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Unser Arbeitgeber hat uns einen Schichtplan zur genehmigung vorgelegt, der definitiv die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet. Es sind bis zu 3 Schichtwechsel pro Woche inklusive Wochenendarbeit angesetzt (23/7). Es ist jetzt schon klar, dass wir diesen Schichtplan ablehnen werden.
Meine Frage geht dahin, welche Gesetze und Vorschriften wir hier bei der Begründung in Richtung Gesundheitsschutz anführen können.
Sicherlich seid ihr Betriebsräte keine Arbeitsmediziner und könnt praktisch nur vom Hören-/Sagen einschätzen, ob dieser Schichtplan tatsächlich ungesund ist. An eurer Stelle würde ich mir fachkundigen Rat bei einem Arbeitsmediziner suchen, der sich damit beschäftigt.
Es gibt ja verschiedene Schichtmodelle -ein Wechsel ist immer mit der Trennung von Gewohnheiten verbunden. Auch gibt es immer mal wieder neue Erkenntnisse darüber, was "gesünder" sein soll.
Wir haben hier auch schon einige Modelle durch. Auch den Wechsel von 1. in die 2. und dann in die 3. Schicht - alles innerhalb eines 7-Tage-Blocks. Das sollte damals besonders "gesund" sein.
Im Moment sind wir beim bis zu 7-Tage-Block mit durchgängig gleicher Schicht innerhalb der Woche (ein altes gewohntes Modell).
In beiden Fällen gibt es Befürworter und Gegner bei den Schichtlern.
Das Arbeitszeitgesetz gibt ja nicht allzuviel her...
so sieht der Plan aus. Eine Routine, die sich nach 8 Wochen wiederholt. Jeder der schon mal einen "Jetlag" hatte wird sicher zustimmen, dass eine solche Schichtplanung die innere Uhr völlig durcheinander bringt und somit extreme Belastungen und Gesundheitsgefahren mit sich bringen.
Meiner Ansicht nach sind die Mitarbeiter spätestens nach 16 Wochen reif für die Psychatrie.
Ich bin mir sicher, dass hier nach §91 eine zwingende Mitbestimmung vorliegt. Ich bin aber in Arbeitsschutzfragen nicht geschult, und die Kollegen haben diese Schulungen auch noch nicht erhalten, da unser Betriebsrat erst seit August letzten Jahres besteht.
Meine Frage geht dahin, welche Gesetze und Vorschriften wir hier bei der Begründung in Richtung Gesundheitsschutz anführen können.
Zur Ausübung der Mitbestimmung - und hier ist mit § 87 I Nr. 2 BetrVG ein echtes "Kernstück" der erzwingbaren Mitbestimmung gemeint - benötigt Ihr keine Begründung.
Ihr lehnt den Schichtplan ab, verweist dabei auf Eure Befürchtungen der Überlastung durch zu häufige Schichtwechsel und konsekutiver Gesundheitsgefahren, sagt dem AG, welche Richtlinien für DPe Ihr Euch als genehmigungsfähig vorstellt, bittet um entsprechende Wiedervorlage und tut kund, dass Ihr eine BV über allgemeine Richtlinien der Dienstplanung verhandeln wollt.
In meinem Ex-BR haben wir eine solche verhandelt, bis hin zur E-Stelle. Da kann man viel reinschreiben, z.B. eine Zahl von mindestens einer bestimmten Zahl von Diensten, bevor die Schicht gewechselt wird, das Prinzip nur vorwärts rollierender Dienste, eine Maximalzahl an Arbeitstagen am Stück etc. pp.
Sicherlich sieht der Schichtplan erst einmal ungewöhnlich aus, aber nach Studien, die ich gelesen habe (und gerade nicht wiederfinde) könnte das sogar gut sein. Demnach sollen nämlich nicht mehr als 3 Spätschichten in der Woche gearbeitet werden, damit noch die Möglichkeit zu klassischen Freizeit- und Sozialaktivitäten besteht.
Ist aber zu Anfang bestimmt gewöhnungbedürftig. So lange der Plan aber langfristig erstellt und dann auch eingehalten wird, zumindest einen Versuch wert.