Arbeitsort soll im Arbeitsvertrag hinzugefügt werden.

  • Unser (größerer) Betrieb liegt in einer Stadt Y und in den Arbeitsverträgen ist auch diese Stadt Y als Arbeitsort genannt. Nun soll demnächst in einem anderen Ort X (der in einem anderen Bundesland liegt-z.B. auch mit anderen Feiertagen), eine weitere Betriebsstätte eröffnet werden.
    Für ca. 20 Mitarbeiter, die zur Zeit in Y arbeiten, haben wir jetzt Anhörungen vorliegen, die folgendes als Inhalt haben: "als Arbeitsort gelten Y und X. Alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert".

    Es gibt keine Info darüber wie die Menschen zwischen diesen, ca. 1,5 h auseinanderliegenden Betriebsstätten pendeln sollen (am Morgen arbeiten in Y, am Nachmittag arbeiten in X?), welche Art von Fahrkostenzuschuss gewährt werden soll (z.B. verlängert sich bei einem MA die Anfahrt um 1,5 Stunden), wie oft sie wo arbeiten sollen.

    Diese Betriebsstätte in X ist sehr schlecht mit Verkehrsmitteln zu erreichen.
    Es ist geplant, dass auch Mitarbeiter teilweise oder ganz in der Produktionsstätte in X ihren Arbeitsplatz einnehmen sollen, obwohl ihre Arbeit nur marginal etwas mit der Produktion zu tun hat.

    Wie gehen wir hier vor? Können wir den Anhörungen wiedersprechen?

    Viele Grüße
    Meppen

  • Hallo,

    ist Euch denn der § 111 BetrVG ein Begriff ?

    Habt Ihr schon geklärt, ob der greifen könnte ?

    wenn ja, dann ist das natürlich vielk zu wenig, was der AG da vlorträgt.

    Wenn im Übrigen der Arbeitsort im Individualarbeitsvertrag festgelegt ist, dann kann der BR sowieso nicht in den jeweiligen Vertrag rechtswirksam eingreifen. Wenn der AG nicht genug "Freiwillige" bekommt (zB zu Bedingungen, die im Rahmen des § 111 ausgehandelt wurden), kann er bei Zwangsversetzungen dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung durchsetzen.

    Auf jeden Fall habt Ihr noch enormen Schulungsbedarf bei den Grundlagen des Arbeitsrechts.

  • Vielen Dank für deinen Beitrag Wolfgang.
    Ich dachte mehr an den §99 (2) 3. die...Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer...sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist
    oder an §99 (2) 4 der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnachme benachteiligt wird, ohne dassdies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist.

    Es geht mir einerseits um alle Mitarbeiter, für die diese Anhörung vorliegt und andererseits um die Mitarbeiter, die aus der Verwaltung nach X umziehen sollen.

    Für alle Arbeitnehmer müsste doch geklärt werden, ob sie nun dauerhaft an X oder Y arbeiten oder wie der Wechsel zwischen den Betriebsstätten ablaufen soll und ob es einen Fahrtkostenzuschuss gibt, für die Arbeitnehmer, für die sich der Weg signifikant verlängert (2 h Gesamtanfahrtsweg für eine Strecke erscheint mir nicht mehr zumutbar).

    Für die Arbeitnehmer aus der Verwaltung ist gar nicht nachvollziehbar warum sie nun in Büros in X arbeiten sollen, denn die Kollegen, mit denen sie zusammenarbeiten, sitzen in Y. Können wir da noch den Umzug verhindern?

    Für die Anwendung des §111 fehlt uns glaube ich die Masse an Arbeitnehmern. Wir sind in Y 1200 Mitarbeiter und umziehen sollen so um die 20 Mitarbeiter.
    Die 20 Mitarbeiter, die nach X sollen, arbeiten zur Zeit auf einem separaten Gelände in Y. "Separat" meint, dass die übrigen 1180 in einem anderen Stadtteil von Y arbeiten.
    Insofern wird ein Betriebsteil verlegt, aber ob es sich dabei um einen wesentlichen (§111 Ziffer 2) Betriebsteil handelt, mit gerade mal 20 MA?

  • Hallo Meppen,

    aber genau darum geht es doch. Ihr könnt es nicht entscheiden, weil ihr vom Arbeitgeber nicht genügend informiert seid. Woher wisst ihr denn, ob die 20 nicht nur die Vorhut sind und der Rest folgen soll?

    Ich an eurer Stelle würde jetzt folgendes machen:

    Die Formulierung als Arbeitsorte gelten jetzt X und Y ist zu unbestimmt, als dass der BR damit irgendetwas anfangen, geschweige denn sich ein Urteil darüber bilden kann. Ohne vollständige Information keine Anhörung, kein Fristbeginn. Hilfsweise und nur aus Gründen der Vorsicht widersprecht ihr den Anhörungen mit den von dir genannten Gründen.

    Und dann seht zu, dass ihr den Arbeitgeber an den Tisch bekommt, damit er euch mal erklärt, wie er sich das vorstellt. Denn eines muss klar sein, er kann zwar individualrechtlich die Arbeitsverträge einvernehmlich mit den Kollegen ändern, aber deswegen müsste er doch immer noch mit euch über Versetzungen verhandeln. Denn jeder Wechsel des Einsatzortes ist erst einmal eine Versetzung. Denn ich behaupte mal, keiner der betroffenen Kollegen ist schizophren oder auch nur groß genug um an beiden Orten gleichzeitig zu arbeiten. ;)

    Ich denke, dann wird der Arbeitgeber sich schon mit euch an einen Tisch setzen und erklären, was er überhaupt will.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

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