Ich bitte euch um ein paar Ideen im folgenden Fall:
Ein Arbeitnehmer entnimmt seinem Schichtplan, dass er am 08.08. zur Arbeit eingeteilt ist. Leider erkrankt der Arbeitnehmer am 08.08. und kann nicht zu Dienst kommen.
Später entdeckt er, dass sein Einsatz im Schichtplan für den 08.08. von „Dienst“ zu „Frei“ geändert wurde.
Frage: Wie bringen wir den Arbeitgeber dazu, dass er diese Änderungen im Schichtplan aufgrund von Krankheit unterlässt ?
Kann ich mich da nur auf das BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01 berufen? Das sagt:
"Sollte ein Beschäftigter „schichtplanmäßig eingesetzt gewesen sein und während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein für ihn geltender Schichtplan bestanden haben, bestimme sich der Zeitfaktor des fortzuzahlenden Entgelts nach den tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden"?
Oder gibt es da noch etwas konkreteres? Z.B dass ein Arbeitgeber nachträglich den Schichtplan nicht mehr von "Dienst" zu "Frei" ändern darf, wenn der Arbeitnehmer krank geworden ist (ansonsten, wenn der AN nicht krank geworden ist, ist es ja gang und gäbe den Schichtplan zu ändern).
Ich finde hier stoßen das Direktionsrecht (AG kann Schichtplan nachträglich ändern) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (AN bekommt Fortzahlung wenn krank) aufeinander: Wie hindere ich den AG daran, den Schichtplan aufgrund von Krankheit so zu verändern wie hier dargestellt? Wie sorge ich dafür, dass nicht das Entgeltfortzahlungsgesetz unterlaufen wird?
Wir haben BR, aber keinen Tarifvertrag und auch (noch) keine BV zum Schichtplan.