Mitarbeiter aus einer anderen Zweigstelle

  • Hallo,

    ich brauche Euer Wissen.
    Wir haben einen Mitarbeiter in der Wählerliste, der bereits 2 Jahre im Unternehmen ist.
    In unserem Betrieb ist er jedoch erst seit 3 Monaten.
    Hat er ein passives Wahlrecht oder nicht?

  • Hallo reiter,

    zunächst einmal nein, weil er die 6 Monate nicht im Betrieb ist. Man muss nun auch auf die speziellen Verhältnisse in Eurem Unternehmen achten, bei denen u.U. § 4 Abs. 2 BetrVG gilt (z.B. es gibt einen Betriebsteil, in dem nur 4 AN beschäftigt sind).
    -> Frag aber mal einen RA, der darin sicher ist (ich bin es nicht).

    Gruß/heelium

  • Gewählt werden können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer (vgl. oben), die 6 Monate dem Betrieb angehören (§ 8 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Auf die erforderliche 6-monatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns angehört hat, angerechnet (§ 8 Abs. 1 S. 2 BetrVG).

  • Hi,

    ich meine, Rolfo hat recht - der Kollege ist zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb, darüber hinaus über 6 Monate im Unternehmen und kann damit gewählt werden.

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.