Bei den großen politischen Wahlen gibt es Vorschriften wie die Auszählung erfolgen muss.
1. Zuerst zählen aller Stimmzettel und vergleichen mit der Anzahl abgehakter Personen der Wählerliste
2. Dann vorlesen aller Stimmzettel und Ablage der vorgelesenen. Für jeden vorgelesenen wird bei der entsprechenden Liste ein Strich gemacht. Pro Liste wird ein Stimmzettelhaufen gebildet. Diese Haufen werden später nochnmal durchgezählt und mit der Strichliste verglichen.
In §14 WO gibt es nur den Hinweis "(1) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Wahlvorstand die Stimmzettel den Wahlumschlägen und zählt die auf jede Vorschlagsliste entfallenden Stimmen zusammen. Dabei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen."
Gibt es andernorts allgemein gültige Regeln für das auszählen und überprüfen?
Lieben Gruß
Claudia