Verdacht auf Wahl betrug oder maipulation

  • hallo brauche dringend hilfe ich bin stellvertretender Betirebsrat Vorsitzender und im wahlvorstand und habe seid längerem den Verdacht das die Betriebsratswahl am 15,5,2014 vom 1. Vorsitzenden manipuliert werden sollen da bestimmte Mitarbeiter in das Gremium gewählt werden sollen.

    Es handelt sich grösstenteils um eine Briefwahl und heute kommt ein kollege zu mir bringt mir den umschlag mit seinen Wahlunterlagen und auf der liste sind tatsächlich genau die 4 Personen schon angekreuzt die ich im verdacht habe.

    der einzige der an den unterlagen rankommt ist der 1 vorsitzender des Betriebsrat und des wahlvorstandes auch er war schon angekreuzt mein verdacht ist es das bestimmte Mitarbeiter unter druck gesetzt werden indem sie einfach den Brief verschlossen zurücksenden sollen

    FRAGE 1. was kann und muss ich machen ich habe die Briefwahl unterlagen des kollegen bei mir soll ich warten bis die Wahl fertig ist und dann mit den beweisen rauskommen.

    2. wenn ich vorher damit rausrücke wird sicherlich der 1.vorsitzender sich rausreden und sagen es ist ein versehen

    3.welchen antrag auf wiederspruch kann ich einreichen und und und ich bin für jede hilfe echt dankbar ich weiss nicht mehr weiter und ich möchte fair zu den kollegen sein danke im Vorfeld gruss

    und bitte nur ernstgemeinte ratschläge das es sich um eine ernste sache handelt

  • :shock: Habe ich dich richtig verstanden?

    Durch den Wahlvorstand wurden Briefwahlunterlagen verschickt, bei denen der Stimmzettel bereits ausgefüllt ist?

    Weil nur der Wahlvorstand verschickt ja Briefwahlunterlagen. Der "alte BR" hat ja damit nichts zu tun!

  • Zitat von ironmike70:

    und bitte nur ernstgemeinte ratschläge das es sich um eine ernste sache handelt

    Ich weiß ja nicht, in welchen Foren du dich sonst rumtreibst, aber auch wenn wir vielleicht nicht immer alles nur bierernst nehmen, die Ratschläge der Kollegen hier darfst du immer ernst nehmen. In diesem Sinne willkommen im Forum.

    Wo ist der Unterschied, ob du jetzt damit an die Öffentlichkeit gehst oder später? Das Ergebnis wird immer sein, dass das ein Versehen war...

    Ich würde mich an deiner Stelle doof stellen und einfach mal im Kollegenkreis rumfragen ob das noch mehreren so gegangen ist. Hinterher sind alle nur glücklich dass die Wahl vorbei ist (und vor allem haben sie dann die Stimmzettel ja schon wieder abgegeben!). Wenn du also etwas unternehmen willst, dann kannst du das nur jetzt tun!

    Bei aller Liebe und allem Verständnis: wenn hier tatsächlich ein Wahlvorstand vorausgefüllte Zettel verschickt, ist nicht der Zeitpunkt um "fair" zu sein. So etwas kann versehentlich gar nicht passieren. Also mach das Fass jetzt auf! Sammle Beweise, Kollegen=Zeugen usw. und dann musst du bis nach der Wahl warten (ich finde jedenfalls auf die Schnelle keinen § nachdem du die Wahl schon im Vorfeld angehen kannst). Dazu brauchst du drei Kollegen (inkl. dir). Das sollte sich doch machen lassen, oder? (Und wenn du Glück hast wirft das Ganze jetzt schon so viel Wellen, dass die Kollegen sofort ihren Rücktritt erklären und Neuwahlen einleiten. Ist aber eher unwahrscheinlich...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    im Ernst, der WV verschickt Wahlzettel, auf denen bestimmte KandidatInnen bereits angekreuzt sind?

    Das ist ein so eklatanter Verstoß gegen die Wahlgrundsätze, dass hier letztlich eine Klage wegen Nichtigkeit der BR-Wahl indiziert wäre - diese unterliegt im Übrigen keiner Fristbindung bzgl der Verkündung des Wahlergebnisses, sondern kann jederzeit eingereicht werden.

    Bei solchen eklatanten Verstößen muss auch nicht bis zum Abschluß der Wahl gewartet werden, das hat Moritz unrecht. Es könnte auch bereits jetzt, also vor Abschluß der Wahl, ein Antrag auf Abbruch der Wahl gestellt werden, und zwar im einstweiligen Verfügungsverfahren (siehe z.B: LAG Schleswig-Holstein in dieser Entscheidung) - die Hürden für eine positive Entscheidung des ArbG sind zwar hoch, bei einem solchen Verstoß ist die Obsiegenswahrscheinlichkeit m.E. aber 100% (die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit muss sicher sein).

    Das Verhalten ist zudem strafbar nach § 119 BetrVG.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ja erstmal besten dank für eure tipps

    das problem ist, das ich selber im wahlvorstand bin und noch stellvertretener br ich bekomme bestimmt mehr leute als 3 zusammen aber sie werden alle angst vor konseqenzen haben leider ausser der kollege der mir seine wahlunterlagen mit dem fertig ausgefülltem wahlzettel übergeben hat .

    ich würde gerne bis nach der auszählung warten um zu sehen ob der verdacht auch stimmt das diese mitarbeiter auch gewählt wurden und danach mit der sache raus kommen

    frage ist es ratsam zu warten oder wie würdet ihr euch entscheiden

    ich muss sagen ich habe richtig bauchschmerzen das es sowas überhaubt gibt ich hatte immer vertrauen in unserem 1.BRV das geht jetzt nicht mehr

    ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll

    den kollegen kann und will ich es nicht vorenthalten das ist nicht mein naturell

    soll ich event.. mal zum arbeitsgericht gehen und fragen wie ich mich verhalten soll .die gerwerkschaft fällt aus der ist ein sehr guter kollege vom 1.BRV

    bin für alle ratschläge dankbar den sowas habe ich noch niocht erlebt

    danke im vorraus

  • Also, mal ganz ehrlich. Da gibt es kein Erbarmen. Wenn ich so einen Stimmzettel bei Briefwahlunterlagen bekommen hätte, wäre ich auf die Barrikaden gegangen. Das würde hoffentlich jeder tun, der einen Ar... in der Hose hat! Erst einmal beim WV "angefragt", ob das "normal" ist. Wird sich sicher feststellen lassen, wer die Unterlagen (vielleicht im Stillen Kämmerlein) verschickt hat. Das wäre absoluter Wahlbetrug. Dann Schuldige(n) "auffordern", Konsequenzen zu ziehen. Mit "versehentlich" ist da nichts.Tut sich da nichts, Personalleitung informieren, dass es so nicht geht. Dann evtl. die Belegschaft. Solche Leute werden dann "vom Hof gejagt".

    Habe nun den Eröffnungsbeitrag nochmal genauer studiert. Waren die Briefumschläge schon verschlossen, als sie verschickt wurden? Letztendlich würde sich auch jeder Briefwähler schuldig machen, wenn das so ungesehen zurückgeschickt wird. Denn es gehört ja die persönliche Erklärung eines jeden Briefwählers dazu, dass der Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt wurde. Oder waren die garnicht dabei?

    Entschuldigung, wenn ich hier so "radikal" einen BR/WV angreife. Aber das ist totaler Amtsmissbrauch, wo niemand Verständnis für haben dürfte.

  • ja finde ich auch aber ar... inne hose ist einfach gesagt das wichtigste ist ein arbeitsplatz

    die betroffenen könnten ja auch behaubten das die kreuze der kollege selbst gemacht hätte

    ich weiss echt keinen rat der kollege ist zu mir gekommen und hat sich beschwert also muss ich der sache nachgehen ich habe auch gefragt wer zu mir steht wenn ich es an die grosse glocke hänge aber alle haben wie gesagt angst vor konseqenzen :cry:

  • ]Habe wohl etwas wirr geschrieben. Die Umschläge könnem ja garnicht verschlossen verschickt worden sein: Sonst wüßte man ja garnicht, wie "gewählt" wurde.

    Ist denn überhaupt bekannt, ob da mehrere Stimmzettel "vorgekreuzt" waren? Oder ist es nur der eine?

    [QUOTE=ironmike70]die betroffenen könnten ja auch behaubten das die kreuze der kollege selbst gemacht hätte[/QUOTE

    Würde sie (?, sind es mehrere Verdächtige?) wohl auch. Dann frage ich mich, wieso geht er sich dann darüber beschweren? Bei mehreren Stimmzetteln dieser Art wäre doch sicherlich feststellbar, wenn es von der selben Person angekreuzt wurde... Und Konsequenzen bezüglich Arbeitsplatz sind sicher nicht zu befürchten, wenn das wahr ist. Oder sollte der AG das gut heißen, dass da im BR Betrüger am Werk sind?

  • Der Verdacht des Wahlbetruges ist an den Wahlvorstand heran getragen worden und jetzt hat der Wahlvorstand zu reagieren. :twisted: Ansonsten beteiligt ihr euch doch praktisch am Betrug.

  • Zitat von ironmike70:

    ich würde gerne bis nach der auszählung warten um zu sehen ob der verdacht auch stimmt das diese mitarbeiter auch gewählt wurden und danach mit der sache raus kommen

    HALLO? Einer zu Hause? Jetzt haben die Kollegen den rauchenden Colt in der Hand. Nach der Wahl liegen alle Beweise (dass es kein bedauerlicher Einzelfall war) in der Wahlurne. Was willst du dann noch beweisen?

    Fried

    Und warum habe ich Unrecht, wenn ich sage, dass ich keinen § gefunden habe, nachdem ich die Wahl schon vorher angehen kann? Wo steht es denn, dass ich bei Verdacht auf Nichtigkeit nicht bis nach der Wahl warten muss? (Die Anfechtung steht im § 19 BetrVG und dort steht (Absatz 2) dass die Anfechtung nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig ist.)

    Wenn es aber eine entsprechende Rechtsprechung gibt (ich habe hier immer noch keinen Kommentar neben mir liegen), dann ist es ja gut, dass wir darüber gesprochen haben.

    ironmike70

    Bei allem Verständnis, aber Gedanken über ihren Arbeitsplatz sollten sich Menschen machen die Wahlen manipulieren, nicht die, die die Schweinerei aufdecken!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo.

    Zitat von Moritz:

    Wenn es aber eine entsprechende Rechtsprechung gibt (ich habe hier immer noch keinen Kommentar neben mir liegen), dann ist es ja gut, dass wir darüber gesprochen haben.

    Der beleidigte Tonfall geht mir nicht ein; die Auskunft, dass man bis nach der Wahl warten muss, stimmte halt nicht, das wird man wohl sagen dürfen... Die Rechtsprechung gibt es halt: BR-Wahlen können bei Mängeln, die sicher eine Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit begründen und die nicht im Verlauf der Wahl korrigierbar sind, über ein einstweiliges Verfügungsverfahren abgebrochen werden, man muss nicht zwingend bis zum Abschluß der Wahl warten. Ich hatte bereits beispielhaft ein LAG-Urteil dazu verlinkt, ich verlinke es gerne nochmal:

    LAG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 19.03.2010 - TaBVGa 5/10

    Nachzulesen im Übrigen auch in den Kommentierungen zum § 18 BetrVG, z.B. Fitting Rn 42, dort wird auf einige Urteile verschiedener Instanzen verwiesen.

    @Ironmike: Inwiefern soll eine Anfechtung der Wahl bzw. ein Verfahren zum Abbruch der Wahl einen Arbeitsplatz gefährden? Verstehe ich nicht... 3 AN führen die Klage, es sollzen die entsprechenden Beweise / Zeugenaussagen aufgeführt werden, und ab geht's.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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