Wahlvorschlag vor Ablauf der Frist für geschlossen erklärt und neuen Wahlvorschlag ausgehändigt um Listenwahl zu erzwingen

  • Hallo zusammen,

    habe am letzten Tag der Frist von 2 Wochen mich als Kandidat aufstellen lassen jedoch durfte ich mich nicht auf die bis dahin einzige vorhandene Liste mit draufschreiben was eine persönlichkeitswahl zur folge hätte sondern man gab mir einen neuen Wahlvorschlag... ich wusste bis dahin nicht das ich mit meiner neuen Liste eine Listenwahl erzwinge, ich wurde quasi reingelegt.

    Jetzt ist mir zu ohren gekommen das der Listenführer der ersten Liste seine schon einen Tag vor Fristablauf für geschlossen erklärt hat (weil er Stützunterschriften sammeln müsse oder so...) der Listenführer ist momentaner Betriebsratsvorsitzender und im Wahlvorstand. Der jetzige BR würde so niemals gewählt werden in einer Persönlichkeitswahl deswegen haben sie eine Listenwahl erzwungen und von meiner Unwissenheit profitiert... aber wenn es nicht mich getroffen hätte dann jemand anderen oder sie hätten in letzter Sekunde eine zweite AG Liste herbeigezaubert....

    Meine Frage also, ist es rechtens wenn man seinen Wahlvorschlag vor Ablauf der Frist "schließt" und keine weiteren Kandidaten sich darauf eintragen lässt?


    Gruß

  • Hallo

    Hast Du Deine Liste fristgerecht eingereicht und ist diese aufgrund von ausreichenden Stützunterschriften gültig ?

    Du kannst eine Liste bereits vor Bekanntmachung des Wahlausschreibens "fertig" haben , wichtig ist nur das Du diese innerhalb der angegebenen Frist die im Wahlausschreiben steht auch einreichst , und diese muss aufgrund ausreichenden Stützunterschriften gültig sein .

    Die Kandidaten müssen komplett aufgeführt sein , bevor du Stützunterschriften sammelst , da Du fallls noch ein Kandidat hinzukommen sollte, sonst JEDEN der Dich stützt fragen müsstest ob es OK ist wenn XY noch mit Kandidiert !

    Hoffe konnte helfen , wenn ncht alles geklärt ist frag besser nochmal nach ;)

    LG Sandra

  • @Brezel: Du hast glaube ich vollkommen am Thema vorbei geantwortet.

    Leafback: Wer auf eine Vorschlagsliste kommt und wann diese abgeschlossen wird ist einzig und alleine Sache des Listenführers. Das der Listenführer im BR und Wahlvorstand ist spielt dabei keine Rolle.

    Da kannst Du nichts gegen machen. Er hätte Dir auch sagen können "Dich nehme ich nicht mit auf meine Liste" weil er Dich ncht mag. Dafür hat jeder die Möglichkeit eine eigene Liste zu erstellen. Dies führt bei Betrieben mit über 50 MA dann halt zu einer Listenwahl.

  • Hallo, wie bereits geschrieben, hast Du leider Pech gehabt. Hoffentlich hast Du auch genügend "eigene" Kandidaten. Am besten mindestens doppelt so viele, wie das Gremium braucht. Dann könnte für den momentanen BR der Schuß nach hinten losgehen. Wenn nämlich niemand, wie Du schreibst, dem alten BR mehr haben möchte, wählen sie alle Deine Liste.Dann wären er (der alte BR), zumindest teilweise, raus.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine "Listenwahl" in der Belegschaft überhaupt nicht gerne gesehen wird. "Wir wollen unsere persönlichen Kandidaten wählen" hört man nur. Wie es bei Euch ist, weiß ich nicht. Wenn das auch so ist, müsstest Du das so verkaufen, dass Deine Leute nicht auf die andere Liste "durften", und Dir nichts anderes übrig blieb, als eine eigene Liste zu machen.

  • Hallo nochmal,

    unsere Belegschaft umfasst 800 Mitarbeiter, und ich bin der einzige auf der zweiten Liste....

    Ich dachte nur man könnte dagegen angehen weil er die Liste vorzeitig geschlossen hat vor Ablauf der Frist, weil er Listenführer, Br-Vorsitzender und Wahlvorstandsmitglied ist.....

    Kann man das in irgendeinem Gesetzestext nachschlagen das der Listenführer selbst entscheidet wann er seine Liste schließt und wen er drauf lässt als Kandidat ?

    danke xolgrim und pillepalle

  • Alles wie gesagt keine Gründe.

    §6 der WO regelt die Vorschlagslisten. Da steht nichts dazu drin wen der Listenführer auf die Liste nehmen muss, wann er sie schließt und wen er fragt ob er auf die Liste möchte. Ganz einfach deswegen weil das alles seine Angelegenheit ist und vom Gesetz nicht weiter reglementiert wird. Daher hat jeder die Möglichkeit eigene Listen ein zu reichen.

    Bleibt Dir nur noch anständig die Werbetrommel zu rühren und zu hoffen, dass mehr als 1/13 der Wähler für deine Liste stimmen. Damit müstest Du dann im BR sein wenn ich den Verteilungsschlüssel noch richtig im Kopf habe.

  • es steht schon fest das ich reinkommen werde aber wie gesagt halt mit dem alten BR-Vorsitzenden und seinen Schäfchen.... unter den Umständen werde ich die Wahl nicht annehmen,

    wie gesagt eine Liste mit 22 Kandidaten und meine Liste mit mir allein....

    er sagte mir schon ich bin aufjedenfall drin, egal wie die Stimmverteilung ausgehen wird das Ergebnis steht bereits fest. Deswegen hab ich die Wut von 800 Leuten auf mich gelenkt.... unwissentlich

  • Ich habe meinen Beitrag oben noch um den betreffenden § ergänzt.

    Die Aussage, dass das Ergebnis bereits fest stehen würde und du auf jeden Fall drin sein wirst verwundert mich nun aber doch deutlich....

    Dir bleibt ja Durchaus die möglichkeit der Klastellung der Belegschaft gegenüber im Rahmen der Wahlwerbung. Ob das unwissen über die Wahlordnung nun eine Besseren Eindruck hinterläst als das "Hinterhältige erzwingen einer Listenwahl" musst du selber wissen. Fassen wir dein Fall einmal unter "Dumm gelaufen, nächstesmal weiss ichs besser" zusammen.

  • Zitat von Leafback:

    er sagte mir schon ich bin aufjedenfall drin, egal wie die Stimmverteilung ausgehen wird das Ergebnis steht bereits fest.

    ??? Was weiß er, was wir nicht wissen?

    Und warum hast du die Wut auf dich gelenkt? Das Zaubermittel heißt hier Kommunikation!

    Es steht dir doch frei mit den Fakten offen umzugeben. (Gleichwohl müsstest du dann bekennen, dass du zwar kandidieren wolltest, es aber leider versäumt hast dich mal ein wenig mit der Materie zu beschäftigen...)

    Und du willst die Wahl nicht annehmen? Cool! Du meinst also, wenn die Kollegen schon sauer sind, weil sie keine Personenwahl mehr haben, dann verzeihen sie dir, wenn du die Kollegen die dich gewählt haben nachher im Regen stehen lässt? Na wenn du meinst...

    (Ich gestehe an dieser Stelle ganz offen, dass es Dinge gibt, die ich noch nicht einmal im Ansatz nachvollziehen kann. Bin ich einfach zu doof für. Muss ich dann wohl mit leben.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ich wollte nicht unter diesen umständen in den BR sondern mit den anderen neuen Kollegen die sich haben aufstellen lassen, der Typ ist seit 40 Jahren Vorsitzender im BR und hat ihn auch gegründet, der kann alle Gesetzestexte auswendig im Schlaf, mit dem will ich mich nicht anlegen der macht mir das Leben zur Hölle hier im Betrieb, darüber hinaus, was kann ich alleine gegen 11 andere BR Mitglieder auf seiner Seite schon ausrichten? Garnichts......

    außerdem wird fast niemand zur Wahl gehen...allein aus dem Grund weil viele den BR kennen und die Masche längst kapiert haben die sie mit mir abgezogen haben... am Rande der Legalität

    Ich werde einen Aushang verfassen zur Entschuldigung und Aufklkärung mit Unterstützung der anderen Kandidaten (die dann ja wegfallen aufgrund des Wahlschlüssels mit zwei Listen das die ersten 10-11 von Liste 1 und ich allein von Liste 2 in den BR reingewählt werden, egal wie die Stimmverteilung ist)

  • Zitat von Leafback

    die dann ja wegfallen aufgrund des Wahlschlüssels mit zwei Listen das die ersten 10-11 von Liste 1 und ich allein von Liste 2 in den BR reingewählt werden, egal wie die Stimmverteilung ist)

    Entweder die 13 Ersten der Liste, oder Du und die ersten 12. Allerdings muss da noch das Geschlecht in der Minderheit anteilig berücksichtigt werden. Oder hattet Ihr schon Wahl? Weil Du meinst, Du kommst auf jeden Fall rein. Wie bereits hier geschrieben wurde, brauchst Du 1/13 der Wählerstimmen, um einen Sitz zu bekommen.

    Im Übrigen ist es nicht grundsätzlich Aufgabe eines BR(V), eine (die) Liste zu erstellen. Es ist jeder Mitarbeiter des Betriebes dazu aufgerufen. Aber es hapert ja meist schon daran, wie das gemacht wird.

  • "am Rande der Legalität" war da gar nichts. Höchstens moralisch verwerflich wenn Du wirklich wissentlich in die "Falle der Unwissenheit" gelockt wurdest. Aber den Schuh must Du Dir halt auch ein Stück weit selber anziehen.

    Und ich Verstehe immer noch nicht, wie Du (und der Wahlvorstand) darauf kommst, dass Du auf jeden Fall mit im BR sein wirst. Es sei denn Du gehörst dem Minderheitsgeschlecht an und Liste 1 hätte nicht genug Vertreter des Selbigen um die Quote zu bedienen. Dann würdest Du wirklich schon mit einer Stimme im BR sitzen. Ansonsten brauchst Du halt schon noch 1/13 der anfallenden Stimmen um auf Platz 13 zu kommen.

    Edit: Heute schreib ich aber auch fast jede Antwort 1-3 Minuten zu spät... ;)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.