Zitat von pillepalle:Wenn dadurch nun aber über 101 "in der Regel Beschäftigte" entstehen, ist m.E. das normale Wahlverfahren zwingend erforderlich. Aber man lernt ja nie aus
Hier solltest du genau lesen, was Kollege K1pf schreibt:
Zitat von K1pf:...und wenn man sich mit der Geschäftsleitung einig ist und man nicht auf die 7 Mann besteht kann man auch über 101 auch ein vereinfachtes Wahlvervahren durchführen.
(Fettung durch mich)
D.h. sie haben zwar 106 Arbeitnehmer, einigen sich aber darauf, dass sie IN DER REGEL weniger sind, weshalb sie unter 101 kommen, einen 5er BR wählen und das vereinfachte Wahlverfahren anwenden können.
Wenn sie sich davon Vorteile versprechen... Ich halte es für ein Vabanque-Spiel, aber bitte..