Hallo zusammen,
eine gewählte Person hat die Ablehnung der Wahl erklärt und gehört dem Geschlecht der Minderheit an.
Jetzt tritt eine Person auf der gleichen Liste an ihre Stelle (§17 Abs.2 WO).
Frage: Übernimmt Sie damit auch die Höchstzahl der Person an deren Stelle sie jetzt ist oder rückt die Person mit der eigenen Höchstzahl nur nach?
Vielen Dank für die helfenden Rückmeldungen.
Mfg
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