Arbeitskarte mit Namen

  • Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb (mechan. Fertigung) ist zur Zeit etwas Unruhe.

    Bisher gab es zur Auswertung von Maschinenstunden, Materialeinsatz... in der Fertigung "Arbeitskarten".

    Darauf wurde anonym der Artikel, Rüst- und Ausfallzeiten von Maschinen, Gut- und Fehlteilmengen erfaßt.

    Neu im Januar ist nu, dass auf diesen Karten die Mitarbeiter Ihren Namen eintragen soll. Der Betriebsrat wurde auf die Zulässigkeit dieser Personalisierung gefragt.

    Wohlwollend kann der BR sagen, dass dies Rückfragen der Fertigungsplanung dienen soll. Warum z. B. eine Maschine viel Ausschuss produziert hat.

    Böswillig kann der BR von einer Kontrolle der Mitarbeiter und einem möglichen Druckmittel sprechen.

    Neben einem Gespräch mit der Fertigungsleitung, bei dem wir den Grund dieser Änderung erfragen wollen bitte ich noch um Eure Einschätzung zu dem Thema. Ist hier ein Persönlichkeitsrecht o. ä. nicht mehr berücksichtigt?

    Danke

    Gruß Kowi

  • Hallo Kowi,

    das Thema halte ich für datenschutzrechtlich sehr kritisch. Immerhin kann das Verfahren, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht nur der Leistungskontrolle dienen (was ja zulässig wäre) als auch der Verhaltenskontrolle .

    Wenn ihr einen Datenschutzbeauftragten habt, dann sollte er sich das komplette Verfahren anschauen.
    Was wird mit diesen Karten gemacht, wer hat Einsicht, wer wertet sie aus, wann werden sie gelöscht oder vernichtet? Typische Datenschutzfragen in Richtung: Zweckgebundenheit, usw...


    Und ohne eine eng gefasste Betriebsvereinbarung dazu, die genau die o.g. Fragen regelt, würde ich keine Zustimmung dazu geben.

    Was sagen die Profis dazu?

    Gruß Regis

  • Zitat von kowiseiner:

    Wohlwollend kann der BR sagen, dass dies Rückfragen der Fertigungsplanung dienen soll. Warum z. B. eine Maschine viel Ausschuss produziert hat.

    Böswillig kann der BR von einer Kontrolle der Mitarbeiter und einem möglichen Druckmittel sprechen.

    Was sagt denn der BR?

    Er hat bei diesem Thema mitzubestimmen!

    Hier werden personenbezogene Daten erfasst, die mit anderen Daten zusammengeführt und ausgewertet werden können.

    Da habt ihr dann eine schöne Leistungs- und Verhaltenskontrolle und das auch noch auf individueller Basis.

    Dem würde ich ganz schnell einen Riegel vorschieben.

    Erst mal solltet Ihr klären, welche Daten wo gespeichert werden. Dann solltet ihr in Erfahrung bringen, wer Zugriff auf die Daten hat. Weiterhin sollte der AG erklären, wozu er auf einmal die Namen der MA braucht.

    Und dann das ganze weitere datenschutzrechtliche Prozedere: Aufbewahrungsfristen, Löschung etc.

    Was wichtig ist: Betriebsvereinbarung, deren Einhaltung dann natürlich auch vom BR überprüft werden muss.

    Gruss

    Wolle

  • Zitat von kowiseiner:

    Wohlwollend kann der BR sagen, dass dies Rückfragen der Fertigungsplanung dienen soll. Warum z. B. eine Maschine viel Ausschuss produziert hat.

    man wird in solchen Fällen doch sowieso die an der Maschine Beschäftigten nach möglichen Ursachen fragen. Dazu bedarf es meines Erachtens keiner Personalisierung auf der Arbeitskarte.

  • Hallo Experten,

    Danke für die Rückinfos.

    So kritisch haben wir das bisher noch gar nicht betrachtet.

    Wir werden nun mit dem Betriebsleiter abklären, was es mit der Personalisierung der Arbeitszettel auf sich hat.

    Warum, wie lange gespeichert, wer Einsicht hat, was das Ganze überhaupt soll.

    Je nach Antwort werden wir eine BV hierzu verfassen.

    Sollte dort ein Passus rein, dass diese Arbeitsnachweise nicht zur Leistungsbeurteilung eines einzelnen Kollegen verwendet werden darf?

    Beispiel: Mitarbeiter B wird vorgehalten, dass A für die Umrüstung einer Maschine 10 min weniger benötigt?

    Im Moment gehen wir immer noch davon aus, dass dies nicht als Druckmittel ausgenutzt werden wird, aber man weiß ja nicht, was sich aus sowas entwickelt.

    Gegenwärtig werden Optimierungsmassnahmen in der Feritung, die 2013 eingerichtet wurden auf ihren Erfolg überprüft. U. a. die anonymen Arbeitszettel wurden hierzu verwendet.

    Gruß Kowi

  • Da hat der gute Heelium Recht. Und warum hast du selber schon geschrieben:

    Zitat von kowiseiner:

    ...aber man weiß ja nicht, was sich aus sowas entwickelt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von kowiseiner

    Wir werden nun mit dem Betriebsleiter abklären, was es mit der Personalisierung der Arbeitszettel auf sich hat.

    Warum, wie lange gespeichert, wer Einsicht hat, was das Ganze überhaupt soll.

    Hallo Kowi

    damit ist es nicht getan. uerst einmal sollte der BR dem AG untersagen, die Personalisierung der Arbeitskarten weiterzuführen. Hierbei muss er dem AG mitteilen, dass es sich nach Ansicht des BR bei dieser Angelegenheit um eine Maßnahme handelt, bei der der BR nach § 87.1.6. BetrVG mitzubestimmen hat. Gleichzeitig ist der AG zu entsprechenden Verhandlungen hierüber aufzufordern.

    Zitat von kowiseiner

    Je nach Antwort werden wir eine BV hierzu verfassen.

    Eine BV hierzu ist zwingend erforderlich, unabhängig von der Antwort.

    Zitat von kowiseiner

    Sollte dort ein Passus rein, dass diese Arbeitsnachweise nicht zur Leistungsbeurteilung eines einzelnen Kollegen verwendet werden darf?

    Zuerst einmal sollte der BR versuchen, die Personalisierung komplett zu verhindern. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass personenbezogene Daten missbräuchlich verwandt werden. Im Zweifelsfall würde ich persönlich hierzu sogar die Einigungsstelle anrufen ((§ 81.1.6.BetrVG im Zusammenhang mit § 32 BDSG).

    Sollte, aus welchen Gründen auch immer, entschieden/verhandelt werden, dass die Personalisierung der Arbeitskarten rechtens ist geht mir der Passus dass diese Arbeitsnachweise nicht zur Leistungsbeurteilung eines einzelnen Kollegen verwendet werden darf geht mir in diesem Zusammenhang nicht weit genug. Er müsste mindestens noch enthalten, dass eine Verknüpfung der gewonnen Daten mit anderen Daten nicht zulässig ist.

    Gruß

    Wolle

  • Hallo zusammen,

    die Lage ist erstmal entschärft.

    Die Kollegen in der Fertigung haben einfach ALLE Namen auf die Karten eingetragen.

    Auf die Rückfrage von der Betriebsleitung warum hier den 3 Namen für ein Teil aufgeschrieben wurde gab es die passende Antwort mit einem breiten Grinsen:

    "Dies ist Teamarbeit"

    Damit hat sich das Thema erstmal erledigt.

    Von uns wird es noch einen Hinweis auf den Verstoß gegen §87 (1) 6 geben.

    Gruß Kowi

  • Zitat von kowiseiner:

    Auf die Rückfrage von der Betriebsleitung warum hier den 3 Namen für ein Teil aufgeschrieben wurde gab es die passende Antwort mit einem breiten Grinsen:

    "Dies ist Teamarbeit"

    Das ist mal eine kreative Lösung die echten Teamgeist zeigt! *thumbsup*

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.