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Wie viele Stützunterschriften benötigt man/frau für eine Liste (normales Wahlverfahren).
Pro Personenvorschlag 5% oder pro Liste 5 %? Müssen die Vorschläge, falls es bei einer Liste bleibt mit je 5% Stützunterschriften pro Person eingereicht werden. Müssen wir schlimmstenfalls kurz vor Fristablauf noch Stützunterschriften einreichen?
Wir sind 202 Mitarbeiter im Unternehmen. Somit 10 Stüztzunterschriften?
die 5% gelten pro Liste. (Wenn auf der Liste nur eine Person steht ist das pro Person, sind aber, wie es normal ist, auf der Liste mehr Personen, dann nicht pro Person.)
(Wie sollte das auch funktionieren? Stell dir vor, du hättest für euer 9er Gremium 23 Kandidaten. Jeder 5%? Das haut nicht hin! Nein, hierhinter verbirgt sich nichts anderes als die klassische 5% Hürde, die wir aus den Landtags-/Bundeswahlen auch kennen.)
Ach ja und bei 202 AN auf der Wählerliste braucht ihr 11 Stützunterschriften!
Nur als Erklärung warum es 11 sind und nicht 10 bei rechnerisch 10,1. Im Gesetz ist von mindestens einem zwanzigstel der Arbeitnehmer die Rede. Also wird hier immer aufgerundet. da 10 eben nicht mindestens 10,1 ist.
Wann müssen die Stützunterschriften dem Wahlvorstand vorgelegt werde?D.h. kurz vor Vertsreichen der Frist? Wennn wir nur 1 Liste haben - dann somit nur 11 Unterschriften ?
Kann der Listerführer die Liste schließen bzw. "bestimmen" wer drauf steht?