Kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Muß der AG eine Gefährdungsbeurteilung einmalig machen, oder muss sie in regelmäßigen Abständen erneuert werden? Wo kann ich entsprechendes finden
Catwoman
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Muß der AG eine Gefährdungsbeurteilung einmalig machen, oder muss sie in regelmäßigen Abständen erneuert werden? Wo kann ich entsprechendes finden
Catwoman
Hallo,
so wie ich das im Kopf habe kann man zusammenfassend sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsicht der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist.
Eine gesetzlich festgelegte Frist, in der eine Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden muss, gibt es nicht.
Es wird aber allgemein als sinnvoll angesehen, eine Gefährdungsbeurteilung spätestens nach 3 Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Grüße
Johannes
Ohne das mit §§ belegen zu können, so habe ich das auch im Kopf.
Danke Mortz Deine Antwort hilft mir weiter.
Catwoman
Hallo,
das kann man so pauschal nicht sagen.
Wenn in einem Betrieb mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, muss die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen oder aus gegebenem Anlass überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Gruß
Wolle
Zitat von Wolle:Wenn in einem Betrieb mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, muss die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen oder aus gegebenem Anlass überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Das widerspricht doch nicht dieser Aussage
Zitat von Johannes BRV:...dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsicht der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist.
Denn dass das bei der Arbeit mit Gefahrenstoffen öfter der Fall ist als in einem Bürojob dürfte unstrittig sein.
Die eigentliche Antwort kam von Johannes, nicht von mir! (Ich will mich ja nicht mit fremden Federn schmücken (jedenfalls nicht so offensichtlich ))
in einer ifb-Schulung war zu lernen, dass aufgrund zweier BAG-Entscheidungen (08.06.2004 - 1 ABR 13/03, 1 ABR 4/03) unter anderem die Festlegung von konkreten Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung im Rahmen von Betriebsvereinbarungen gefordert seien und der betriebliche Gesundheitsschutz als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu entwickeln ist.
Dies würde auch die Eingangsfrage nach der "regelmäßigen Erneuerung" eindeutig bejahen.
Ich danke euch Allen,
zur Erklärung sei noch gesagt, wir sind ein logistisches Unternehmen ohne Gefahrenstoffe.
Catwoman
Hallo alle zusammen,
ich arbeite in einem Logistikunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.
Bei uns werden sehr hohe Anforderungen an die physische Leistungsfähigkeit gestellt, wobei kaum Unterschiede zwischen Jung und Alt bzw. Mann oder Frau gemacht werden.
Bei der Beschäftigung mit dem Thema stieß ich auf den Begriff Gefährdungsbeurteilung.
- Wer führt die durch ?
- auf Antrag oder durch Einschaltung staatlicher Stellen ( Amt f. AS ) ?
- kann man im Ergebnis mit einer Erleichterung der Arbeit rechnen ( z.B. amtliche Verpflichtung zur
Neuorganisation bestimmter Arbeitsabläufe ) oder bleibt dies am Ende dem AG überlassen ?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus
Die Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber durchzuführen. Prinzipiell sind da amtliche Stellen erst einmal außen vor.
Ob die der Arbeitgeber selber macht (dazu gibt es die Fachkraft für Arbeitssicherheit (vulgo SiFa), nicht zu verwechseln mit den Beauftragten für Arbeitsschutz, die keine so hohe Ausbildung haben) oder machen lässt, ist ihm überlassen. Aber machen muss er es! (Kleinere Unternehmen haben häufig gar keine eigene SiFa sondern kaufen das als Dienstleistung ein (SiFas sind üblicherweise Ingenieure)).
Ob mit Erleichterung der Arbeit zu rechnen ist, ist abhängig vom Ergebnis. Prinzipiell ist der Arbeitgeber gehalten Gefährdungen der Arbeitssicherheit so weit möglich zu minimieren.
Eine gute Anlaufstelle dafür ist die Berufsgenossenschaft. Da sie die Kosten bei Beruferkrankungen tragen, haben die ein echtes Interesse daran die Bedingungen möglichst so zu gestalten, dass die Belastung minimiert sind.
Also im Zweifelsfall einfach mal mit denen in Verbindung setzen.
Danke Moritz !
Ich glaube nicht, dass unser AG ( mehr als 400 AN ) bisher eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.. Sollte ihn der BR zur Durchführung auffordern oder sich besser gleich an die BG wenden ?
Na ja, da man ja prinzipiell vernünftig und konstruktiv zusammenarbeiten will, würde ich schon erst einmal freundlich beim Arbeitgeber nachfragen, wie es denn um die Gefährdungsbeurteilungen bestellt sei. Und erst wenn der Arbeitgeber sich taub oder quer stellt, würde ich als nächstes die BG mit ins Boot holen.
Porzellan zerschlagen kann man später immer noch, damit muss man nicht gleich anfangen! Man braucht ja noch "Entwicklungspotential"... :twisted:
Hallo.
Zitat von Moritz:Die Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber durchzuführen.
Zu beachten sind die erzwingbaren - und mit Initiativmöglichkeiten verbundenen - Mitbestimmungsrechte des BR nach § 87 I Nr. 7 BetrVG.
Grüsse Winfried
Hallo
ich war vor kurzem auch auf einer ifb Schulung zur Psychischen Gefaehrdungsbeurteilung die ja seit einirger Zeit auch gefordert ist.
Hat jemand von euch schon Erfahrung mit einer BV hierzu
Wie sind heir im Ausschuss fuer Gesundheit und Arbeitssicherheit an dem Thema dran und ueberlegen, ob eine BV dazu hilfreich waere und wenn ja, wie sie in etwas ausssehen kann.
Bin fuer alle Tipps dankbar :idea:
Hallo Mikesch,
gib mal die Suchbegriffe "Betriebsvereinbarung psychische Gefährdungsbeurteilung" bei Google ein. Da findest Du bestimmt was, z.B. das hier:
http://www.bund-verlag.de/zeit…faehrdungsbeurteilung.pdf
Wolle
Hallo zusamme,
die Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind vom AG durzuführen, der diese Aufgabe wiederum an seine Führungskräfte übertragen kann. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hier nur beratend tätig und unterstützt den AG bei der Erstellung der GB.
Mit einmal eine GB durchführen ist es aber nicht getan. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist etwas was permanent verbessert werden soll und was präventiv eingreift. D.h. man muß jeden Arbeitsplatz oder jede Tätigkeit regelmäßig neu Beurteilen, also regelmäßig analysieren, beurteilen und erneut überprüfen.
Welches Interval hier nötig ist hängt klar von der Gefährdung ab.
Leider sehen manche AG hier keine Dringlichkeit (auch unserer), hier kann man als BR nicht viel machen, es sei den die Arbeitsschutzorganisation ist nicht ausreichend. Bei offensichtlichen Mängeln kann man jedoch den entsprechenden Unfallkasse und die entsprechenden Behörden informieren. Bei falscher Bestellung oder unzureichender Organisation könnte vielleicht auch eine Einigungsstelle helfen.
Schöne Grüße aus Hessen.