Kanditat von Vorschlagsliste streichen

  • Zitat von Wolle:

    MrSonnenschein

    Ist nicht uninteressant, denn Du konstruierst ein zweites Szenario, welches auf den geschilderten Fall nicht anwendbar ist. Wie Newbie schreibt, sind noch keine Stützunterschriften gesammelt. Den Zurückgetretenen Wahlbewerber auf der Liste zu lassen und damit Stützunterschriften zu sammeln wäre m.E. eine vorsätzliche Täuschung der Stützer und sollte tunlichst vermieden werden.

    Wolle

    Es wurde bereits im 3 Post hingewiesen das dieses nicht geht sobald Stützunterschriften geleistet wurden. Daher ging ich davon aus.

    Wenn keine Stützunterschriften geleistet wurden bin ich bei dir. Ansonsten nicht.;)

  • Es geht hier ja eigentlich um die Einreichung von gültigen Vorschlagslisten beim Wahlvorstand. Wir haben nun das "Problem", dass ein Kandidat, wohl aus ernsten familiären Gründen, nicht mehr kandidieren möchte. Es wurde nur eine Liste eingereicht. Kann man es garnicht verantworten, wenn dieser Kollege von der gemeinsamen Liste vorher gestrichen werden würde, ohne das die Wahl anfechtbar wäre? Es ist ein normales Wahlverfahren für 9 BRM. Würde die Wahl nicht eher verfälscht, wenn er drauf bleibt, obwohl er garnicht gewählt werden möchte? Wir dachten uns, ihn evtl. garnicht auf dem Stimmzettel aufzuführen. Wäre das grundsätzlich unzulässig?

  • Zitat von pillepalle:

    Es geht hier ja eigentlich um die Einreichung von gültigen Vorschlagslisten beim Wahlvorstand. Wir haben nun das "Problem", dass ein Kandidat, wohl aus ernsten familiären Gründen, nicht mehr kandidieren möchte. Es wurde nur eine Liste eingereicht. Kann man es garnicht verantworten, wenn dieser Kollege von der gemeinsamen Liste vorher gestrichen werden würde, ohne das die Wahl anfechtbar wäre? Es ist ein normales Wahlverfahren für 9 BRM. Würde die Wahl nicht eher verfälscht, wenn er drauf bleibt, obwohl er garnicht gewählt werden möchte? Wir dachten uns, ihn evtl. garnicht auf dem Stimmzettel aufzuführen. Wäre das grundsätzlich unzulässig?

    Also wenn er auf der Bekanntmachung steht, denn muss das auch so auf dem Stimmzettel auftauchen.

    Das ein Kandidat nach der Wahl die Wahl nicht annimmt kommt immer mal vor. Bei unserer vorletzten Wahl waren es gleich 3 Personen. Hintergrund war, dass von einer Listenwahl ausgegangen wurde und es plötzlich doch keinen zweiten Wahlvorschlag gab.

  • Zitat von pillepalle

    Bekannt gegeben ist es noch nicht. Er war lediglich auf der eingereichten Vorschlagsliste. Nun ist die Frage, darf der WV ihn vor der Veröffentlichung entfernen?

    NEIN !!!!!!!!!

  • Ist wieder einer der Fälle, wo ich geneigt bin zu sagen, die juristische Lösung ist das eine, die faktische das andere.

    Wenn der Kollege schriftlich erklärt, dass er seine Kandidatur zurückzieht und der Wahlvorschlag noch nicht veröffentlich worden ist, könnte man drüber nachdenken, ihn einfach (einvernehmlich und wo kein Kläger, da kein Richter) zu streichen.

    Juristisch ist das definitiv nicht möglich, da das einer nachträglichen Änderung des Wahlvorschlages entspricht (könnte ja sein, dass dreiviertel aller Unterzeichner nur wegen ihm überhaupt die Liste gestützt haben...).

    Insofern: juristisch kann die Antwort nur lauten: nein, es bleibt ihm nur die Möglichkeit die Wahl nicht anzunehmen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für die Rückmeldungen. Juristisch sehr bedenklich, ist klar.- Mal sehen, was wir tun. Persönlich würde ich sagen, das würde keiner merken, und auch nicht monieren, wenn der Name fehlt. Das Wichtigste bei uns ist, dass es nur eine "Einheitsliste" gibt, wo jeder seine(n) persönlichen Kandidaten ankreuzen darf.

  • Ich bin der Meinung, "juristisch bedenklich" ist in diesem Fall zu tief gegriffen. Wenn Ihr die bereits eingereichte Liste eigenmächtig verändert, handelt Ihr undemokratisch. Dies zieht in der Regel eine nicht nur eine Ungültigkeit sondern sogar eine Nichtigkeit der Wahl nach sich. Klar könnt Ihr sagen, wo kein Kläger da kein Richter. Wer aber garantiert Euch, dass sich nach der Wahl nicht einer der nicht gewählten Kandidaten zu einer Anfechtung entschließt? Da ist es viel besser den Kandidaten auf der Liste zu lassen, zumal das Gesetz ein Rückzugsrecht ausdrücklich ausschließt. Nach der Wahl kann der Betreffende jederzeit die Annahme der Wahl verweigern.

    Norbert

  • Vielleicht teilen wir separat mit, dass der Kollege nicht gewählt werden möchte, wir ihn aber aus rechtlichen Gründen nicht entfernen dürfen.- So oder ähnlich. Das ist doch sicher zulässig?

  • das ist nicht Aufgabe des Wahlvorstandes und kann als unzulässige Wahlbeeinflussung ausgelegt werden. Wenn dann muss das der kandidat selbst, oder der Listenführer/Listenbeauftragte machen. Dem steht allerdings nichts entgegen.

    Norbert

  • Zitat von noli:

    Ich bin der Meinung, "juristisch bedenklich" ist in diesem Fall zu tief gegriffen. Wenn Ihr die bereits eingereichte Liste eigenmächtig verändert, handelt Ihr undemokratisch. Dies zieht in der Regel eine nicht nur eine Ungültigkeit sondern sogar eine Nichtigkeit der Wahl nach sich.

    Das würde ich so unterschreiben. Nur - von eigenmächtig ist doch gar nicht die Rede...

    Der Kandidat will nicht mehr, der Listenführer sagt es ist ok und wenn der Rest der Liste (sprich der Kandidaten) auch sein OK gibt... (wobei du natürlich Recht hast, streng genommen würde es einen Anfechtungsgrund liefern, nur in der Konstellation halte ich eine Nichtigkeit für nicht gegeben, da hier niemand an der Wahl gehindert oder ein Kandidat unzulässig behindert wurde. Ist aber letztlich eine Diskussion um des Kaisers Bart. Juristisch geht es ganz klar nicht. Und ob die Wahl letztlich nur anfechtbar oder gar nichtig ist - wenn alle vorher einverstanden sind und hinterher das Fass aufmachen gibt es da wohl ein ganz anderes Problem...)

    Wir haben bei uns ein ganz ähnliches Problem: ein Kollege hat kandidiert, obwohl klar war, dass er das Unternehmen wohl verlassen wird (er war gekündigt und freigestellt, befand sich mit dem Arbeitgeber noch vor Gericht). Wir haben ihn auf der Kandidatenliste gelassen und in der Vorstellung der Kandidaten taucht sein Bild mit seinem Statement auf, dass er aus persönlichen Gründen nun von seiner Kandidatur zurücktritt und darum bittet die anderen Kollegen zu wählen. Sollte er wider Erwarten gewählt werden, würde er die Wahl nicht annehmen. So ist es juristisch auf jeden Fall sauber, weil der Wahlvorstand sich da komplett rausgehalten hat (er steht nach wie vor auf dem Wahlzettel, obwohl klar ist, dass er nächste Woche weder dabei sein wird, noch gewählt werden möchte).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

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