Hallo zusammen, ich hätte mal wieder eine Frage.
Wir sind ein Schichtbetrieb mit Wechselschichten und daher sind nicht immer Mitglieder von unserem Gremium vor Ort. Wir haben unseren Arbeitgeber schon mehrmals angemahnt, zum Personalgespräch schriftlich, mit Termin und Grund, einzuladen. Der geladene soll genügend Zeit haben zu entscheiden, ob er ein Betriebratmitglied an seiner Seite haben will und um sich auf das Gespräch vorbereiten zu können.
Wir haben schon mehrmals angeregt, an unseren Büro- oder Sitzungstagen zum Gespräch zu laden. Diese sind dem Arbeitgeber durch einen Sitzungs-/Bürozeitenplan bekannt (Bürozeiten einmal im Monat, Sitzung zweimal im Monat, Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber einmal im Monat - aber immer an einem Sitzungstag).
Der Arbeitgeber ist da anderer Meinung, seine Begründung:
Wenn in einem solchen Gespräch disziplinarische Themen zur Sprache kommen sollten (ohne vorherige schriftliche Einladung oder Hinweis hierauf), kann der Mitarbeiter immer im Gespräch die Hinzuziehung eines BR’s und/oder eine Vertagung des Termins verlangen, da der/die BR-Kollege/in in der Regel nicht vor Ort sein wird.
Wie ist die Rechtslage hierzu und auf welchen § können wir uns gegebenenfalls berufen?
Auf eure Antworten/Meinungen bin ich schon sehr gespannt.
Gruß, MoD