Hallo zusammen,
wir haben bei uns folgende Situation.
In einer Abteilung werden bezahlte Überstunden gemacht und es sind Leihartbeiter im Einsatz, jetzt möchte der AG wegen "Arbeistmangel" einen befristeten Vertag auslaufen lassen, also den Kollegen vor die Tür setzten.
Ich frage mich: Überstunden sind durch den BR Mitbestimmungpflichtig, wir haben eine Regelung wonach der BR eine Woche vor Monatsende die Überstunden verwehren kann.
Muss der BR nach einem Gesetzt die Überstunden Verweigerung begründen, oder reicht ein Formloses Schreiben??
Wie sieht es mit der Leiharbeit aus nach §99 BetrVG sind wir im Boot nur die können wir da Fehlerfei die Leiharbeit auslaufen lassen ??
Gruß Lock