Unser (größerer) Betrieb liegt in einer Stadt Y und in den Arbeitsverträgen ist auch diese Stadt Y als Arbeitsort genannt. Nun soll demnächst in einem anderen Ort X (der in einem anderen Bundesland liegt-z.B. auch mit anderen Feiertagen), eine weitere Betriebsstätte eröffnet werden.
Für ca. 20 Mitarbeiter, die zur Zeit in Y arbeiten, haben wir jetzt Anhörungen vorliegen, die folgendes als Inhalt haben: "als Arbeitsort gelten Y und X. Alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert".
Es gibt keine Info darüber wie die Menschen zwischen diesen, ca. 1,5 h auseinanderliegenden Betriebsstätten pendeln sollen (am Morgen arbeiten in Y, am Nachmittag arbeiten in X?), welche Art von Fahrkostenzuschuss gewährt werden soll (z.B. verlängert sich bei einem MA die Anfahrt um 1,5 Stunden), wie oft sie wo arbeiten sollen.
Diese Betriebsstätte in X ist sehr schlecht mit Verkehrsmitteln zu erreichen.
Es ist geplant, dass auch Mitarbeiter teilweise oder ganz in der Produktionsstätte in X ihren Arbeitsplatz einnehmen sollen, obwohl ihre Arbeit nur marginal etwas mit der Produktion zu tun hat.
Wie gehen wir hier vor? Können wir den Anhörungen wiedersprechen?
Viele Grüße
Meppen