Moinsens,
ich habe hier ein Problem mit einer Vorschlagsliste. Im Betrieb wird eine Personenwahl angestrebt, somit gibt es nur eine Liste.
Der Listenführer hat zum entsprechenden Kandidaten immer gleich die Stützunterschrift bis zur Mindestanzahl mit eingesammelt.
Nun hat sich aus Gesprächen/Anfragen der GF herauskristallisiert, daß ein Maulwurf in die Liste gekommen ist, welche nicht vorteilshaft positioniert ist.
An sich ist die Liste sicher, jedoch hat dieser Maulwurf theoretisch eine Stützunterschrift für eine Liste geleistet, die sich danach verändert hat. Macht es hier Sinn, um die Liste doch noch unanfechtbar zu machen, den Listenführer als heilbaren Mangel die Stützunterschriften neu leisten zu lassen?
Problematisch sehe ich hier, daß wir als WV die Liste bereits vorher angenommen haben.
danke schon einmal im Vorraus