Urlaubsanspruch für studentische Aushilfen

  • Wir haben eine stud. Aushilfskraft, die folgenden Passus im Arbeitsvertrag hat:

    "Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Urlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr, basierend auf einem Einsatz von 5 Arbeitstagen in der Woche".

    Eigentlich ziemlich eindeutig... Jetzt erhielt der Student auf Nachfrage aus der Personalabteilung die Information, dass sich sein Urlaubsanspruch nach den geleisteten Arbeitsstunden richtet.

    (->der bisher erworbene Urlaubsanspruch beträgt 21 Stunden).

    Klingt für mich nicht logisch und habe ich so auch noch nicht gehört...

    Ist die Aussage der Perso so korrekt...?!:shock:

  • Nein, der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach den geleisteten Stunden. Wohl aber die Vergütung des Urlaubes!

    Wenn er also im Schnitt nur 2 Stunden pro Tag arbeitet, bekommt er pro Urlaubstag auch nur 2 Stunden bezahlt. D.h. in einer Woche verdient er genauso viel, wie im Schnitt sonst auch.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

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