Überstunden verweigern

  • Hallo zusammen,


    wir haben bei uns folgende Situation.

    In einer Abteilung werden bezahlte Überstunden gemacht und es sind Leihartbeiter im Einsatz, jetzt möchte der AG wegen "Arbeistmangel" einen befristeten Vertag auslaufen lassen, also den Kollegen vor die Tür setzten.


    Ich frage mich: Überstunden sind durch den BR Mitbestimmungpflichtig, wir haben eine Regelung wonach der BR eine Woche vor Monatsende die Überstunden verwehren kann.

    Muss der BR nach einem Gesetzt die Überstunden Verweigerung begründen, oder reicht ein Formloses Schreiben??

    Wie sieht es mit der Leiharbeit aus nach §99 BetrVG sind wir im Boot nur die können wir da Fehlerfei die Leiharbeit auslaufen lassen ??

    Gruß Lock

  • Moin,

    Begründung muss nicht sein. Mal ohne zu wissen, was eure Regelung dazu genau aussagt. Übrigends eine sehr merkwürdige Regeleung. Ihr beraubt euch vieler Möglichkeiten durch eine nur einmalige Verwehrungsmöglichkeit im Monat.

    Zur Leiharbeit. Jeder Leiharbeiter ist eine normale Einstellung mit allen erforderlichen Daten. Wenn es zu Lasten eines befristeten MA geht, ist das ein klarer Widerspruchsgrund. Nehmt eure gegebene Mitbestimmung wahr. Auch wenn es viel Arbeit bedeutet, viele Sitzungen und auch anfangs viel Streiterein mit dem AG. Mit der Zeit spielt sich das ein. Der Informationsfluss wird besser und die Entscheidungen faller mit der Zeit einfacher.

    Schönen Gruß von der Küste

    Frank

  • Team-ifb

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