht).

    Von daher würde ich dringend von der Streichholzmethode abraten, bei einer geworfenen Münze ist man sicherlich noch am ehesten frei vom Vorwurf man hätte die auch noch manipuliert....

    Ansonsten bin ich da bei pillepalle. Aushang und öffentliche Auslosung (dabei hoffen, dass der WV der es verbockt hat nicht gewinnt ;). Wird vermutlich eh kaum jemand kommen und dauern tut das ganze ja auch nur 30 Sekunden.

  • Hallo,

    Es gibt mehrere Möglichkeiten z.B. Flaschendrehen, Feuer, Bockspringen, Hasenfuß, oder sich einfach an die Wahlordnung halten:roll: Spaß beiseite egal wie Ihr es handhabt, wie von Pillepalle, Xolgrim schon beschrieben. Die Hauptsache ist, Ihr macht es öffentlich. § 22 Abs. 3 Wahlordnung also Los entscheid m.E. brauchen die Betroffenen noch nicht einmal dabei sein. Obwohl, mich würde schon Interessieren wie er schaut, wenn Er verliert;)

    in diesem Sinne

    LG

  • Hallo allerseits!


    Vielen Dank für die umfangreichen Tipps und Anregungen. Dann wird es auf eine öffentliche Auslosung nächste Woche hinauslaufen. Sind bei der Ankündigung der Auslosung noch irgendwelche Fristen zu beachten oder könnte man zum Beispiel den Aushang morgens veröffentlichen und Nachmittags auslosen?

    Grüße

    Rex39

  • Hallo zusammen,

    BVerwG 6. Senat, 15.05.1991, 6 P 15/89, Beschluss
    Wahl des Personalratsvorstandes: Losentscheid durch Streichholzziehen
    Leitsatz:


    1. Bei der Wahl von Gruppenmitgliedern in den Personalratsvorstand kann im Falle der
    Stimmengleichheit der notwendige Losentscheid nicht durch Streichholzziehen erfolgen,
    weil dieses Verfahren wenig transparent ist und es die Gefahr der Manipulation verstärkt
    in sich birgt.

    Ist zwar eine Personalratswahl, aber trotzdem analog auch auf das BetrVG anzuwenden.

    Gruß aus dem Süden

  • @Rex39: Da es deinen Fall gar nicht geben darf, gibt es dafür auch keine vorgeschriebenen Fristen. Morgens für Nachmittags aushängen finde ich persönlich etwas knapp. Wenn das aus Praktischen Gründen bei Euch jedoch nötig ist (z.B. um zur nächsten BR Sitzung dann wenigstens richtig zu laden) hätte ich damit keine Bauchschmerzen solange sichergestellt wird, dass alle Mitarbeiter davon erfahren.

  • Hallo allerseits!

    Mittwoch zur BR-Sitzung kommt auch ein IG-Metaller. Er wird die Auslosung vornehmen und die MA werden im Vorfeld informiert. Der Nachrücker, welche dann nicht in den Genuss kommt erster zu sein darf dann wieder seine Arbeit aufnehmen und der andere muss bleiben.

    Ich hoffe es klappt...


    Grüße

    Rex39

  • Hallo allerseits!


    Leider komme ich erst jetzt dazu, mich wieder mal zu melden. Der Termin mit dem IG-Metaller ist leider nicht so gelaufen, wie wir uns das vorgestellt hatten. Da das Wahlergebnis 14 Tage lang öffentlich aushing und niemand Einspruch einlegte und auch der MA mit der gleichen Anzahl an Stimmen die Wahl nicht anfechten will, bleibt die Reihenfolge so, wie sie auf dem Wahlergebniszettel steht. Der WV bleibt erster Nachrücker.

    Beim nächsten Mal muss darauf geachtet werden, das auch die Nachrücker bei Stimmengleichheit ausgelost werden. Man lernt nie aus.

    Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten.

    Nach der Wahl ist vor der Wahl.

    Grüße

    Rex39

  • Team-ifb

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