Liebes Forum,
Ich hoffe, ich finde hier eine Antwort auf eine Frage, die eine Recherche nicht eindeutig beantworten konnte.
Folgende Situation:
- 2 Kandidaten für den Betriebsrat
- Kandidat A ist Vorsitzender des Wahlvorstands
- Kandidat B ist aktueller Betriebsrat
- Kandidat A ist der Meinung, dass Kandidat B besser geeignet ist (und gewählt werden sollte), möchte aber ggf. als Ersatzmitglied zur Verfügung stehen.
Fragestellung:
Darf Kandidat A eine Wahlempfehlung für Kandidat B aussprechen?
Die Wahl wird dadurch ja nicht "behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst", wie es BetrVG §119 formuliert. Dennoch liest man immer wieder, dass sich der WV neutral zu verhalten hat.
Viele Grüße im Voraus und vielen Dank,
Peter