Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Ablehnung der Wahl und ... tritt an ihre Stelle... §17 WO
Übernimmt Sie damit auch die Höchstzahl der Person an deren Stelle sie jetzt ist oder rückt die Person mit der eigenen Höchstzahl nur nach?
Eine Person kann keine Höchstzahlen übernehmen, weil eine Person keine Höchstzahlen hat. Diese hat immer die Liste. Unverändert. Bis zur nächsten Wahl.
Denn nur so kann sicher berechnet werden, welche Person aus welcher Liste nachrückt, falls eine Liste nicht mehr ausrechend Nachrücker vorweisen kann.
Was muss da berechnet werden? Das ist in §15 WO abschließend gesetzlich geregelt! (Dort steht auch in Abs. 2, dass die Höchstzahlen stets und immer auf die Listen entfallen und niemals und nie auf einzelne Kandidaten.)
Und für Deinen oben genannten Fall rückt der nächste Kandidat (unter Beachtung der Mindestzahl für das Minderheitengeschlecht) jener Liste nach, auf die die nächste Höchstzahl entfällt (und die im Zweifelsfall dann auch noch Ersatzkandidaten vom Minderheitengeschlecht hat).
Wenn nun der Kandidat vom Geschlecht m von der Liste 1 in Urlaub geht - wer rückt nach? Das ein Listensprung stattfindet, ist klar. Also entweder der Kandidat auf Listenplatz 3 der Liste 2 oder der Kandidat auf Listenplatz 9 der Liste 3.
Bis hierher sind wir uns hoffentlich einig...
Wäre die Höchstzahlen den Personen zugeordnet, so käme zweifelsfrei der nächste Kandidat von der Liste 2 zum Zuge (Höchstzahl 9,333). Ist dieser krank, dann die nächste Person von Liste zwei (egal, ob jetzt mit seiner eigenen Höchstzahl 7 oder der vom kranken übernommenen 9,333) und so weiter - denn der Kandidat von Liste 3 hat ja nur die Höchstzahl 3
Das Gesetz sieht nun aber vor, dass der Sitz auf die Liste mit der nächsten Höchstzahl übergeht, auf der noch Kandidaten vom Geschlecht m sind. Die nächste HZ der Liste 2 ist die 9,333 (s.o.), die nächste Höchstzahl von Liste 3 ist 13,5...
Für den Kandidaten 9 von Liste 3 macht es also einen Riesenunterschied, ob er/sie nur nachrückt, wenn 8 von den 9 ANgehörigen des Minderheitengeschlechts bzw. alle Mitglieder der eigenen Liste ausgeschieden/ verhindert sind, oder ob es reicht, wenn ein bestimmtes BRM von Liste 1 fehlt...