Wahl verheimlicht?

  • Hallo,

    Bei mir ist es etwas verzwickt... Ich befinde mich in Elternzeit und habe mich dennoch dafür eingesetzt, dass wir einen BR in unserem Standort bekommen.

    Für alle Standorte gibt es einen Gesamtbetriebsrat, den ich zur Hilfe herangezogen habe. Gestern versuchte der GBR einen wahlvorstand ins Leben zu rufen und hat dann erfahren, dass mittlerweile eine BR-Wahl erfolgt. Die Wahl ist bereits am 15.4.!

    Jetzt zur Frage: ich wurde weder informiert, dass eine Wahl ansteht, noch wurde mir eine Chance gegeben zu kandidieren. Was kann ich tun? Oder muss ich das so hinnehmen und hoffen, dass ich noch Informationen bekomme, wo und wann ich wählen darf?

  • Du schreibst dass die Wahl in 4 Tagen statt findet, daher kannst du nichts mehr bezüglich einer Kandidatur machen, da die Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten abgelaufen ist.

    Eine Information wann und wo du wählen kannst, kannst du dir nur von deinen Kollegen erfragen. Der WV ist nicht verpflichtet dir unaufgefordert Briefwahlunterlagen oder Informationen zu zusenden.


    Allerdings wird in Schulungen auf dieses Problem meistens hingewiesen und teilweise behandeln die WV Kollegen/innen in Elternzeit ähnlich den Kollegen die lt. Beschäftigungsverhältnis am Tag der Wahl verhindert sind.

  • Hallo,

    ich war selbst dieses Jahr WVV und biin jetzt im Betriebsrat. Die Aussage das der WV dich nicht informieren muss ist nich ganz korrekt. Das Gesetz sagt ganz eindeutig das:

    Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst, mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch. Auch MA in Elternzeit oder Wehrdienstleistende u.s.w. müssen vom Wahlvorstand benachritigt werden. Die informationen bekommen sie vom AG.

    Auch der Termin für die Wahl und die Frist für die Abgabe der Vorschlagslisten hätte Dir bekanntgegeben werden müssen.

  • Zitat von Condro:

    ... Auch MA in Elternzeit oder Wehrdienstleistende u.s.w. müssen vom Wahlvorstand benachritigt werden. Die informationen bekommen sie vom AG.

    Auch der Termin für die Wahl und die Frist für die Abgabe der Vorschlagslisten hätte Dir bekanntgegeben werden müssen.

    Sieht die Rechtsprechung durchaus anders: ArbG Berlin, 03.11.2010 - 18 BV 6592/10

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.