Wir haben eine stud. Aushilfskraft, die folgenden Passus im Arbeitsvertrag hat:
"Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Urlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr, basierend auf einem Einsatz von 5 Arbeitstagen in der Woche".
Eigentlich ziemlich eindeutig... Jetzt erhielt der Student auf Nachfrage aus der Personalabteilung die Information, dass sich sein Urlaubsanspruch nach den geleisteten Arbeitsstunden richtet.
(->der bisher erworbene Urlaubsanspruch beträgt 21 Stunden).
Klingt für mich nicht logisch und habe ich so auch noch nicht gehört...
Ist die Aussage der Perso so korrekt...?!:shock: