Leidensgerechter Bürostuhl

  • Hallo zusammen,

    ein schwerbehindeter Mitarbeiter benötigt laut einem ärztlichen Attest ein leidengerechten Bürostuhl. der Mitarbeiter hatte sich 3 Angebote von Büromöbelhersteller eingeholt und sich für ein Model entschieden, vor der Entscheidung erfolge durch den MA ein ausführliches Gespräch mit dem Lieferanten und ein ausgiebiges Probesitzen.

    Der Mitarbeiter legte das ärztliches Attest der Betriebsärztin vor, das Angebot des entsprechenden Stuhles der Personalabteilung.

    Die Betriebsärztin lehnt ohne ersichtlichen Grund den Bürostuhl ab, forderte aber ein orthopädisches Attest speziell für diesen ausgesuchten Stuhl an.

    Kann die Betriebsärztin einen leidensgerechten Bürostuhl (speziell angepasster Stuhl für das Leiden der Mitarbeiters) ablehnen?

  • Hi!

    An deiner Stelle würde den Integrationsfachdienst bzw. Integrationsamt einschalten!

    Außerdem kann auch die Deutsche Rentenversicherung hier weiterhelfen!

    Gruß Stefan

  • @space

    Da hat der Kollege aber Zeit sich um so etwas zu kümmern!

    Spaß bei Seite:

    Der Kollege ist völlig verkehrt daran gegangen. Bevor er die Auswahl gestartet hat hätte er zur Betriebsärztin gehen müssen.Von welcher fachärztlicher Richtung ist das Attest? Es gibt viele Gefälligkeitsatteste für den Patienten. (lt. unserer Betriebsärztin!)

    Wenn das passende Attest vorliegt kann zusammen mit dem Integrationsfachdienst und der Betriebsärztin der Arbeitsplatz besichtigt werden. Hier können noch weitere leidensgerechte Büromöbel ausgesucht werden.

    Noch zwei weitere Fragen:

    1, Wie kann der MA die Stühle probesitzen, wenn diese laut deinem Beitrag für ihn speziell angepasst werden muss?

    2. Welche Art der Behinderung liegt vor, damit er diesen Stuhl brauch? Gibt es da einen zusammenhang?

  • Hallo zusammen,

    hier erst mal die lange Geschichte wie es dem Mitarbeiter (war ICH) erging:

    Vor 4 Jahren nach medizinischer Rehabilitation bekam ich einen Vordruck der Klinik über den Bedarf für einen „Bandscheibenstuhl“ wegen Skoliose der Wirbelsäule, HWS und LWS Syndrom, Ischialgie, und Hüftgelenksathrose.

    Mit diesem Vordruck ging ich zum Hausarzt, dieser erstellte nach dem Vordruck und den eingegangenen orthopädischen Befunden ein Attest für einen leidensgerechten Bürostuhl.

    Dieses Attest legte ich der Betriebsärztin vor, die Betriebsärztin zeigte dem Arbeitgeber an das ich einen leidensgerechten Bürostuhl benötige.

    Eine Mitarbeiterin im Einkauf wurde beauftragt einen Stuhl zu beschaffen.

    Da wir noch keine Schwerbehindertenvertretung hatten wurde auch niemand von außerhalb einbezogen.

    Ich hatte mehrere Stühle dann zur Auswahl einige Wochen unter dem Hintern, es war kein geeigneter Bürostuhl dabei.

    Mittlerweile bin ich dann selber auf die Bürostuhlsuche gegangen, ich fand einen Lieferanten eines hochpreisigen Bürostuhles, nach einem ausgiebigen Gespräch und nach Aufnahme meiner Beeinträchtigungen und Körpermaße wurde ein entsprechender vorausgewählter Stuhl vorgestellt, und ich habe probegesessen.

    Mit diesem Angebot bin ich dann wieder zum Arbeitgeber, es vergingen Wochen/Monate, bis dann ein Schreiben von der Rentenversicherung kam in dem ich einen Antrag zur beruflichen Rehabilitation stellen sollte und dann ein Angebot einreichen sollte.

    Leider bin ich dann für lange Zeit arbeitsunfähig geworden und konnte das Angebot nicht einreichen, die Eingabefrist ist abgelaufen.

    Zwischenzeitlich gab es dann eine SBV-Wahl, mein Anliegen kam nochmals auf den Tisch, das Integrationsamt habe ich dann eingeschaltet, mit dem Erfolg das ich nochmals einen Atrag bei der RV stellen soll.

    Für mich als SB wieder einmal das gleiche Spiel wie zu Anfangs.

    Jetzt, mein Gesundheitszustand hat sich durch einen zweifachen Bandscheibenvorfall erneut verschlechtert, habe ich meinen neuen AG (Teilbetriebsübergang, mit gleicher Betriebsärztin) erneut mit dem Bürostuhl konfrontiert.

    Als SBV habe ich das Integrationsamt informiert (Teilhabe am Arbeitsleben, Prävention), diese haben den Rententräger informiert (Antrag für einen Bürostuhl liegt mir vor).

  • Hallo,

    man muss nicht zuerst zum Betriebsarzt,

    man geht zu seinem Arzt, der stellt fest was gebraucht wird, dann besorgt man sich Kostenvoranschlag, den gibt man das an den AG und fragt nach viel der normale Stuhl kostet, der Preis wird dann vom Preis des Sonderstuhls abgezogen, der normale Stuhl muss so wie so beschafft werden, dann Stellt man einen Antrag beim Kostenträger danach wird dann entschieden wie hoch die Föhrterung ausfällt, der Betriebsarzt hat damit m.E erstmal nichts zu tun.

    ergo

  • Hallo ergo,

    es tut mir leid, aber was Du da schreibst, ist einfach nur komplett falsch.

    Natürlich ist der Betriebsarzt bei allen Hilfsmitteln einzubinden und zu beteiligen, weil er die fachärztliche Empfehlung unter arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten für den konkreten Arbeitsplatz definieren soll.

    Das ergibt sich schon alleine aus § 3 ASiG.

    Wie Lexipedia geschrieben hat, ist der ganze Vorgang vom UP seinerzeit vollkommen falsch angegangen worden.

    Die Einbindung des IA gem. § 84 Abs. 1 SGB IX ist nicht davon abhängig, ob es im Betrieb eine SBV gibt. Das hätte der AG seinerzeit von sich aus machen müssen. Der sbM hätte bei Untätigkeit des AG ebenfalls von vorneherein das IA einschalten können.

    @space:

    Es ist nunmal so, daß die DRV für derartige Arbeitsplatzeinrichtungen idR der zuständige Reha-Träger ist.

    Das muss aber nicht heißen, daß es lange dauert. Es empfiehlt sich hier, den persönlichen Kontakt mit der zuständigen Reha-Stelle zu suchen, denn der ist für eine SBV auch zukünftig nützlich. Sofern es Probleme gibt, kann man natürlich auch für berufliche Reha die örtlich zuständige Reha-Servicestelle einschalten.

    Ergänzend ist zum konkreten Bedarf noch zu ergänzen, daß jedes IA über einen technischen Dienst verfügt, der im konkreten Einzelfall auf Grundlage seiner umfassenden Kenntnis des Marktes und der Anbieter konkrete Empfehlungen machen kann, die dann auch idR von den Kostenträgern akzeptiert werden.

  • Hallo,

    da die Situation bei mir als Schwerbehindeter schwierig ist und durch die vielen Leidensfaktoren die auch sich neagtiv auswirken, habe ich jetzt beim Integrationsamt um Hilfe gebeten.

    Der Integrationsfachdienst wird eingeschaltet und es wird seitens des Integrationsamt ein Präventionsverfahren eröffnet, ich muß mich als SBV da aber erst mal selber schlau machen.

  • Hallo ergo,

    Du kannst beschönigen wie Du willst, aber Deine Äußerung

    "der Betriebsarzt hat damit m.E erstmal nichts zu tun."

    ist bestenfalls mißverständlich, schlimmstenfalls gefährlich falsch.

    Im Übrigen ist auch diese Aussage von Dir

    "der normale Stuhl muss so wie so beschafft werden, dann Stellt man einen Antrag beim Kostenträger danach wird dann entschieden wie hoch die Föhrterung ausfällt"

    in Bezug auf einige Reha-Träger falsch.

    Denn einige Reha-Träger bezuschussen nur dann, wenn der Zuschußantrag vor der Beschaffung gestellt und genehmigt war!

  • Hallo,

    Der Normale Stuhl wird so wie so gestellt, der wird gebraucht um zu Arbeiten, nun wird ein Stuhl für einen Benhinderten gebraucht, der kostet mehr, der Preis des Stuhls der so wie so gebraucht wird, wird vom Sonderstuhl abgezogen, ich habe nie von einer Beschafung vorher geschrieben!

    Ich habe mich auch nochmal umgeschaut, die Rede ist immer idavon man braucht ein Attest von seinem behandntelten Arzt da mit besorgt man sich Kostenvoranschläge damit geht man zu AG besorgt sich die Kosten für die Mittel die vom AG bekommt die werden Abgezogen was anderes habe ich nie behauptet. ERGO

  • der normale Stuhl muss so wie so beschafft werden, dann Stellt man einen Antrag beim Kostenträger danach wird dann entschieden wie hoch die Föhrterung ausfällt"

    Hallo Wolfgang

    das Zitat ist un lauter da es nur die hälfte von meinen Beitrag wider gibt und aus dem zusammenhang gerissen ist!

    ERGO

  • Hallo Ergo,

    sei so gut und jammere hier nicht 'rum. Deine Zitate werden vom Wesensgehalt auch nicht richtiger, wenn man den Gesamtzusammenhang ellenlang zitiert.

    Nochmal für Dich persönlich:

    1.

    Der Betriebsarzt ist die wesentliche Schaltstelle für Arbeitsplatzausstattung. Ein fachärztliches Attest alleine begründet keinen Anspruch, da ein Facharzt lediglich Kriterien angeben kann, was eine Arbeitsplatzausstattung bewirken soll. Erst der Betriebsarzt - ggfs. in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Reha-Träger - kann dann konkrete Umsetzungsvorschläge machen.

    Alleine aufgrund einer fachärztlichen Empfehlung ist ein AG idR nicht zwingend verpflichtet, eine konkrete Arbeitsplatzausstattung anzuschaffen.

    Der Facharzt kennt nämlich kaum die konkreten Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen sowie die räumlichen Voraussetzungen. Mache Dich halt mal mit der einschlägigen Kommentierung zum ASiG vertraut.

    2.

    Es ist nun mal Fakt, daß Reha-Träger wie zB IA oder DRV zwingend verlangen, daß Förderanträge vor Beschaffung von Arbeitsmitteln gestellt und beschieden werden. Andernfalls gibt es keine Kohle. Auch da solltest du Dich mal mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften vertraut machen, bevor Du hier rumjammerst.

    Nur weil es bei Dir mal mit einem etwas wurschtigem Vorgehen gut gegangen ist, heißt das noch lange nicht, daß das die Regel ist.

  • Hallo,

    Wurstigkeit ist frech! Sogar eine Beleitigung

    Die Reihenfolge habe ich immer eingehalten, der Führsorgeträger war bei mir immewr der Endscheiter!

    Jammern tue ich nicht ich stehe nur. Jammern wäre "ach Wolfgang warum tust du das"

    Areitsrichter in(Ruhestand) kann eine andere Meinung haben als ein R.inA(amt)

    Ich gehe so weit das wenn der Betriebsartz ein Attest ohne Stichhaltichkeit ablehnt( wie von space beschrieben) und es folgen für den jenigen in der Gesundheit hat, es wird schlimmer, kann er in regress gehen .

    Das Schreibe gleich das ist meine Meinung!

    Ergo

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.