Stützunterschriften bei einer Liste

  • Hallo, ich benötige Rat und Hilfe.

    Wie viele Stützunterschriften benötigt man/frau für eine Liste (normales Wahlverfahren).

    Pro Personenvorschlag 5% oder pro Liste 5 %? Müssen die Vorschläge, falls es bei einer Liste bleibt mit je 5% Stützunterschriften pro Person eingereicht werden. Müssen wir schlimmstenfalls kurz vor Fristablauf noch Stützunterschriften einreichen?

    Wir sind 202 Mitarbeiter im Unternehmen. Somit 10 Stüztzunterschriften?

    Danke und Grüße Kerstin

  • Hallo und herzlich willkommen im Forum,

    die 5% gelten pro Liste. (Wenn auf der Liste nur eine Person steht ist das pro Person, sind aber, wie es normal ist, auf der Liste mehr Personen, dann nicht pro Person.)

    (Wie sollte das auch funktionieren? Stell dir vor, du hättest für euer 9er Gremium 23 Kandidaten. Jeder 5%? Das haut nicht hin! Nein, hierhinter verbirgt sich nichts anderes als die klassische 5% Hürde, die wir aus den Landtags-/Bundeswahlen auch kennen.)

    Ach ja und bei 202 AN auf der Wählerliste braucht ihr 11 Stützunterschriften! ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo, vielen Dank für die Antworten!

    Wann müssen die Stützunterschriften dem Wahlvorstand vorgelegt werde?D.h. kurz vor Vertsreichen der Frist? Wennn wir nur 1 Liste haben - dann somit nur 11 Unterschriften ?

    Kann der Listerführer die Liste schließen bzw. "bestimmen" wer drauf steht?

    Vielen Dank Kerstin

  • Ja, kann er. Er muss ja auch dafür sorgen, dass die Liste rechtzeitig die Stützunterschriften hat und auch rechtzeitig beim WV abgegeben wird.

    Wer damit nicht einverstanden ist, kann ja eine eigene Liste machen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.